Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Bundesjogi

Zitat von: Maximus in Gestern um 19:38Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass Karlsruhe ein Partnereinkommen wie in Bayern (fiktiv, über 20.000 EUR, kein ergänzender Familienzuschlag bzw. keine Härtefallregelung) absegnet.

Eine Typisierung ist grds. möglich. Es müssen aber "atypischen Fallkonstellationen", in welchen ein Partnereinkommen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht unterstellt werden kann, Berücksichtigung finden.

Hierüber wird der Bund stolpern. Aus meiner Sicht sind die in § 41 genannten Fallkonstellationen viel zu eng gefasst. Beispielsweise müsste der Punkt Elternzeit auf 3 Jahre ausgedehnt werden (nicht nur 1 Jahr). Jedenfalls kann man für den Zeitraum der Elternzeit (ab Jahr 2) keine 20.000 EUR Jahresgehalt unterstellen (höchstens einen Minijob). 
Was man gegebenenfalls kann oder nicht kann ist doch Niemandem klar. Was bei all den Betrachtungen vergessen wird: Es gibt nicht nur männliche Beamte, sondern gut die Hälfte sind Frauen. Die Erwerbstätigkeit deren Partner nach der Elternzeit sieht ganz anders aus als hier gerne zitiert wird. Und der Gesetzgeber kann sich im Zweifel sicher darauf berufen. Und eine Betrachtung ALLER Partner von Beamten als Vergleichsmaßstab heranziehen wenn es Probleme geben sollte argumentativ. Das Alleinverdiener-Modell wird eigentlich nirgends mehr komplett angenommen und verteidigt, da hat das Verfassungsgericht meiner Meinung nach auch die Spur bewusst gelegt. Die brauchen ja auch nicht Jahre um dann was Hinzunudeln. Den Wink haben viele in der Presse mitbekommen und in der Politik gleich zwei Mal.

Es ist durchaus möglich, dass das Partnereinkommen SO nicht rechtens ist. Dass es komplett kassiert wird würde mich mehr als wundern. Denn die Wege zwischen Gesetzgeber und BVerFG sind nicht weit, da hat man sehr wahrscheinlich mal dezent gefragt bevor man so weitreichende Entwürfe verfasst. Zumal es ja schon seit einiger Zeit entsprechende Gesetze in Bayern und anderswo gibt. Einige gehen davon aus, dass der Gesetzgeber skrupellos UND dumm ist, das ist aber nicht so, jedenfalls was das Zweite angeht.

Rheini

Mag sein. Und wenn es denn so kommt das das tasächliche Einkommen des Ehepartners angerechnet werden muss, was ich mir z. B. vorstellen könnte, wird mein Partner Zuhause bleiben.

Da gehe ich mit den Weg mancher Bürgergeldempfänger, nämlich für (Rest)Brotkrummen 40 Std. arbeiten gehen mit dem Stress,wird sich mein Partner dann nicht antuen müssen.

matthew1312

Zitat von: Bundesjogi in Gestern um 20:03Was man gegebenenfalls kann oder nicht kann ist doch Niemandem klar. Was bei all den Betrachtungen vergessen wird: Es gibt nicht nur männliche Beamte, sondern gut die Hälfte sind Frauen. Die Erwerbstätigkeit deren Partner nach der Elternzeit sieht ganz anders aus als hier gerne zitiert wird. Und der Gesetzgeber kann sich im Zweifel sicher darauf berufen. Und eine Betrachtung ALLER Partner von Beamten als Vergleichsmaßstab heranziehen wenn es Probleme geben sollte argumentativ. Das Alleinverdiener-Modell wird eigentlich nirgends mehr komplett angenommen und verteidigt, da hat das Verfassungsgericht meiner Meinung nach auch die Spur bewusst gelegt. Die brauchen ja auch nicht Jahre um dann was Hinzunudeln. Den Wink haben viele in der Presse mitbekommen und in der Politik gleich zwei Mal.

Es ist durchaus möglich, dass das Partnereinkommen SO nicht rechtens ist. Dass es komplett kassiert wird würde mich mehr als wundern. Denn die Wege zwischen Gesetzgeber und BVerFG sind nicht weit, da hat man sehr wahrscheinlich mal dezent gefragt bevor man so weitreichende Entwürfe verfasst. Zumal es ja schon seit einiger Zeit entsprechende Gesetze in Bayern und anderswo gibt. Einige gehen davon aus, dass der Gesetzgeber skrupellos UND dumm ist, das ist aber nicht so, jedenfalls was das Zweite angeht.
Knaller. Frauen als Argument, um die Besoldung von Männern (und Frauen) zu drücken.

