Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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GeBeamter

Haloeris

Das ist ein interessanter Punkt, den ich so noch gar nicht gesehen habe.

Wenn die Prüfung der Mindestbesoldung oder der Fortschreibung eine nicht amtangenessene Alimentation indiziert, erhöhe ich einfach mit Verweis auf die allgemeine Lohnentwicklung das angenommene Partnereinkommen.

Bitte solche Gedanken unbedingt konservieren. Solche einfach zu verstehenden Missbrauchssachverhalte sind bei Vortrag vor Gericht Gold wert.

Rentenonkel

Für die Frage der Erwerbsminderung ergibt sich eine ausschließliche Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung. Sollte jemand die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente erfüllen, prüft die DRV das auf eigene Kosten, sobald ein Rentenantrag gestellt wurde. Sollte jemand die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, prüft sie das im Auftragsgeschäft gegen Bezahlung derzeit für die Grundsicherungsämter.

Sollte hier also eine solche Prüfung erforderlich sein, müsste der Dienstherr den Rentenversicherungsträger dazu beauftragen und diese Prüfung auch bezahlen. Dazu fehlt es derzeit jedoch an der gesetzlichen Grundlage. Auch fehlt mir die Fantasie, wie der Dienstherr den Ehepartner oder die Kinder dazu zwingen können soll, entsprechend zu handeln. Es gibt ja lediglich ein Rechtsverhältnis zwischen dem Beamten und dem Dienstherrn und nicht auch ein Rechtsverhältnis des Ehepartners mit dem Dienstherrn. Eine solche Weisungsgebundenheit vermag ich weder unmittelbar noch mittelbar zu erkennen.

Alles in allem darf jedoch eine amtsangemessene Besoldung für einen Beamten nicht von einem Tun oder Unterlassen eines Dritten, auf die der Beamte im Zweifel keinen Einfluss hat, abhängig gemacht werden.

Solche Klauseln werden dauerhaft keinen Bestand haben können.

Im Übrigen ist es in anderen Bereichen, die bedarfsorientierte Leistungen zahlen, auch so geregelt, dass nicht fiktives sondern lediglich tatsächliches Einkommen angerechnet wird und es auch da spürbare Freibeträge gibt. Da die Beamtenbesoldung qualitativ jedoch etwas anderes ist, als eine bedarfsorientierte Grundsicherung, muss sie sich auch in dem Bereich daran messen lassen.

Mithin ist die gesamte Diskussion über ein fiktives Einkommen von vorneherein zum Scheitern verurteilt und das wird nach meinem Rechtsverständnis eine der Planken sein, die der Senat als erstes setzen werden wird.

Auch wenn das Alleinverdienermodell aus der Mode gekommen zu sein scheint, vermutlich auch wegen der Gründe, die  Pumpkin76 genannt hat, ist es dennoch eine legitime Gestaltungsmöglichkeit der Beamtenfamilie und bedarf keiner weiteren Rechtfertigung. Mithin säumt man hier das Pferd von hinten auf, so man denn überhaupt der Meinung ist, das man das tatsächlich gelebte Mehrverdiendermodell irgendwie in die Besoldung mit einbinden will und darf.

Pumpkin76

Dann muss man sich aber doch fragen, warum nicht wenigstens das fiktive Partnereinkommen mittels obiter dictum beerdigt wurde. Denn diese Perversion muss Maidowski ja bekannt gewesen sein.

Alexander79

Zitat von: GeBeamter in Heute um 09:05Haloeris

Das ist ein interessanter Punkt, den ich so noch gar nicht gesehen habe.

Wenn die Prüfung der Mindestbesoldung oder der Fortschreibung eine nicht amtangenessene Alimentation indiziert, erhöhe ich einfach mit Verweis auf die allgemeine Lohnentwicklung das angenommene Partnereinkommen.

Bitte solche Gedanken unbedingt konservieren. Solche einfach zu verstehenden Missbrauchssachverhalte sind bei Vortrag vor Gericht Gold wert.
Das wurde doch schon in dem Entwurf gemacht.

Mittlerweile stehen wir bei 22.648€.
Steht doch sogar so in dem Entwutf.

Zitat:"Diese Einkommensgrenze wurde 2024 – nach einer Festsetzung auf 20.000 Euro brutto
jährlich – dynamisch ausgestaltet und wird seitdem jährlich im gleichen Verhältnis, wie sich
der Rentenwert West aufgrund der Rentenwertbestimmungsverordnung erhöht, angepasst
und auf volle Euro abgerundet"
(vgl. S 101)

Der Beamte ist also selber Schuld, wenn er sich nur eine Verkäuferin als Ehefrau sucht und sie somit nicht die durchschnittlichen 23,50€ pro Stunde verdient.

Durgi

Zitat von: haloeris in Heute um 08:52Das fiktive Partnereinkommen wird damit begründet, dass es die Lebenswirklichkeit darstellt auf ein Zweiverdienermodell umzusteigen.

forentauglicher Auszug von mir:
Der zentrale Ansatzpunkt des Entwurfs ist die Bezugnahme auf eine vermeintliche ,,Lebenswirklichkeit" des Zweiverdienermodells. Diese Argumentationsfigur wirkt prima facie anschlussfaehig, entpuppt sich bei naeherer Betrachtung jedoch als kategorialer Ebenenwechsel. Es wird nicht mehr deskriptiv an bestehende Bedarfslagen angeknuepft, sondern praeskriptiv ein moeglicher Zustand antizipiert und normativ verabsolutiert. Die Alimentation wird damit von einem realitaetsbezogenen Bedarfsdeckungsinstrument zu einem prognostischen Steuerungsinstrument transformiert. Der Referenzrahmen verschiebt sich von der faktischen Bedarfslage hin zu einer hypothetischen Verhaltensoption. Diese Substitution von Realitaet durch Moeglichkeitsannahmen markiert den eigentlichen systematischen Bruch.

Die daran anschließende Argumentationslinie der ,,Eigenverantwortung" verstaerkt diesen Befund. Hier wird implizit unterstellt, dass ein nicht realisiertes Erwerbspotenzial im Haushaltskontext als normativ neutraler Faktor zu behandeln und folglich in die Alimentationsbemessung einzupreisen sei. Diese Annahme verkennt jedoch die dogmatische Verortung des Alimentationsanspruchs. Dieser ist statusbezogen und individualrechtlich auf den Beamten als Amtstraeger gerichtet, nicht auf eine aggregierte Haushaltsoptimierung. Die Heranziehung hypothetischer Erwerbsverlaeufe transformiert den Anspruch in eine Art residuale Restgroesse nach Ausschoepfung unterstellter Selbsthilfepotenziale. Damit wird die Systemlogik von einer ex ante geschuldeten Vollalimentation in eine ex post reduzierte Kompensationsleistung ueberfuehrt.

Besonders evident wird die Inkonsistenz im Kontext der herangezogenen Typisierungsdoktrin. Unstreitig verfuegt der Gesetzgeber hier ueber einen nicht unerheblichen Generalisierungsspielraum. Dieser ist jedoch funktional gebunden: Typisierung darf verallgemeinern, muss aber an realtypische Sachverhalte anknuepfen und darf nicht in eine prognostische Fiktionalisierung umschlagen. Das fiktive Partnereinkommen ueberschreitet genau diese Schwelle. Es bildet nicht den typischen Ist-Zustand ab, sondern operationalisiert einen potenziellen Soll-Zustand mit unmittelbarer kuerzender Wirkung. Damit wird aus einer zulaessigen Typisierung eine normative Vorwegnahme individueller Lebensentscheidungen.

Der gravierendste Punkt ist jedoch die manifeste Asymmetrie innerhalb der Systematik. Saemtliche anspruchsbegruendenden Komponenten der Besoldung verbleiben strikt im Bereich des empirisch Feststellbaren. Ehe, Kinder, konkrete Unterhaltslasten. Demgegenueber wird auf der Einkommensseite eine hypothetische Groesse eingefuehrt, die unabhaengig vom realen Vorliegen angesetzt wird. Diese selektive Dualitaet von Realitaetsbindung und Fiktionalisierung ist nicht systemimmanent, sondern indikativ fuer eine zielgerichtete Normsetzung mit einseitiger Wirkungsrichtung. Eine konsistente Dogmatik wuerde entweder beide Seiten realitaetsbezogen ausrichten oder beide Seiten gleichermassen typisierend erfassen. Die hier gewaehlt Konstruktion entzieht sich einer solchen Konsistenz.

