Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Schneewitchen

Zitat von: Bundi in Heute um 08:33Und wenn sie nicht gestorben sind, so klagen sie noch bis zum Sankt Nimmerleinstag.

Genau! Die DH dürfen nur nicht den Eindruck der Untätigkeit erwecken. Alles andere regelt sich dann eben in Jahrzehnten. As time goes by......

Rallyementation

Nimmerleinstag... und/oder die Bugwelle an Klagen hat sich noch gar nicht aufgebaut: jeweils eine Vorlage-Klage je Bundesland und Bund pro Jahr bei einer Durchlaufzeit von optimistischen zehn Jahren macht 170 Klagen als zu beschließender Dauerbestand offener Vorlagen. Davon sind wir mit den noch nicht 100 Vorlagen, wovon viele als "Länderduplikate" samt jahresübergreifenden Zeiträumen, die zu einem gemeinsamen Beschluss zusammengefasst werden können, noch weit entfernt.
... und das BVerfG hat bereits eine Überlastung angezeigt.

DeltaR95

Zitat von: Rallyementation in Heute um 09:17... und das BVerfG hat bereits eine Überlastung angezeigt.

Ich überlege gerade, welcher Gesetzgeber den GG Art 93 und das BVerfGG ändern und z.B. einen Dritten Senat schaffen könnte inkl. weiterer personeller Ressourcen?  ::) Damit würde man der Überlastung effektiv abhelfen, oder?

Aber vielleicht ist diesem Gesetzgeber auch gar nicht daran gelegen, dass das BVerfG alle Fälle zeitnah bescheidet - ok, etwas Aluhut, aber einen gewissen Interessenskonflikt kann man nicht leugnen.

Grundproblem in Deutschland ist doch, dass die Beamten keine "lautstarke" Rückendeckung in der Bevölkerung haben, sprich damit ist auch das politische Interesse gering, weil man sich mit Verbesserungen oder Verteuerungen die Wähler "verprellt".

Es wird zwar ein Staat gefordert, der alles am besten "gestern" erledigt, wenn der Bürger mal zum Amt muss, aber kosten soll es bitte nichts.

Solange in der Bevölkerung der "gemeine Sachbearbeiter im Amt" als Zielscheibe der Wut über jedes neue (unsinnig) Gesetz, dass er nach Vorgabe der Legislative umzusetzen hat, herhalten muss (und von der Politik auch dankbar dafür verwendet wird), wird sich auch bei der Alimentation gar nichts bewegen.

Ich wage zu behaupten, erst wenn der öffentliche Dienst so kaputt gespart und handlungsunfähig ist, dass gar nichts mehr geht, wird sich das Blatt wenden. Bis dahin wird einfach munter weiter am Stammtisch das alte Feindbild Beamter und die Neiddebatte kultiviert.

Schneewitchen

Zitat von: DeltaR95 in Heute um 09:27Ich überlege gerade, welcher Gesetzgeber den GG Art 93 und das BVerfGG ändern und z.B. einen Dritten Senat schaffen könnte inkl. weiterer personeller Ressourcen?  ::) Damit würde man der Überlastung effektiv abhelfen, oder?

Aber vielleicht ist diesem Gesetzgeber auch gar nicht daran gelegen, dass das BVerfG alle Fälle zeitnah bescheidet - ok, etwas Aluhut, aber einen gewissen Interessenskonflikt kann man nicht leugnen.

Grundproblem in Deutschland ist doch, dass die Beamten keine "lautstarke" Rückendeckung in der Bevölkerung haben, sprich damit ist auch das politische Interesse gering, weil man sich mit Verbesserungen oder Verteuerungen die Wähler "verprellt".

Es wird zwar ein Staat gefordert, der alles am besten "gestern" erledigt, wenn der Bürger mal zum Amt muss, aber kosten soll es bitte nichts.

