Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Maximus

Flurfunk!!!:
BMI ist am überlegen, wie man die Besoldungserhöhung in den Medien am besten verkaufen kann. Eine Überlegung ist anscheinend, Beförderungen für ein Jahr auszusetzen.

Rheini

Zitat von: Maximus in Heute um 08:49Flurfunk!!!:
BMI ist am überlegen, wie man die Besoldungserhöhung in den Medien am besten verkaufen kann. Eine Überlegung ist anscheinend, Beförderungen für ein Jahr auszusetzen.

Super.

Der DH hält sich nicht an die Verfassung und der Beamte wird dafür haftbar gemacht.

DickerSprinter

Zitat von: Maximus in Heute um 08:49Flurfunk!!!:
BMI ist am überlegen, wie man die Besoldungserhöhung in den Medien am besten verkaufen kann. Eine Überlegung ist anscheinend, Beförderungen für ein Jahr auszusetzen.

Aber der Zug ist doch schon durch die Medien gefahren. Es sei denn, die Verbänderückmeldungen ändern hier gerade noch etwas.

Goldene Vier

Zitat von: SonicBoom in Gestern um 19:26Das Argument der Haushaltslage, das in der besoldungsrechtlichen Debatte mit bemerkenswerter Hartnäckigkeit bemüht wird, hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 17. September 2025 (2 BvL 20/17 u.a.) erneut und unmissverständlich verworfen: ,,Indes vermögen allein die Finanzlage der öffentlichen Haushalte oder das Ziel der Haushaltskonsolidierung den Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation nicht einzuschränken." Damit ist die Frage verfassungsrechtlich entschieden — neu ist allein die systematische Verortung dieser Aussage als eigenständige dritte Prüfungsstufe, auf der Ausnahmen nur in ,,sehr engen Ausnahmefällen" überhaupt diskutabel sind.
Selbst wenn man dieser klaren Linie nicht folgen wollte, müsste die Haushaltsargumentation der haushaltsrechtlichen Rangfolge gehorchen: Pflichtaufgaben von Verfassungsrang gehen freiwilligen Leistungen vor. Solange in einem Landeshaushalt auch nur eine einzige freiwillige Leistung ausgewiesen ist, fehlt jede Grundlage, ausgerechnet die Alimentation als Sparposten zu behandeln. Freiwillige Leistungen müssten erst auf null reduziert sein, bevor das Argument methodisch überhaupt gehört werden dürfte. Und selbst dann wäre ein bloß ,,knapper Haushalt" — der Regelfall jedes Bundeslandes — verfassungsrechtlich kein Ausnahmefall im Sinne des Art. 109 Abs. 3 GG, sondern gerade die Bedingung, unter der Art. 33 Abs. 5 GG seine schützende Funktion entfaltet.

Leider ist es so, dass die Pressemeldungen ein völlig falsches Bild vermitteln (wie immer).

Die Steuereinnahmen des Bundes steigen von Jahr zu Jahr. Betrachtet man das Jahr 2030 so liegen die Steuereinnahmen des Bundes nach aktuellester Schätzung um 52 Milliarden höher als die Schätzung für das Jahr 2026. Lediglich der bisherige Schätzwert aus dem Jahr 2025 wird nicht ganz erreicht, sondern dieser ist um 10.3 Milliarden niedriger. Hierin enthalten sind Steueränderungen mit einer Wirkung von -8,6 Milliarden.

Der Bund hat also nicht weniger Steuereinnahmen, sondern er hat höhere Einnahmen nur eben nicht in der im Herbst 2025 geschätzten Höhe. Dies war aber zu erwarten da ja rd. 85 Prozent des Rückgangs auf Gesetzen beruhen, die von der Regierung beschlossen wurden.

Viel heiße Luft.......