In der Gesamtschau laesst sich daher festhalten, dass der Referentenentwurf unter Rekurs auf Lebenswirklichkeit, Eigenverantwortung und Typisierung eine paradigmatische Rejustierung der Alimentation beabsichtigt. Der normative Fokus verschiebt sich von der Sicherstellung eines amtsangemessenen Lebensunterhalts hin zur impliziten Obliegenheit, unterstellte Erwerbspotenziale auszuschoepfen. Die Alimentation verliert damit ihren Charakter als primaere statusbezogene Gewaehrleistung und entwickelt sich zu einer konditionalen Restgroesse, deren Hoehe zunehmend von hypothetischen Verhaltensannahmen abhaengt.


Dobrindt, 12.01.2026:
,,[...] Die Besoldung spiegelt den Leistungsgedanken wider."

Ron Sommer (Telekom-Chef), 1990:
,,Das Internet ist eine Spielerei für Computerfreaks, wir sehen darin keine Zukunft"

BWBoy

Zitat von: BWBoy in Gestern um 17:57Ich hätte nochmal eine Frage an @BalBund und @Durgi :

BalBund hatte in seiner Zusammenfassung auf den Zusätzlichen Urlaubstag hingewiesen, der im Gesetz fehlt.


Wurde denn explizit entschieden, dass man sich um die Übernahme dieses Teils des Tarifergebnisses drücken will?

Weil genau genommen gehört der Urlaubstag ja zur Arbeitszeit und nicht zur Besoldung. Dass er im Entwurf zur Besoldung nicht auftaucht ist daher eigentlich naheliegend, da die Arbeitszeit ja eigentlich woanders geregelt wird.

Könntet ihr da mal Licht ins Dunkle bringen?



Ich hole die Frage nochmal hoch. Ist in der Debatte über 22 oder 24 Zoll Felgen untergegangen.

Alexander79

Vielen dank für die Ausführung Durgi.

Ich hab auf jedenfall jetzt verstanden wie die Aussage gemeint war.
Der Bund wird wieder Spitzenbesolder.

Die Spitze wird besoldet, der Rest bekommt Krümel.

jeto

@Durgi

Wie geht es dann dabei einem in höherer Funktion, wenn die eigenen konstruktiven, aber (vermutlich ungern gehörten) kritischen Ausarbeitungen zum Thema missachtet bleiben? Kann einen das persönlich kalt lassen und man macht einfach weiter?

SwenTanortsch

Zitat von: Henri74 in Heute um 07:24Ergänzend würde ich dazu noch, dass diese von dir beschriebene druckvolle Situation, die der Dienstherr schafft, nicht mehr ausreichend geeignet ist, vor Korruption zu schützen. Wenn ich die Grundgedanken der Alimentationspflicht nicht falsch einordne soll der Beamte und seine Familie ja eben genau davor geschützt sein. Wenn nun die ein wesentlicher Teil der Alimentation an so strenge Ausnahmen geknüpft ist, dann läuft man doch Gefahr, dass der Beamte doch quasi über den Jobbedarf des Partners korrupt wird. Also Partner findet keine gut bezahlten Job am neuen Dienstort, jemand mit Interessen am Verhalten des Beamten stellt diesen dann zur Verfügung. Das ist doch gar nicht im Sinne des Erfinders.

Das ist einer der Gründe, wieso ich gestern geschrieben habe, dass von diesem Gesetzentwurf, wenn er denn Gesetzeskraft erlangen wird - wovon Stand heute ausgegangen werden muss, auch wenn nun die in ihm gegebenen Mitnahmeeffekte von der BILD offengelegt worden sind, was den politischen Prozess eher nicht beschleunigen dürfte - schwerer Schaden für das Land ausgehen wird. Denn auf der einen Seite enthält er, zielgerichtet verfassungswidrig konzipiert, allen Bundesbeamten einen gewaltigen Teil der ihnen zustehenden Besoldung vor, auf der anderen Seite missachtet er genauso zielgerichtet die Rechtsprechung des Senats und kaschiert das Ganze, indem keine tatsächliche Prüfung vorgenommen wird (man beachte nur das gesamte intransparente Verfahren ab der Seite 108, das ein Hohn ist), und zwar in einer Fadenscheinigkeit, die ihres Gleichen sucht.