Solange in der Bevölkerung der "gemeine Sachbearbeiter im Amt" als Zielscheibe der Wut über jedes neue (unsinnig) Gesetz, dass er nach Vorgabe der Legislative umzusetzen hat, herhalten muss (und von der Politik auch dankbar dafür verwendet wird), wird sich auch bei der Alimentation gar nichts bewegen.

Ich wage zu behaupten, erst wenn der öffentliche Dienst so kaputt gespart und handlungsunfähig ist, dass gar nichts mehr geht, wird sich das Blatt wenden. Bis dahin wird einfach munter weiter am Stammtisch das alte Feindbild Beamter und die Neiddebatte kultiviert.
lol


Das sehe ich auch so. Alleine in meinem Freundes- und Bekanntenkreis ist derzeit die Wut und der Neid in Bezug auf Beamte wahnsinnig stark angestiegen. So eine Intensität habe ich in 36 Dienstjahren noch nicht erlebt.

Man kommt hier auch mit Argumenten nicht mehr weiter. Sobald man versucht, die Dinge ins rechte Licht zu rücken, machen die Leute zu.

In bestimmten Umfeldern ist man mittlerweile als Beamter schon persona non grata. Bekannte von uns sind in der SPD. Da gab es schon scharfe Vorwürfe an mich während einer Party. Das ging so Richtung "Parasit".

Diese Stimmung hilft, davon bin ich überzeugt, den DH bei dem Umgang mit der Besoldungsreform immens. Für Politiker ist die öffentliche Meinung wichtiger als ein Urteil des BVerfG, insbesondere dann, wenn dieses Urteil Vorteile für die ungeliebten Beamten generiert.

Wenn man einen gemeinsamen "Gegner" hat, dann verbindet das manchmal Gruppen, die sonst nicht so gut miteinander können.

Diesen Effekt möchte die Politik hier auch nutzen.

Diese ganzen Anfeindungen, Vorurteile und Klischees, die permanent über unsere Berufsgruppe ausgekippt werden, die sollten die Politik eigentlich dazu anhalten, einmal in der Öffentlichkeit darzustellen, wie die Dinge wirklich sind.

Stattdessen schweigt man und freut sich über unseren schlechten Ruf, bietet der doch Potenziale, um bei notwendigen Verbesserungen "die Kirche im Dorf" zu lassen.


Rallyementation

Die EU-Jurisdiktion hat beim Streikverbot zwei substituierende "Waffen" zugestanden, die fortwährend zur Verfügung stehen müssen:

- für Prävention und Akutes sich engagierende Verbände und Gewerkschaften
- für die historische Analyse und die Zuarbeitung von Erbenermittlern, die Rechtswegdauerschleife über das BVerfG.

Mit Verbänden ist es schon exakt beschrieben, dass die Einschnitte und Verletzungen, wenn die Beamten wieder bluten müssen nicht verhindert werden, sondern nur notdürftig abgedeckt werden mit viel heißer Luft "Soll ich mal pusten?" Und das es in Deutschland keine pünktlichen Züge gibt, ist doch auch eine Mär, denn sie selbst und die Gegenüber der Verbände und Gewerkschaften haben immer rechtzeitig auf DurchZug gestellt.

Mit diesen Erfahrungen wird auf mehr Durchschlagskraft ausschließlich über den Rechtsweg gehofft.
Aber liegt da nicht eine Schranke in Art 9 GG? Inwieweit darf das BVerfG die Gewerkschaften und Verbände entgegen den Vorgaben aus der EU entbehrlich machen?

Mit der letztjährigen Entscheidung zur Mindestbesoldung hat das BVerfG Sie von ihrer historischen Kern-Aufgabe entbunden, ihre vertretenen Berufsgruppen aus dem Prekariat zu holen und nicht wieder darin abgleiten zu lassen. Das BVerfg hat also Unwillen, Unfähigkeit, Undurchsetzungsfähigkeit den Gewerkschaften und Verbänden attestiert.