Ich kann das alles nicht mehr.

GoodBye

Der Bundesjogi wird als guter Katholik noch die Einführung des Zölibats für alle Beamten fordern.

Wie konnte nur keiner diese 2000 Jahre alte und bewährte Lösung sehen?!

Weder Frau noch Mann, keine Kinder, und man kann sich als Beamter ganz der Aufgabe widmen.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

SchrödingersKatze

Ganz von der Hand zu weisen ist dieser Zusammenhang aber nicht. Es ist in vielen Branchen dokumentiert, dass ein veränderter Anteil an weiblichen Kräften zu einer anderen Wertung geführt hat bzw führt (Bsp "Programmiererin" war früher ein klassischer Frauenberuf mit niedrigen Gehältern und wurde mit steigendem Männeranteil aufgewertet, s. MINTbereich, andersherum zB der Apotheker, der mit steigendem Frauenanteil abgewertet wurde).

Abgesehen von einigen spezifischen Bereichen wie Führungsrollen im allgemeinen, Bundeswehr, Polizei sind mittlerweile Frauen im allgemeinen die Mehrzahl. Dies wäre dann wieder ein Beispiel für die Abwertung des Statusamts mit steigendem Frauenanteil.

Schneewitchen

Zitat von: Rheini in Gestern um 20:09Mag sein. Und wenn es denn so kommt das das tasächliche Einkommen des Ehepartners angerechnet werden muss, was ich mir z. B. vorstellen könnte, wird mein Partner Zuhause bleiben.

Da gehe ich mit den Weg mancher Bürgergeldempfänger, nämlich für (Rest)Brotkrummen 40 Std. arbeiten gehen mit dem Stress,wird sich mein Partner dann nicht antuen müssen.

Wenn es dann einen Ergänzungszuschlag geben sollte, wenn der Partner nicht arbeitet oder unterhalb der Fiktion verdient, dann hört meine Frau sofort auf zu arbeiten.

AndreasS

Zitat von: Bundesjogi in Gestern um 20:03Es ist durchaus möglich, dass das Partnereinkommen SO nicht rechtens ist. Dass es komplett kassiert wird würde mich mehr als wundern. Denn die Wege zwischen Gesetzgeber und BVerFG sind nicht weit, da hat man sehr wahrscheinlich mal dezent gefragt bevor man so weitreichende Entwürfe verfasst. Zumal es ja schon seit einiger Zeit entsprechende Gesetze in Bayern und anderswo gibt. Einige gehen davon aus, dass der Gesetzgeber skrupellos UND dumm ist, das ist aber nicht so, jedenfalls was das Zweite angeht.

Eine Anrechnung von Partnereinkommen findet doch bereits statt. Zwar im Kleinen, aber spürbar. Der FamZuschlag 1 (der nun wohl in der Grundtabelle aufgehen wird) ist doch faktisch eine Anrechnung von Partnereinkommen, denn dieser wird mMn geteilt, wenn ein Partner/Partnerin ebenfalls im ÖD beschäftigt ist und dort FamZuschläge bezahlt werden.

Daher gehe ich laienhaft davon aus, das das Gericht das Partnereinkommen nicht komplett verbieten wird. Meiner Ansicht nach ist es doch für das BVerfG viel einfacher ihren Maßstab des "weit überwiegenden Teils" der Grundbesoldung weiter zu definieren. Laut Internetrecherche sind das wohl mehr als 75%.

Demnach könnten leistungslose Komponenten wie Kinderzuschlag, Partnereinkommen, etc. zusammen max. 24,99 % der Besoldung ausmachen.

Umlauf

Zitat von: AndreasS in Gestern um 21:03Eine Anrechnung von Partnereinkommen findet doch bereits statt. Zwar im Kleinen, aber spürbar. Der FamZuschlag 1 (der nun wohl in der Grundtabelle aufgehen wird) ist doch faktisch eine Anrechnung von Partnereinkommen, denn dieser wird mMn geteilt, wenn ein Partner/Partnerin ebenfalls im ÖD beschäftigt ist und dort FamZuschläge bezahlt werden.