Ich habe in den letzten Jahren ja doch recht viele Gesetzentwürfe gelesen - aber solch einen Dammbruch kannte ich bislang nicht. Hier beginnt für das deutsche Berufsbeamtentum eine neue Zeitrechnung, indem es gezielt - was insbesondere seine Unabhängigkeit betrifft - rechtlos gestellt wird, da nicht nur die den Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten zustehende Besoldung zielgerichtet verfassungswidrig geregelt, sondern indem ebenfalls der effektive Rechtsschutz zeitnah ausgehebelt wird. Denn so, wie das BVA sich derzeit in verschiedenen Gerichtsverfahren verweigert, die notwendigen Berechnungen durchzuführen, unterlässt nun auch der Dienstherr in Gestalt des BMI jede auch nur in Ansätzen transparente Berechnung im Rahmen der Fortschreibungsprüfung, sodass auch weiterhin eine amtsangemessene Besoldung nicht geprüft werden kann und also der effektive Rechtsschutz - den das BVerfG mit der aktuellen Entscheidung an sich stärken wollte - bis auf Weiteres de facto wirkungslos gestellt bleibt. Die Dauer der Verfahren wird so gezielt verlängert. Das ist der Beitrag des Dienstherrn und seiner nachgeordneten Behörden zum effektiven Rechtsschutz.

Die Konsequenz des zielgerichteten Dammbruchs liegt auf der Hand: Es werden sich auf der einen Seite zunehmend Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten innerlich von einem solchen Dienstherrn distanzieren, je mehr sie realisieren werden, in welches Verhältnis sich die Bundesregierung zu ihnen stellt - das nur umso mehr, da nun offensichtlich wird, was hinsichtlich der Staatssekretär-Gehälter geplant war (eine Prüfung der B-Besoldung ist darüber hinaus dem Entwurf nicht zu entnehmen, da dann die entsprechenden Prozentwerte der Besoldungssteigerung hätten offengelegt werden müssen, was allerdings nicht geschieht, vgl. die S. 109 ff) -, sofern das Kabinett sich diesen Anschlag auf den Garanten für eine demokratisch und rechtsstaatlich rückgebundene Verwaltung also zu eigen macht. Wer selbst zielgerichtet nicht im Rahmen des Rechtsstaates handelt, muss sich dann nicht wundern, wenn eine zunehmend größer werdende Zahl derer, denen man zielgerichtet ihre Rechte nimmt - wie gesagt, der Entwurf unterminiert spätestens ab der Seite 108 den effektiven Rechtsschutz; hinsichtlich der offenen Frage, wie sich gegen dieses Gesetz, wenn es denn dann beschlossen sein wird, hinreichend zur Wehr gesetzt werden kann, haben wir ja bereits gestern hier ein wenig geschrieben -, das Prinzip der Demokratie nicht mehr gegen Übergriffe zusätzlich absichern wird. Denn das dürfte über kurz oder lang die Folge sein, wenn man Menschen ihre Rechte nimmt, dass sie den Glauben an den Rechtsstaat verlieren, was kaum folgenlos für ihr eigenes Handeln bleiben wird.

