Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

PolareuD

Zitat von: JasDoc in Heute um 14:02Ich beziehe mich ja explizit auf die Antwort des bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat:

Also verstehe ich entweder die Antwort des Staatsministeriums komplett falsch, oder die machen genau die Berechnung (mit Faktor 2,3) hier auf und ziehen am Ende einfach noch ein Partnereinkommen ab.

Daran hab ich mich (wie eingangs erwähnt) orientiert.

Und ja wenn es ein Kontrollmaßstab ist, dann kann man die davon losgelöste echte Besoldung ja "kontrollieren" - Der DH ist (relativ) frei diese festzulegen, solange sie nicht eben die Prekaritätsschwelle in den jeweiligen Konstellationen unterschreitet.

Und selbst wenn(mBn ist es im letzten Urteil BVerfG anders beschrieben) der "wesentliche Teil" aus der Grundbesoldung kommen "muss" sind das 50+x%.

Der Besoldungsgesetzgeber hat zwar einen weiten Entscheidungsspielraum. Wie er diesen aber aktuell ausübt, ist evident sachwidrig. Mit anderen Worten, er bescheisst, lügt und betrügt bis zum abwinken, nur um nicht mehr Geld in die Hand nehmen zu müssen.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

micha_

Zitat von: Rheini in Heute um 12:14Und danach wird er schreiben, dass das Gesetz umfangreich diskutiert und abgewogen wurde und leider es keine Möglichkeiten gab, das fiktive Partnereinkommen nicht zu berücksichtigen. Am Ende werden Floskeln ala "Danke für Ihre wertvolle Frage und ich werde mich weiterhin stark für Sie machen ..." stehen.

Stimmt, aber es ist das übliche Geschwafel der Politiker.
Und da wundert man sich über die Verdrossenheit?

Rheini

Zitat von: micha_ in Heute um 14:50Stimmt, aber es ist das übliche Geschwafel der Politiker.
Und da wundert man sich über die Verdrossenheit?

Also ich micht nicht. Ich wundere mich aber über die Schlüsse die daraus einige ziehen den trotz meiner Verdrossenheit, finde ich es in diesem Staat sehr lebenswert.

GoodBye

Wir pflegen ja keine Verdrossenheit, sondern beteiligen uns hier aktiv.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Bundi

Zitat von: Knecht in Heute um 14:31Der Bund ist weiterhin bei 30. So bitter.

Das ist dieselbe Regelung wie bei der NATO.
Nutzt man seinen eigenen PKW im Interesse des HQ gibt es die 0.45 Euro.

PolareuD

Zitat von: Rheini in Heute um 14:52...finde ich es in diesem Staat sehr lebenswert.

Dem kann ich mich nur anschließen. Als Beamter stehe ich fest auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung und den daraus abgeleiteten rechtsstaatlichen Prinzipien. Aber im Bereich zwischen Dienst nach Vorschrift und ich brenne für meinen Dienst liegt mein Entscheidungsspielraum. Letzteres wird es erst wieder mit einer verfassungskonformen Besoldung geben.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

andreb

Zitat von: PolareuD in Heute um 15:18Dem kann ich mich nur anschließen. Als Beamter stehe ich fest auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung und den daraus abgeleiteten rechtsstaatlichen Prinzipien. Aber im Bereich zwischen Dienst nach Vorschrift und ich brenne für meinen Dienst liegt mein Entscheidungsspielraum. Letzteres wird es erst wieder mit einer verfassungskonformen Besoldung geben.

Der Entwurf erfüllt doch nach Einschätzung des Dienstherrn und dem späteren Besoldungsgesetzgeber alle Voraussetzungen für eine verfassungskonforme Besoldung... NICHT

Also falls PolareuD brennend über den Flur laufen sollte, dann brennt er wieder für den Dienst ;)

PolareuD

Zitat von: andreb in Heute um 15:35Der Entwurf erfüllt doch nach Einschätzung des Dienstherrn und dem späteren Besoldungsgesetzgeber alle Voraussetzungen für eine verfassungskonforme Besoldung... NICHT

Nur klarstellend: Nein, tut er nicht. Also keine Brangefahr.  ;)

Zitat von: andreb in Heute um 15:35Also falls PolareuD brennend über den Flur laufen sollte, dann brennt er wieder für den Dienst ;)

Bei all dem brennbaren Materialien in der Dienststelle könnte man so ggf. die gesamte Dienststelle in Schutt und Asche legen.  ;)
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

InternetistNeuland

Zitat von: Beamtenhustler in Heute um 08:35Das ist doch nur die Übertragung des Tarifergebnisses. Als ob die ihre Anpassungen, welche auf Ende März 27 datiert sind, nicht auch Ende März 27 erst rausbringen.