Prinzipiell könnten wir behaupten die Beamten haben X Tausend € weniger. Die Nachzahlungen der a.A. nach der Entscheidung des BVerfG wurden mit einer Erhöhung um 20 Prozent geschätzt. Jetzt gibt es nur 10 Prozent also fehlen einem Beamten, der monatlich 5000,- € erhält 6000,- jährlich.

GoodBye

Für öffentliche Ausgaben gilt die Inflation nicht?
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

SwenTanortsch

Zitat von: DickerSprinter in Heute um 08:58Aber der Zug ist doch schon durch die Medien gefahren. Es sei denn, die Verbänderückmeldungen ändern hier gerade noch etwas.

Ich würde das eher andersherum deuten: Die unisono deutliche Ablehnung insbesondere der neuen Bezugsgröße durch sämtliche Gewerkschaften dürfte ggf. eher als eine Art Kräftemessen verstanden werden, das für's BMI und den Dienstherrn am Ende durchaus ungemütlich werden könnte, weshalb man nun vorsorglich eventuell schon einmal die Instrumente zeigt.

Sowohl die Bundesregierung als auch die Landesregierungen, die allesamt derzeit ebenfalls mit Gesetzgebungsverfahren beschäftigt sind, dürften im Moment wenig Interesse an einer Besoldungsrechtsdiskussion haben, da damit das stillschweigende Handeln der letzten Jahre nicht so ohne Weiteres fortgesetzt werden könnte: Die Medien auf der einen Seite, die keinen einheitlichen Blick auf das Thema haben, dieses aber zum Teil gerade als ein solches für sich erkennen - die einen so, die anderen so - und die Gewerkschaften auf der anderen, die einen - zumindest was die extreme Verletzung des Mindestbesoldungsgebot angeht - recht einheitlichen Blick auf das Thema haben, dürften für die Dienstrechtsministerien und Regierungen keine allzu glückliche Konstellation und Fügung sein, da für sie bekanntlich in besoldungsrechtlichen Gesetzgebungsverfahren immer das Motto lautet, dass Ruhe nun die erste Bürgerspflicht sei.

Wenn es dumm für die Dienstrechtsministerien und Regierungen in Bund und Ländern läuft, wird's dieses Mal ein wenig geräuschvoller. Entsprechend könnte man nun interpretieren, dass das Zeigen der Instrumente eine deutliche Botschaft an die Gewerkschaften sein dürfte, die Füße stillzuhalten und die mögliche Debatte noch einzufangen, bevor sie losgehen könnte.

DickerSprinter

Die Beförderungen ein Jahr auszusetzen: welche Summe an Einsparungen wären damit ungefähr für das Inkrafttretungs- und die Folgejahre verbunden? Kann das jemand einschätzen?

abi

Zitat von: Maximus in Heute um 08:49Flurfunk!!!:
BMI ist am überlegen, wie man die Besoldungserhöhung in den Medien am besten verkaufen kann. Eine Überlegung ist anscheinend, Beförderungen für ein Jahr auszusetzen.

Tipp an BMI: Einfach ehrlich sein und darstellen, wie die Besoldung in den letzten Jahrzehnten schleichend entwertet wurde - u.a. mit dem Argument der Haushaltskonsolidierung. Dazu kann auch gerne der Vergleich zur Sozialhilfe als Gegenbeispiele (anhand verschiedener Besoldungsgruppen) dienen. Die Darlegung anhand faktischer Zahlen ist relativ einfach, die sind bereits alle vorhanden.
Der frühe Vogel fängt den Wurm - aber - nur die zweite Maus bekommt den Käse!

Beamtin89

Zitat von: Maximus in Heute um 08:49Flurfunk!!!:
BMI ist am überlegen, wie man die Besoldungserhöhung in den Medien am besten verkaufen kann. Eine Überlegung ist anscheinend, Beförderungen für ein Jahr auszusetzen.

Dafür brauchts aber auch fast keine Vorgabe vom BMI. Unsere Personaltitel sind schon seit Jahren so überzeichnet, dass wir trotz vorhandener Stellen nicht in großem Stile werden befördern können.

GoodBye

In den Ländern gibt es schon lange sog. Stellenpuffer.

Beförderungssperre wäre daher ein schwaches Argument. Bei einer verfassungsgemäßen Alimentation hätte wohl auch keiner etwas gegen eine längere Verweildauer im jeweiligen Statusamt.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

abi

Di Fabio, Verfassungsmäßigkeit des Leitbilds der Mehrverdienerfamilie im nordrhein-westfälischen Besoldungssystem, 2025, S. 30; Schönenbroicher, NWVBl 2025, S. 274 (275); Leisner-Egensperger, NVwZ 2019, S. 777 (778); Füßer/Nowak, NvWZ 2018, S. 447 (453)

Zitate - Auszüge:

Fragestellung:
Steht die Heranziehung eines ,,Partnereinkommens" im Einklang mit dem geltenden Verfassungsrecht, insbesondere Art. 33 Abs. 5 GG?

Der Kernbestand und die Strukturprinzipien der Grundsätze des Berufsbeamtentums dürfen nicht angetastet, ihr grundlegender Charakter nicht verändert oder die Funktions- und Leistungsfähigkeit des Berufsbeamtentums nicht verringert werden.

Das Alimentationsprinzip als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums i. S. v. Art. 33 Abs. 5 GG verpflichtet zu einer angemessenen, lebenslangen Besoldung und Versorgung des Beamten und seiner Familie nach Rang, Verantwortung und Bedeutung des Amtes für die Allgemeinheit.

Dabei muss der Beamte im Dienst und im Ruhestand über ein Nettoeinkommen verfügen, das seine wirtschaftliche Sicherheit und Unabhängigkeit und einen seinem Amt angemessenen Lebensunterhalt gewährleistet. Diese Funktion kann das Alimentationsprinzip nur dann erfüllen, wenn es die Beamtenbesoldung und - versorgung auch tatsächlich beeinflusst und mit der gesellschaftlich-ökonomischen Entwicklung Schritt hält.

Das neu eingeführte fiktive Partnereinkommen wird nun in die Berechnung miteingestellt und damit zu einem Bestandteil der Alimentation. Denn ohne seine rechnungsweise Berücksichtigung wäre der Dienstherr dazu verpflichtet, die Summe in Höhe des Minijobgehalts für die Alimentation selbst aufzuwenden.

Das Alimentationsprinzip als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums nach Art. 33 Abs. 5 GG besagt, dass der Dienstherr verpflichtet ist, den Beamten und seine Familie lebenslang angemessen zu alimentieren. Für sich genommen ist ein ergänzungszuschlagsberechtigter Beamter der unteren Besoldungsgruppen unteralimentiert, wenn eine den Mindestabstand zur Grundsicherung wahrende Besoldung nur antragsweise zu erreichen ist.
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erkennt zwar den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der Veränderung von Alimentationsbestandteilen an.
Die nordrhein-westfälische Besoldungsreform nimmt allerdings unter Ausnutzung der Unklarheit des zitierten obiter dictums eine Neudefinition des zugrunde liegenden Alimentationsprinzips vor, die davon gerade nicht umfasst ist.

Es geht nicht etwa um eine kostenneutrale Umschichtung in der Aufteilung zwischen Komponenten der Besoldung (Grundbesoldung, Familienzuschläge etc.), sondern darum, durch eine Umstellung der Berechnungsmethode fiskalische Effekte zu erreichen. Jedoch ist die Alimentation des Beamten eine Pflicht des Dienstherren und nicht von dem Verhalten Dritter – auch nicht dem Verhalten von Familienmitgliedern – abhängig.
Die amtsangemessene Alimentation ist durch das Beamtengehalt zu gewährleisten und der Beamte wird, sollte er Alleinverdiener sein, wegen seiner Familie entsprechend besoldet. Eine beamtenrechtliche Pflicht des Partners des Beamten zur Aufnahme einer Erwerbsarbeit gibt es weiterhin nicht.


Die Frage ist, inwieweit das auf den derzeitigen Referentenentwurf übertragbar ist. Zumindest sollte ein ehemaliger Verfassungsrichter in den Grundannahmen relativ nah am Verfassungsrecht sein.

Der frühe Vogel fängt den Wurm - aber - nur die zweite Maus bekommt den Käse!

PolareuD

Zitat von: GoodBye in Heute um 10:18In den Ländern gibt es schon lange sog. Stellenpuffer.

Beförderungssperre wäre daher ein schwaches Argument. Bei einer verfassungsgemäßen Alimentation hätte wohl auch keiner etwas gegen eine längere Verweildauer im jeweiligen Statusamt.

Bei einer amtsangemessenen Alimentierung wäre mir jegliche Beförderung vollkommen gleichgültig.  ;)
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

andreb

Zitat von: PolareuD in Heute um 10:27Bei einer amtsangemessenen Alimentierung wäre mir jegliche Beförderung vollkommen gleichgültig.  ;)

die verfassungskonforme aA wäre quasi eine Infinity-Beförderung ;)

Man hätte auch die Möglichkeiten die Laufbahnen grundlegend zu ändern und die Vielzahl der Beförderungsämter zu reduzieren (hier läge auch erhebliches Einsparpotenzial)


PolareuD

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 09:23Ich würde das eher andersherum deuten: Die unisono deutliche Ablehnung insbesondere der neuen Bezugsgröße durch sämtliche Gewerkschaften dürfte ggf. eher als eine Art Kräftemessen verstanden werden, das für's BMI und den Dienstherrn am Ende durchaus ungemütlich werden könnte, weshalb man nun vorsorglich eventuell schon einmal die Instrumente zeigt.

Sowohl die Bundesregierung als auch die Landesregierungen, die allesamt derzeit ebenfalls mit Gesetzgebungsverfahren beschäftigt sind, dürften im Moment wenig Interesse an einer Besoldungsrechtsdiskussion haben, da damit das stillschweigende Handeln der letzten Jahre nicht so ohne Weiteres fortgesetzt werden könnte: Die Medien auf der einen Seite, die keinen einheitlichen Blick auf das Thema haben, dieses aber zum Teil gerade als ein solches für sich erkennen - die einen so, die anderen so - und die Gewerkschaften auf der anderen, die einen - zumindest was die extreme Verletzung des Mindestbesoldungsgebot angeht - recht einheitlichen Blick auf das Thema haben, dürften für die Dienstrechtsministerien und Regierungen keine allzu glückliche Konstellation und Fügung sein, da für sie bekanntlich in besoldungsrechtlichen Gesetzgebungsverfahren immer das Motto lautet, dass Ruhe nun die erste Bürgerspflicht sei.

Wenn es dumm für die Dienstrechtsministerien und Regierungen in Bund und Ländern läuft, wird's dieses Mal ein wenig geräuschvoller. Entsprechend könnte man nun interpretieren, dass das Zeigen der Instrumente eine deutliche Botschaft an die Gewerkschaften sein dürfte, die Füße stillzuhalten und die mögliche Debatte noch einzufangen, bevor sie losgehen könnte.

Gerade deswegen müssen alle Verbände und jeder einzelne Beamte diesen Entwurf standhaft und lautstark ablehnen. Verfassungsbruch darf von dieser Seite aus nicht legitimiert werden.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

matthew1312

Zitat von: Maximus in Heute um 08:49Flurfunk!!!:
BMI ist am überlegen, wie man die Besoldungserhöhung in den Medien am besten verkaufen kann. Eine Überlegung ist anscheinend, Beförderungen für ein Jahr auszusetzen.
Schubladenklage wird angefertigt.