Daher gehe ich laienhaft davon aus, das das Gericht das Partnereinkommen nicht komplett verbieten wird. Meiner Ansicht nach ist es doch für das BVerfG viel einfacher ihren Maßstab des "weit überwiegenden Teils" der Grundbesoldung weiter zu definieren. Laut Internetrecherche sind das wohl mehr als 75%.

Demnach könnten leistungslose Komponenten wie Kinderzuschlag, Partnereinkommen, etc. zusammen max. 24,99 % der Besoldung ausmachen.


Wenn es den FS1 durch Integration nicht mehr gibt, kann auch nichts geteilt werden.

Jedenfalls gibt es im Entwurf keinen Angriffspunkt dafür.

HumanMechanic

Zitat von: Umlauf in Gestern um 22:33Wenn es den FS1 durch Integration nicht mehr gibt, kann auch nichts geteilt werden.

Jedenfalls gibt es im Entwurf keinen Angriffspunkt dafür.

Ist ja witzig. Damit wird er bei Bundesbeamten ,,integriert" (was ja auch nur ein schickes Wort für ,,wird verrechnet" ist) und der Partner im öffentlichen Dienst Land/Kommune hatt auf einmal Anspruch auf den vollen FamZ. 😂
Steigert das Familieneinkommen auch, wenn auch unbeabsichtigt und relativ geringfügig

netzguru

Zitat von: HumanMechanic in Gestern um 23:03Ist ja witzig. Damit wird er bei Bundesbeamten ,,integriert" (was ja auch nur ein schickes Wort für ,,wird verrechnet" ist) und der Partner im öffentlichen Dienst Land/Kommune hatt auf einmal Anspruch auf den vollen FamZ. 😂
Steigert das Familieneinkommen auch, wenn auch unbeabsichtigt und relativ geringfügig
Böser User
Berlin ist immer im Teilen und Verteilen gut.
Damit die nicht aus der Übung kommen, wird eben die ganze Besoldung geteilt und nicht nur FZ1
Da gibt es wieder gute Einsparungen.

GoodBye

Zitat von: Umlauf in Gestern um 22:33Wenn es den FS1 durch Integration nicht mehr gibt, kann auch nichts geteilt werden.

Jedenfalls gibt es im Entwurf keinen Angriffspunkt dafür.

Der Zuschlag für Kind 1 und 2 ist ja auch eine Art Anrechnung.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

AltStrG

Zitat von: Bundesjogi in Gestern um 20:03Es ist durchaus möglich, dass das Partnereinkommen SO nicht rechtens ist. Dass es komplett kassiert wird würde mich mehr als wundern.

Wird es, die Spatzen pfeifen es schon von den Dächern:

https://www.drb.de/positionen/stellungnahmen/stellungnahme/news/10-2026

AltStrG

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 19:10Ich weise nochmals darauf hin, dass Herr Hagemeyer-Witzleb - der als abgeordneter Mitarbeiter im Dezernat von Herrn Maidowski möglicherweise am letzten BVerfG-Beschluss mitgeschrieben hat - sich nicht so kategorisch äußert, wie sich dies viele hier (mich eingeschlossen!) wünschen würden, siehe hier und hier.

Das ist einfach die Beschreibung der rechtlichen Realität, keine Entscheidung dafür oder dagegen; nicht einmal ein Plädoyer für die Anwendung. Das Partnereinkommen, und das wiederhole ich nochmals und nochmals, ist nicht nur aufgrund der verfassungsrechtlichen Grundlagen des Artikel 33 GG nicht möglich, die in den Ausführungen der ständigen BVerfG-Rechtsprechung zum Thema Alimentation Eingang findet, sondern auch aufgrund der ständigen Rechtsprechung der Sozialgesetzgebung des Ersten Senats in Sachen Hartz IV / Bürgergeld und der bisher daran angepassten Rechtsprechung des zweiten Senats i.S. Alimentation, die jetzt mit dem Beschluss ein Neubewertung erfahren hat, aber noch immer auf den Grundsätzen des Ersten Senats  i.S. Sozialgesetzgebung aufbaut, da sich diese nicht geändert hat.

Es wird ständig der Fehler gemacht, den Beschluss des BVerfG zur Berliner Alimentation singulär zu betrachten oder, sogar noch schlimmer, nur einzelne Randnummern oder Kernsätze. SO funktioniert das nicht.