Ich möchte den Entwurf zitieren:

Aufgrund der aktualisierten Rechtsprechung des BVerfG wird im Jahr 2027 eine grundsätzliche
Überprüfung der Besoldungsstruktur im Land Berlin erfolgen. In diesem Rahmen wird auch
die Erforderlichkeit weiterer Besoldungsanpassungen im Jahr 2028 geprüft.


Das Bundesverfassungsgericht hat Berlin bis Ende März 2027 Zeit gegeben. Im aktuellen Entwurf wird geplant weitere Anpassungen auf 2028 zu verschieben. Das ist eine Farce.

GoodBye

Zitat von: PolareuD in Heute um 15:44Nur klarstellend: Nein, tut er nicht. Also keine Brangefahr.  ;)

Bei all dem brennbaren Materialien in der Dienststelle könnte man so ggf. die gesamte Dienststelle in Schutt und Asche legen.  ;)

Alles voll digitalisiert und aktenlos 😂
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Rheini

Zitat von: GoodBye in Heute um 15:54Alles voll digitalisiert und aktenlos 😂

Können nicht auch mal die Kriege ausschliesslich digital ablaufen?

Tic, Tac, Toe wäre doch geeignet.

GoodBye

Zitat von: InternetistNeuland in Heute um 15:53Ich möchte den Entwurf zitieren:

Aufgrund der aktualisierten Rechtsprechung des BVerfG wird im Jahr 2027 eine grundsätzliche
Überprüfung der Besoldungsstruktur im Land Berlin erfolgen. In diesem Rahmen wird auch
die Erforderlichkeit weiterer Besoldungsanpassungen im Jahr 2028 geprüft.


Das Bundesverfassungsgericht hat Berlin bis Ende März 2027 Zeit gegeben. Im aktuellen Entwurf wird geplant weitere Anpassungen auf 2028 zu verschieben. Das ist eine Farce.

Das BVerfG wird am Ende nicht darum herumkommen, effizienten Rechtsschutz durch die Möglichkeit des verfassungsgerichtlichen Eilverfahrens zu gewähren.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

JasDoc

Zitat von: Rheini in Heute um 14:42Möchtest Du dic nicht erstmal hier einlesen und ein Gefühl dafür bekommen, wie der Diskussionsstand gerade ist?

Joa hab ich schon - Danke.

Die Antwort des FS BY zur Mindestbesoldung ist vom 05.05.26 - also gestern - und somit wohl das aktuellste Dokument, indem zumindest ein Bundesland die Logik und herangehensweise zum Partnereinkommen und zur Berechnung einer aA erläutert.

Dass diese nicht "dem aktuellen Diskussionsstand" hier entspricht überrascht mich dabei wenig. Trotzdem halte ich es in Übertragung auf den Bund für diskussionswürdig - schließlich ist es das erste halbwegs transparente Berechnungsverfahren von DH.

Rallyementation

Seit Mitte April 2026 liegt der Gesetzentwurf zur amtsangemessenen Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten des Bundes vor:

https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/im-fokus-das-alleinverdiener-modell/

GoodBye

Den Hinweis, sich einzulesen, hast du offensichtlich nicht ernst genommen.

Denn dann wüsstest du, dass sich jegliche reine mathematische Betrachtungsweise lt. Rechtsprechung des BVerfG verbietet. Auf eine ,,transparente Rechnung" kommt es insoweit nicht an.

Die kruden Berechnungen gibt es im Übrigen auch bereits in anderen Bundesländern wie z.B. Niedersachsen.

,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe