Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Durgi

Zitat von: Dunkelbunter in Heute um 07:53Einfach die Perspektive ändern und die 24er auf ein Duster machen.

Na Hoermaaa....das waere schon irgendwie mega, wenn man 14.000 Euro Felgen und 3200 Euro Reifen auf ein 12k Gebrauchtwagen zieht.
Das hatte ich schonmal in den 90ern, als die Anlage hinten im Auto mehr wert war als mein D-Kadett :D
Dobrindt, 12.01.2026:
,,[...] Die Besoldung spiegelt den Leistungsgedanken wider."

Ron Sommer (Telekom-Chef), 1990:
,,Das Internet ist eine Spielerei für Computerfreaks, wir sehen darin keine Zukunft"

GoodBye

Zitat von: Durgi in Heute um 08:08Na Hoermaaa....das waere schon irgendwie mega, wenn man 14.000 Euro Felgen und 3200 Euro Reifen auf ein 12k Gebrauchtwagen zieht.
Das hatte ich schonmal in den 90ern, als die Anlage hinten im Auto mehr wert war als mein D-Kadett :D

Mir wären die 24er zu unkomfortabel. Das kriegt man auch mit dem Luftfahrwerk nicht ausgeglichen.

SonicBoom

Zitat von: cal367 in Heute um 07:02Hallo Zusammen, vielleicht ist es auch mal notwendig sich das DV-Model andersherum anzusehen. Bzw. welche massiven Auswirkungen hat das Model auf die private Lebensgestaltung:

- Wie gehabt, der DH unterstellt, dass ein Lebenspartner vorhanden ist, der ca. 22.000 € brutto zum Haushalt beiträgt. Diese Summe wird als ,,vorhanden" eingerechnet, um die staatlichen Gehaltszahlungen (insbesondere die neuen Regionalzuschläge) zu drücken.

- Es gibt einen indirekter Arbeitszwang für den Lebenspartner.  Das Gesetz zwingt den Partner zwar nicht formal zur Arbeit, erzeugt aber existenziellen wirtschaftlichen Druck. Da der DH die Besoldung so knapp bemisst, dass sie nur zusammen mit diesem fiktiven Partnergehalt die soziale Mindestschwelle überschreitet, rutscht die Familie ohne das reale Zweiteinkommen faktisch unter das verfassungsrechtlich gebotene Niveau.

Es folgt aber auch eine Mobilitäts-Falle. Der Beamte bleibt zur bundesweiten Versetzung verpflichtet. Zieht der Partner mit, wird von ihm erwartet, am neuen Dienstort sofort wieder die unterstellten 22.000 € zu erwirtschaften. Das Gesetz ignoriert dabei völlig:

      - Ob es am neuen Ort überhaupt einen qualifikationsgerechten Job gibt.

      - Dass viele Berufe in Deutschland ortsgebundene ,,Lernberufe" oder spezialisierte Fachkraft-Stellen sind.
      - Wie sieht dies im Ausland überhaupt aus?

- Zudem gibt es eine Nötigung zur Unterwertigkeit. Z.b: Findet der Partner keine adäquate Stelle, zwingt die fiktive Anrechnung ihn dazu, ,,irgendetwas" anzunehmen (z. B. Minijobs), nur um den Cashflow zu sichern. Die individuelle Karriere und die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) des Partners werden zum bloßen ,,Sparmodell" für den Staat.

- Somit würde ich einen Eingriff in die Privatsphäre des Lebenspartners sehen. Der DH greift hier in die Autonomie eines Dritten ein, der in keinem Dienstverhältnis steht. Der Partner wird zum ,,Lückenbüßer" für die Alimentationspflicht des Staates degradiert.

Für mich daher als fazit, der Staat fordert vom Beamten volle Flexibilität, verweigert aber die Absicherung der Risiken, die daraus für den Partner entstehen. Die Alimentation wird von einer stabilen, amtsbezogenen Säule zu einer Wette auf die Erwerbsfähigkeit des Lebenspartners.

Weitergedacht, die hier genannten Punkte sind aber auch Grundlage für den Beamten rechtlich gegen eine Versetzung vorzugehen.

gute Betrachtung

MasterOf


GeBeamter

Zitat von: GoodBye in Heute um 08:07Wieso sollten Menschen in hervorgehobenen Positionen nicht vernünftig bezahlt werden?!

Das Problem ist, das weiter oben keine Bestenauslese stattfindet und nur Parteimokel zum Zuge kommen.

Das ist kein Ausgabeproblem, sondern ein Qualitätsproblem.

Über die moralische Frage der Besoldung der oberen Gruppen hinweg: das BVerfG hat für die B-Besoldung in der Fortschreibungsprüfung den Vergleich mit den Gehältern in der Privatwirtschaft angeordnet. Vor dem Hintergrund, dass der Spiegel Mal getitelt hat, die Kanzlerin Merkel verdiene gerade einmal so viel wie der Direktor einer regionalen Sparkasse, wie will man da die Besoldung in B anpassen ohne Gefahr zu laufen, durch die Fortschreibungsprüfung zu fallen.

GoodBye


GoodBye

Zitat von: GeBeamter in Heute um 08:12Über die moralische Frage der Besoldung der oberen Gruppen hinweg: das BVerfG hat für die B-Besoldung in der Fortschreibungsprüfung den Vergleich mit den Gehältern in der Privatwirtschaft angeordnet. Vor dem Hintergrund, dass der Spiegel Mal getitelt hat, die Kanzlerin Merkel verdiene gerade einmal so viel wie der Direktor einer regionalen Sparkasse, wie will man da die Besoldung in B anpassen ohne Gefahr zu laufen, durch die Fortschreibungsprüfung zu fallen.

Angeordnet nicht. Es ist nur ggf. angezeigt. Hat für R aber auch niemanden interessiert

SonicBoom

Zitat von: Durgi in Heute um 08:08Na Hoermaaa....das waere schon irgendwie mega, wenn man 14.000 Euro Felgen und 3200 Euro Reifen auf ein 12k Gebrauchtwagen zieht.
Das hatte ich schonmal in den 90ern, als die Anlage hinten im Auto mehr wert war als mein D-Kadett :D

Kadett B der einzig wahre.

GoodBye


SonicBoom


Der Obelix

Zitat von: Henri74 in Heute um 07:24Ergänzend würde ich dazu noch, dass diese von dir beschriebene druckvolle Situation, die der Dienstherr schafft, nicht mehr ausreichend geeignet ist, vor Korruption zu schützen. Wenn ich die Grundgedanken der Alimentationspflicht nicht falsch einordne soll der Beamte und seine Familie ja eben genau davor geschützt sein. Wenn nun die ein wesentlicher Teil der Alimentation an so strenge Ausnahmen geknüpft ist, dann läuft man doch Gefahr, dass der Beamte doch quasi über den Jobbedarf des Partners korrupt wird. Also Partner findet keine gut bezahlten Job am neuen Dienstort, jemand mit Interessen am Verhalten des Beamten stellt diesen dann zur Verfügung. Das ist doch gar nicht im Sinne des Erfinders.

Nebentätigkeitsrecht:
Und durch den Genehmigungsvorbehalt bei der Annahme einer Nebentätigkeit sowie der Zeitgrenze von maximal 1/5 der wöchentlichen Arbeitszeit kann der Beamte gar nicht selbst für eine Erhöhung des Familieneinkommens sorgen.

Man meint dort als Dienstherr man zahle dem Beamten ja genug und er darf ja deshalb nichts anderes als Job ausüben, aber andererseits fallen 22.000€ als Einkommen vom Himmel. Einfach krank

GeBeamter

Zitat von: Badener1 in Heute um 08:00Noch mal eine Frage zu den "Kindereinkommen". Wenn man liest, was da alles als Einkommen angerechnet wird: Waisenrente, Geldgeschenke von Verwandten, die geholfen haben den Lebensunterhalt zu sichern usw., was ist dann eigentlich mit BAFÖG oder anderen Fördergeldern? Werden die dann auch rückwirkend als Kindereinkommen angerechnet? Nach dem Motto: Dein Kind hat ja in den letzten Jahren schon Geld von Vater Staat bekommen. Das ziehen wir erst mal von einer möglichen Nachzahlung ab.

Das Kindereinkommen wird nur bei Anträgen auf den Ergänzungszuschlag angerechnet.
Dieser wird nur gewährt, wenn der Partner aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht erwerbsfähig ist, schwerbehinderte Angehörige dauerhaft pflegt oder bei Betreuung von Kindern unter einem Jahr.
Von hinten angefangen: welches Kind unter einem Jahr erzielt Einkünfte in Sinne des § 41 Abs. 2? Das ist doch eine Scheindebatte.

Ja, es kann die Konstellation geben, dass ein Jugendlicher Zeitungen austrägt, dafür im Monat 180€ bekommt und diese streng genommen bei Beantragung angegeben werden müssen und in Abzug gebracht werden vom Ergänzungszuschlag. Evtl geht hier im parlamentarischen Prozess ja noch etwas. Vermutlich müsste man hier erst einmal ein "Einkommen von Kindern, die mit dem Besoldungsempfänger in häuslicher Gemeinschaft leben" hinzufügen. Sonst müsste auch das Gehalt eines Studenten, der sein Studium mit Jobben finanziert, angerechnet werden. Es gibt Härtefälle wie diese, das bestreite ich nicht.
Aber hier wird so getan, als würde für jeden Bezieher von Familienzuschlag der Stufe 2 das Kirmesgeld von Opa an die Kinder als Einkommen gewertet und vom FZ abgezogen. Das ist nicht so. Die Anrechnung von Kindereinkommen gilt nur für den über den FZ2 hinausgehenden Sonderzuschlag, den die wenigsten Beamtenfamilien jemals zu Gesicht bekommen werden.

Pumpkin76

Zitat von: Pumpe14 in Heute um 06:44Ehrlich gesagt, ist das eines der besten Argumente von all denen die bisher genannt wurden

Hatte hier schon mal versucht, das zum Thema zu machen  ;D

Zitat von: Pumpkin76 in 11.02.2026 13:37Die Krux an der Geschichte ist, dass Bayern bewusst 2023 umgestellt hat, von Allein- auf Mehrverdienermodell. Hier kann also die Frage nur sein, ob Bayern diese Umstellung gut begründet hat. Ich hatte schon einmal auf den Thread zum fiktiven Partnereinkommen im Bayern-Forum verwiesen, wo ich und andere versucht haben, wie man dem bayerischen Gesetzgeber vor Gericht "nachweisen" kann, dass diese Begründung nicht ausreicht.

Allerdings ist meine größte Sorge, dass das Verfassungsgericht den schlimmsten Taschenspielertrick nicht als solchen durchschaut:

Ein Dienstherr alimentiert seine Beamten und seine Familie zu niedrig, als Folge daraus suchen sich die Partner einen Job, weil das Leben sonst nicht ausreichend finanziert werden kann - und im Nachhinein zeigt der Dienstherr auf die Menge der erwerbstätigen Partner und stellt fest, dass das Mehrverdienermodell die gesellschaftliche Realität wäre und der Gesetzgeber "nur" nachzieht und mit dieser gesellschaftlichen Realität seine niedrigere Alimentation begründet.

Niemand kann sagen, wieviele der Partner, die wirklich erwerbstätig sind, dies gemacht haben, weil sie eben berufstätig sein wollen - oder weil finanzielle Nöte sie dazu gezwungen haben.

Und das wird das BVerfG - so meine Befürchtung - sicherlich nicht im Sinne der Beamtenfamilien auslegen.

Man kann also nur hoffen, dass noch nicht "genug" Partner mit kleinen Kindern in die Erwerbstätigkeit gezwungen wurden, denn sonst hätte man vor diesem Bundesverfassungsgericht schlechte Karten..

Henri74

Als Voraussetzung dafür, dass der ergänzende Familienzuschlag gezahlt werden kann ist unter anderem angeführt, dass die gezahlt wird, wenn....

,,
4. nach § 8 Absatz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch wegen Krankheit oder
Behinderung auf absehbare Zeit oder nach § 43 Absatz 2 des Sechsten Buches
Sozialgesetzbuch auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Be-
dingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich er-
werbstätig zu sein, oder
5. erkrankt ist und sein Anspruch auf Krankengeld nach § 44 Absatz 1 des Fünften
Buches Sozialgesetzbuch, Verletztengeld nach § 45 des Siebten Buches Sozial-
gesetzbuch oder Übergangsgeld nach § 49 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
erloschen ist."

Was meint man den ,,erkrankt" bei 5 zum Beispiel genau? Also wie lange und wer stellt das fest? Reicht dann ein einfaches Attest vom Arzt? Oder werden die dann zum Amtsarzt geschickt? Also meine Frau ist seit Abschluss ihres Studiums gesundheitlich eingeschränkt und arbeitet nicht. Sie ist über mich beihilfeberechtigt und hat deshalb nie Krankengeld beantragt und es bestünde auch keine Möglichkeit für eine Erwerbsunfähigsrente. Es geht ihr ok, wenn sie ihren Tag selbst gestalten kann. Sie kümmert sich um den Haushalt ohne Kinder. Würde sie arbeiten gehen, würden sich ihre Symptome stark verschlechtern. Müsste sie dann zum Amtsarzt oder kann der Hausarzt einfach son Attest ausstellen? Da wirft doch alles Fragen ohne Ende auf. Sollen dann Ehepartner von Beamten ähnlich stark verpflichtet sein, sich Untersuchungen zu stellen, wie der Beamte selbst. Das kann doch nicht sein. Ich kann doch meiner Frau nicht auferlegen, sich einer Amtsärztlichen Untersuchung zu stellen. Was meint ihr dazu?

haloeris

Das fiktive Partnereinkommen wird damit begründet, dass es die Lebenswirklichkeit darstellt auf ein Zweiverdienermodell umzusteigen. Ich finde jedoch keine Beamtenstatistik, dass die Mehrheit Doppelverdiener sind. Die allgemeine Statistik wird genommen und nur auf Beamte umgewälzt. Wieso dann nicht per Gesetz auch für die Allgemeinheit? Hier wird ja nur angenommen, dass die Beamtenfamilien auch in der Mehrheit zu zweit arbeiten gehen.

Würde mich ja dann interessieren, was der Kfz Mechaniker sagt, wenn man ihm nur noch 3000€ anstatt 4000€ bezahlt, weil seine Frau schon 1000€ mitbringt oder nicht, aber es jedenfalls so berechnet wird.

Dieser Blödsinn wird auch dafür sorgen, dass es die nächsten Jahre auch keine Erhöhungen mehr geben wird. Das einzige was sich ab sofort erhöhen wird, ist das fiktive Partnereinkommen. Sollte es an eine Grenze kommen, gibt es einen fiktiven Minijob, weil die Mehrheit sich jetzt wahrscheinlich einen Minijob suchen wird und in 5 Jahren ist es auch Lebenswirklichkeit.

Wenn es doch so zum realen Leben gehört, dann muss es auch ein fiktives Nebeneinkommen bei Politikern geben. Jeder zweite hat nämlich ein Nebeneinkommen. Es geht hier um die niedrigen Besoldungsstufen und die Herrschaften schieben sich in ihren Besoldungen die dicksten Kuchen zu. Ich finde das einfach nur noch ekelhaft und gewissenlos. Ich denke die Politik ist einfach nur noch ein Selbstbedienungsladen geworden. Das macht doch keiner aus Überzeugung für sein Land was tun zu wollen.