Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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GoodBye

Wie will man bitte aus einer Statistik, die das verfügbare Medianeinkommen einer Familie regional ermittelt Rückschlüsse auf den Bedarf ziehen, außer bloße Vermutungen?!

Die Glaskugel hätte ich auch gerne, der Jackpot ist voll heute und morgen.

Sputnik1978

Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, hat es bereits im Zuge der Erarbeitung des Referentenentwurfs Gespräche zwischen BMI und den Verbänden gegeben. Im Ergebnis dürften die nunmehrigen Stellungnahmen der Verbände "nur" deren bereits bekannte Rechtsauffassung widergeben, die im BMI bereits bekannt und geprüft worden sein wird. Realistischerweise wird aus dem Referentenentwurf damit im Juni ein Regierungsentwurf.

Spannender wird m.E. dann das parlamentarische Verfahren. Ohnehin gilt das "Strucksche Gesetz". Unsere Anliegen und die Rechtsprechung des BVerfG zur Beamtenbesoldung sind in weitüberwiegenden Teilen der Wählerschaft unpopulär. Ich könnte mir deshalb vorstellen, dass nicht wenige Abgeordnete auf eine Reduzierung der Anpassung drängen werden. Sobald NIUS das Thema interessant findet und in den den Sozialen Medien gegen die Erhöhung mobilisiert, könnte ich mir vorstellen, dass auch in der höheren A-Besoldung nur die jüngste Tariferhöhung übertragen wird. Dass es - wie hier viele erhoffen - noch zu einer weit größeren Erhöhung - für alle Beamten - kommt, dürfte unrealistisch sein.

Pendler1

[es gilt m/w/d]😊

Hallo Kollegen,

hört doch auf rum- und hochzurechnen, bringt nix.

Die Staatsfinanzen sehen nicht aus wie ein geordnetes Warenlager, sondern wie ein chaotischer Schrotthaufen. Der gute Herr Klingbeil hat ja schon bedeutet, dass ihm hinten und vorne Geld fehlt, und die Ministerien in den nächsten Jahren weiter finanziell runterfahren müssen. 30 Mrd. fehlen schon jetzt. Der gute Herr Merz  kündigt ja auch schon weitere Unwohltaten für die Bevölkerung an.

Und der gute Herr Merz möchte ja die stärkste Armee Europas haben, Deutschland soll ja Führungsnation sogar weltweit werden (weniger Zartbesaitete sagen ja Bezahlnation 😊 ) und im Iran will man jetzt auch schon mitmischen... entgegen früheren Statements....usw. Kostet ein paar Euro.

Und dann kommt die Bundesbeamtenschaft und meint, sie könne jetzt maximal Profit herausschlagen.

Auch wenn es de jure ok wäre....Da gibt es den schon von vielen vergessenen Satz: (gilt auch für die, die meinen es gäbe da ja  rechtliche Ansprüche usw.)

           ,,Wenn kein Geld mehr da ist, hat auch der Kaiser sein Recht verloren!"

 




Technischer Bundesbeamter (Ing.) a.D., über 55 Jahre alimentiert, also schon lange in Regelpension, die letzten 15 Jahre vor der Pension als ,,dienstüberlassener Beamter des Bundes (hieß tatsächlich so)" bei einer GmbH beschäftigt. Aber zumindest offiziell Beamter mit allen Rechten und Pflichten.


Einigung2023

Zitat von: GeBeamter in Gestern um 08:46Der Spiegel macht mit einem Rechner auf, leider hinter Bezahlschranke.
Und für mich mit der Frage, in welcher Konstellation die dort in der Überschrift genannten 1150€ für A14 zwei Kinder herkommen sollen.

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/beamtenbesoldung-rechner-zeigt-wie-viel-bundesbeamte-der-ordnung-a-kuenftig-verdienen-a-18d4cc03-e75b-4534-ba3d-7554d930c112

https://archive.ph/gDFwa

accipiter

@Pendler

Mag alles richtig sein. Ausgehend von Ihrem Beispiel bzgl des vom BK verkündeten militärischen Führungsanspruchs Dtl in Europa sollte der "Kaiser" aufpassen das ihm nicht die Armee zur Durchsetzung desselben abhanden kommt nämlich wenn die die dies durchsetzen sowie unser Land als auch unsere verfassungsrechtlichen Grundwerte verteidigen sollen (BW) verfassunswidrig zu niedrig bemessenen Sold erhalten. Insoweit geht es hier nicht nur um eine einfache Rechtsfrage oder Haushaltsrecht sondern um die Einhaltung von Verfassungsrecht und die hierzu erfolgten Vorgaben des BVerfG. Ansonsten kann man sich das alles gleich schenken. Aufgabe des BMI ist es einen absolut verfassungsfesten GE ohne Makel vorzulegen (wo ich beim aktuellen GE meine Zweifel habe). Aufgabe und Pflicht des BMF ist es in diesem Zusammenhang zu schauen wo die hierfür notwendigen Finanzmittel herkommen und nicht irgendwelche Vetos einzulegen. Gleiches gilt im Anschluss für den BT im parlamentarischen Verfahren entsprechend.

Viggen


... @Pendler1, sehe ich astrein genauso. Man kann schlicht und ergreifend einem nackten Mann nicht in die Tasche fassen.

Andererseits geht das mit der aA, so wie vorgesehen, auch nicht!

Der Bundeshaushalt wird kontinuierlich größer und auch das Instrument von Staatsschulden existiert. Irgendwo da draußen zwischen diesen ganzen Zahlen/ Euros sollte es doch einen sauberen und tragfähigen Kompromiss geben, der allen Seiten Rechenschaft trägt.

Nur dumm tun und verars... das geht gar nicht!
Wie viele von uns stehen oder standen tagtäglich mit ihrem Leben für die Grundfesten/ FDGO unserer Republik ein? Nicht zuletzt dies, gilt es gemäß unserer gemeinsamen Verfassung schlicht zu honorieren - Punkt.
" Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden. "  Zitat: Rosa Luxemburg