Auf der anderen Seite wird zwangsläufig, wenn die rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit zielgerichtet zerstört wird - die monetäre Summen, die von jenem Gesetzentwurf der einzelnen Beamtin und dem einzelnen Beamten vorenthalten werden, kann man nur als ein entsprechendes Zerstörungswerk begreifen -, die Voraussetzung dafür, dass sich der Beamte ganz dem öffentlichen Dienst als Lebensberuf widmen kann, zerstört, womit über kurz oder lang die dem Berufsbeamtentum vom Grundgesetz zugewiesenen Aufgabe, im politischen Kräftespiel eine stabile, gesetzestreue Verwaltung zu sichern, zunehmend auf dem Spiel stehen wird. Der Beamte wird nun kaum seiner Pflicht zur Beratung seiner Vorgesetzten und der politischen Führung unbefangen nachkommen, gegebenenfalls auch seiner Pflicht zur Gegenvorstellung genügen, sofern er Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit von Gesetzen oder dienstlichen Anordnungen hat, wenn er damit seinen eigenen Interessen schaden wird, die er aber im Sinne seines Fortkommens zunehmend mehr in den Vordergrund rücken wird, je mehr man ihn in seinem Amt gezielt verfassungswidrig im starken Maße unteralimentiert. Wenn das bislang regelmäßige Mittel der Gehaltsaufbesserung nicht die Anhebung der amtsangemessene Alimentation ist, sondern im Aufstieg zum eigenen Nutzen liegt, kann das nicht ohne Folgen für die öffentliche Verwaltung bleiben.

Solche Prozesse geschehen schleichend; dazu muss man sich nur die Entwicklung der Weimarer Gesellschaft ab der zweiten Hälfte der 1920er Jahre anschauen, die gemeinhin als die "goldenen 20er Jahre" bezeichnet werden. Denn in jenen Jahren transformierte sich die Gesellschaft nach den Erfahrungen der zehn Jahre davor im immer stärkeren Maße so, dass mit der Weltwirtschaftskrise ab den beginnenden 1930er Jahre jene gesellschaftliche Resilienz zunehmend aufgebraucht war, die die Weimarer Gesellschaft zwischen 1918/19 und 1923/24 in einem durchaus bemerkenswerten Maße zu jener Zeit noch hatte aufbringen können.

Mit diesem Entwurf aber wird nun gleichfalls Hand an den Gesellschaftsvertrag gelegt, was wiederum auf die Gesellschaft zurückwirken wird. Denn es liegt ja auf der Hand, dass ab nun jeder in der Bundesrepublik damit rechnen muss, zukünftig von solchen Gesetzen, wenn sie aus dem Entwurfsstadium heraustreten, unterworfen zu werden - die sich im Entwurf zeigende Mitnehmermentalität der politischen Elite, nichts anderes sind Staatssekretäre, wird dabei sein Übriges tun. Wer also mit solch Entwürfen den Frühjahr der Reformen einläuten will, bohrt nicht dicke Bretter, sondern schlägt Nägel in sie hinein, um damit ggf. eine Kiste zu zimmern, in die sich am Ende keiner wirklich hineinlegen will.

Es wird sich nun zeigen müssen, nachdem sich der CSU-Innenminister und SPD-Finanzminister augenscheinlich auf diesen Anschlag auf die bundesdeutsche Demokratie geeinigt haben, ob zumindest noch in der CDU hinreichende politische Vernunft und also ein gesicherter Wertekompass gegeben ist oder ob man im Kanzleramt mittlerweile so politisch schwach und moralisch ausgehöhlt sein sollte, dass man solch verfassungsrechtlichen Wildwuchs auch dort problemlos akzeptierte.

Was für ein politisches und rechtliches Armutszeugnis!

@ Durgi

Präzise Zusammenfassung: Danke dafür! Das, was Du präzise analysierst, ist der grundlegende Rahmen, aus dem heraus der Anschlag auf's Berufsbeamtentum vollzogen wird.

Der Obelix

Wenn man eine Lebenswirklichkeit beim Partnereinkommen annehmen will: warum wird nicht auf 37h Wochenarbeitszeit reduziert und Beamte müssen weiterhin 41h arbeiten?

"Die durchschnittliche tarifvertragliche Arbeitszeit liegt in Deutschland bei 37,7 Stunden pro Woche"
https://www.boeckler.de/de/pressemitteilungen-2675-tarifliche-wochenarbeitszeit-im-durchschnitt-bei-377-stunden-3231.htm

Durch den Verweis auf das Partnereinkommen wird bei der 41h Woche anstatt einer dann "Lebensrealitätsnahen" 37h Woche jede Woche 4 h verschenkt.

SchrödingersKatze

Zitat von: BWBoy in Heute um 09:35Ich hole die Frage nochmal hoch. Ist in der Debatte über 22 oder 24 Zoll Felgen untergegangen.