Angenommen, das BVerfG kippt das Partnereinkommen (zurecht) und betoniert das 4K+Haustiere Grundgehalts-Einkommen. Inwieweit werden künftige Tarifforderungen damit (erstmal) aus Karsruhe diktiert?
Inwieweit darf das BVerfG denn noch weitere Kernaufgaben der Gewerkschaften und Verbände aushöhlen und die Gestaltungsfreiheit der Gesetzgeber beschneiden?

Hat das BVerfG deswegen noch davon abgesehen oder davor zurückgeschreckt z. B. die Verknüpfung zu ziehen, dass das umgerechnete Netto-Grundgehalt in einem zu bestimmenden Korridor (5%) zu den Netto-Entgelten  der miteinander verknüpften Besoldungs- und Entgeltgruppen verläuft?

Befindet sich der Beamtenbereich in einer (Übergangs-)Phase von unwirksamen bzw. obsoleten Gewerkschaften und Verbänden in Verbindung mit einer generationenübergreifenden Rechtswegdauer, hin zu einem ,,Streikrecht" nach Artikel 20 (4) GG in einem nach rechts verschrobenem Rechtsstaat?

Grundsatzfragen als Nachwort zum 1. Mai

DeltaR95

Zitat von: Schneewitchen in Heute um 10:07Das sehe ich auch so. Alleine in meinem Freundes- und Bekanntenkreis ist derzeit die Wut und der Neid in Bezug auf Beamte wahnsinnig stark angestiegen. So eine Intensität habe ich in 36 Dienstjahren noch nicht erlebt.

Jenes, was mir dabei immer sauer aufstößt ist die Tatsache, dass jene Leute, die so gegen Beamte wettern grundsätzlich immer meinen, den kompletten Überblick zu haben - dabei steckt in Form des Smartphone der Weg zur Wahrheit direkt in der Hosentasche oder direkt in der Hand.

Aber sich mal in die Materie einzuarbeiten, bevor man lautstark seine Meinung äußert, scheint heute außer Mode zu sein. Dabei ist das Faktenwissen so einfach verfügbar, wie noch niemals zuvor.

Ich beobachte hier eine zunehmende Faulheit und einen Unwillen, sich in Sachverhalte einzuarbeiten, die komplexer sind, als 1 min auf dem Bildschirm zu investieren. Zeitgleich sind Menschen aber so überzeugt wie nie, dass sie alles wissen.

Eine gefährliche Kombination für den Staat...

Schneewitchen

Zitat von: DeltaR95 in Heute um 10:54Jenes, was mir dabei immer sauer aufstößt ist die Tatsache, dass jene Leute, die so gegen Beamte wettern grundsätzlich immer meinen, den kompletten Überblick zu haben - dabei steckt in Form des Smartphone der Weg zur Wahrheit direkt in der Hosentasche oder direkt in der Hand.

Aber sich mal in die Materie einzuarbeiten, bevor man lautstark seine Meinung äußert, scheint heute außer Mode zu sein. Dabei ist das Faktenwissen so einfach verfügbar, wie noch niemals zuvor.

Ich beobachte hier eine zunehmende Faulheit und einen Unwillen, sich in Sachverhalte einzuarbeiten, die komplexer sind, als 1 min auf dem Bildschirm zu investieren. Zeitgleich sind Menschen aber so überzeugt wie nie, dass sie alles wissen.

Eine gefährliche Kombination für den Staat...


Ja, so ist das. Ich weiß nur nicht, ob sich das mit Faulheit alleine erklären lässt.

Ich glaube, in der deutschen Gesellschaft steckt insgesamt ein hohes Frustpotenzial. Die goldenen Zeiten sind definitiv vorbei.

Viele Leute brauchen für die persönlich immer schlechter werdende Situation auch einfach einen Blitzableiter, einen Schuldigen.

Da kommt das Beamtenturm gerade Recht. Wir sind Schuld am Rentenniveau, an den Verschlechterungen in der GKV, unsere Privilegien sind zu teuer, nicht gerechtfertigt und müssen vom deutschen Arbeiter bezahlt werden.

Würde es uns schlechter gehen, dann würde es allen besser gehen. Das ist so ein zentrales Argument. Gaga aber in der öffentlichen Meinung weit verbreitet.

Wohin aber mit dem ganzen Frust, wenn man sich dem Thema "Beamte" einmal objektiv nähert und sich informiert?

Nein, dann doch lieber Vorurteile auf dem Weg der "Flüsterpost" weitertragen.

Wer kennt ihn nicht, den "kleinen" Beamten , der 6.500€ p.M. verdient, morgens gegen 10:00 Uhr ins Büro fährt und um 15:00 Uhr schon wieder zu Hause ist🤔😵!?

SwenTanortsch

Zitat von: Bundi in Heute um 08:33Und wenn sie nicht gestorben sind, so klagen sie noch bis zum Sankt Nimmerleinstag.

Das ist die Folge des strikten Gesetzesvorbehalts im Besoldungsrecht, der bekanntlich verfassungsrechtlich zum Schutz des Berufsbeamtentums ersonnen und deshalb entsprechend in das Verfassungsrecht eingebunden worden ist. Die wissentliche und willentliche, also zielgerichtete Realitätsverweigerung der Besoldungsgesetzgeber seit spätestens der Entscheidung vom 4. Mai 2020 (spätestens seitdem wird sie offensichtlich und lässt sich nur noch mit zunehmend hanebüchenen Konstruktionen kaschieren, auch wenn mittlerweile jeder, der oder die es wissen will, weiß, dass es hier nur noch um's Kaschiere geht) konnten dabei die Verfassungsväter und Verfassungsmütter nicht vorhersehen und war - wenn man die historischen Gesetzesbegründungen bis in die späten 1970er und weit überwiegend auch noch zu späteren Zeiten liest - bei allen zweckrationalen Ausführungen, die es auch zu jenen Zeiten zur Genüge gab, anders als heute auch noch nicht der Regelfall in der Besoldungsgesetzgebung.

Der schwere Schaden, den die betreffenden politischen Verantwortungsträger dem bundesdeutschen Gemeinwesen mit ihrer hier gezeigten Art der Realitätsverweigerung zufügen, liegt auf der Hand. Das Berufsbeamtentum als Garant für eine demokratisch und rechtsstaatlich rückgebundene Verwaltung, das durch die Dauerhaftigkeit dieser Rückbindung das Prinzip der freiheitlichen Demokratie gegen Übergriffe zusätzlich absichert und also die Grundrechte der Menschen im Land in der Durchsetzung des Rechtsstaats schützt, regelmäßig zu schwächen, kann schon generell, aber in Zeiten wie diesen nur umso mehr nur die Tat politischer und dabei folglich geschichtsvergessener Toren sein, und zwar das nur umso mehr, als dass sie dabei regelmäßig gezielt grundrechtsgleiches Recht negieren und sich damit also gemein machen mit anderen politischen Verantwortungsträgern in anderen Regionen der Welt, die nicht den klassischen Werten demokratischer Gemeinwesen verbunden sind. Anders lässt sich der Sachverhalt leider nicht beschreiben.

SonicBoom


Mit der letztjährigen Entscheidung zur Mindestbesoldung hat das BVerfG Sie von ihrer historischen Kern-Aufgabe entbunden, ihre vertretenen Berufsgruppen aus dem Prekariat zu holen und nicht wieder darin abgleiten zu lassen. Das BVerfg hat also Unwillen, Unfähigkeit, Undurchsetzungsfähigkeit den Gewerkschaften und Verbänden attestiert.

Habe falsch zitiert, aber der obige Absatz... das ist mir so als Konsequenz auch noch nicht aufgefallen. Recht hast du