Ich sehe den zusätzlichen Urlaubstag doch in Verbindung mit den- im Tariflichen- Stundenlohn. In dem Moment, in dem ich einen Tag weniger arbeiten muss steigt der Wert der geleisteten Arbeitsstunde. Zwar nur minimal, aber es folgt doch eine Aufwertung.

Um es zu verdeutlichen: umgekehrt: Eine Erhöhung der Arbeitszeit ohne entsprechenden monetären Ausgleich hat eine Entwertung der geleisteten Arbeit zur Folge.

Hier haben wir eine (minimale) Verringerung der Arbeitszeit ohne entsprechende Kürzung, so dass es sich um eine Erhöhung der Wertigkeit der geleisteten Arbeit handelt.

Lichtstifter

Zitat von: Gruenhorn in Gestern um 18:44Der Widerspruch muss mindestens auch in die Zukunft gerichtet sein. Ob das am Ende eine hinreichende Bedingung ist, wird am Ende ein Gericht entscheiden. Es gibt dazu  die Auffassung, dass mit jeder Änderung des Besoldungsgesetz ein neuer Widerspruch notwendig ist und es gibt die Auffassung, dass dies nur notwendig ist, wenn in dem neuen Gesetz auch der monierte Sachverhalt adressiert war.

Die alten Widersprüche müsste man dann auch wirklich aufhübschen und darin auf die neuesten Ergüsse des DH eingehen. Am Ende hat man nichts von seiner Klage, weil man in seinen ursprünglichen Widersprüchen auf ganz alten Kamellen geritten ist. Mit dem neuen Urteil des BVerfG ist ja so ziemlich alles über den Haufen geschmissen worden.
Prekariatsbeamter

Lichtstifter

Zitat von: TheBr4in in Gestern um 20:35Woraus leitet ihr denn eigentlich ab, dass man für 2021 ff. nur dann Nachzahlungen bekommt, wenn man Widerspruch eingelegt hat? Das konnte ich dem Entwurf so gar nicht entnehmen, aber vielleicht hab ich es überlesen.

Ich denke es geht um echte Nachzahlungen und nicht diese Krümel, mit denen man uns jetzt abspeisen möchte.
Prekariatsbeamter

Durgi

Zitat von: jeto in Heute um 09:43@Durgi

Wie geht es dann dabei einem in höherer Funktion, wenn die eigenen konstruktiven, aber (vermutlich ungern gehörten) kritischen Ausarbeitungen zum Thema missachtet bleiben? Kann einen das persönlich kalt lassen und man macht einfach weiter?

zu 1. Weitermachen
zu 2. Mich nicht, werde cholerisch, wenn ich alleine im Auto bin und spreche bereits mit mir selbst.
zu 3. Ja.
Dobrindt, 12.01.2026:
,,[...] Die Besoldung spiegelt den Leistungsgedanken wider."

Ron Sommer (Telekom-Chef), 1990:
,,Das Internet ist eine Spielerei für Computerfreaks, wir sehen darin keine Zukunft"

Durgi

Zitat von: BWBoy in Heute um 09:35Ich hole die Frage nochmal hoch. Ist in der Debatte über 22 oder 24 Zoll Felgen untergegangen.

Sorry! Tut mir leid BWBoy in Kuerze,da ich auf dem Sprung ins naechste Stockwerk bin:
Er ist Teil des Tarifergebnisses als Gesamtpaket.
Wennn man das Tarifergebnis als Maßstab nimmt, kann man nicht nur die teuren Bestandteile übernehmen (Geld) und die ,,billigen" (Zeit) weglassen, ohne dass die materielle Gleichwertigkeit kippt.

Das ist selten eine explizite Entshceidung ,,wir streichen das", sondern eher ein klassisches Nicht-mitnehmen.
Alles, was nicht zwingend in diesem Gesetz geregelt werden muss, bleibt erstmal liegen :D

Der Urlaubstag ist nicht ,,vergessen", sondern politisch nicht priorisiert....
Dobrindt, 12.01.2026:
,,[...] Die Besoldung spiegelt den Leistungsgedanken wider."

Ron Sommer (Telekom-Chef), 1990:
,,Das Internet ist eine Spielerei für Computerfreaks, wir sehen darin keine Zukunft"