Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Maximus

Zitat von: Bundesjogi in Heute um 10:50@Polareud es kann kein "juristisch korrekt" geben mit eine Methode, deren Ergebnisse zwischen "übertreibt den Effekt sehr" und "liegt sogar komplett falsch" changieren. Denn es ist absolut leicht, das Beispiel so zu gestalten, dass der Index eine Schlechterstellung ausdrückt, in Wahrheit aber ab Jahr 2 das Gegenteil der Fall ist. Man nehme nur den Fall: 1000 Euro Ausgang. Erhöhung 2 Prozent zum 1.1. Erhöhung 12 Prozent zum 1.11. Das kommt fürs erste Jahr beides auf 240 Euro. In Jahr 2 bekommt dann Fall 1 4 Prozent zum 1.1., Fall 2 nichts. Nach dem Index wäre das in Fall 1 6 Prozent. In Fall 2 nur 2. Tatsächlich bekommt Fall 2 in Jahr 2 aber 12×1120= 13440 durch die Fortschreibung der Erhöhung. Fall 1 aber nur 1020×1,02×12 also 12448,8 durch die Erhöhung.

Und damit dann der Punkt auch für Matthew. Der Beitrag von Stuttmann hat das Problem ausreichend beschrieben, dafür reichte ein Satz. Der Beitrag von Swen ist ein Index, der komplett falsche Dinge berechnet und vergleicht. Das ist schlicht (unbeabsichtigt vermutlich) Desinformation. Es ist ja nicht mal so, dass der Effekt tatsächlich gemessen aber nur übertrieben wird, wie mein Beispiel zeigt. Die Ergebnisse scheinen auf den allerersten Blick plausibel aber schon Kleinigkeiten können dafür sorgen, dass die Ergebnisse komplett irreführen. Deshalb ist es ja so absurd, dass Swen weiterhin seinen Index verteidigt. Das Problem existiert, es ist relativ klein aber es existiert. Aber es bringt nichts, eine vollkommen ungeeignete Methode zu propagieren. Wenn sie wenigstens in sich vergleichbare Ergebnisse liefern würde wäre es was anderes. Aber auch so ist es nicht.

Du hast den ZBR-Artikel anscheinend gelesen. Kannst du mir sagen, ob im Artikel der Tariflohnindex auch mittels der "Schwan-Methode" berechnet wurde?

Dann könnte man zumindest die Ergebnisse der "Färber-Methode" und der "Schwan-Methode" miteinander sauber vergleichen. Ich vermute, dass nur der Besoldungsindex mittels der "Schwan-Methode" berechnet wurde. Ein Vergleich Besoldungsindex mit dem Tariflohnindex ist dann nicht möglich bzw. liefert ein völlig falsches Bild. 

Wie ich oben schon beschrieben habe...ich vermute, dass die Ergebnisse (Höhe der Differenz) zwischen Färber-Methode und Schwan-Methode ähnlich sind. Es stellt sich dann die Frage, welchen Mehrwert die Schwan-Methode hätte.

Ansonsten teile ich deine Einschätzung. Wie ein Index zu bilden ist, dafür gibt es eindeutige und allgemein anerkannte  Regeln. Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass Karlsruhe sich auf ein "mathematisch zweifelhaftes" Modell (auch wenn Schwans juristische Aussagen richtig sein sollten) berufen wird.

GoodBye

In the meantime kürzt der Gesetzgeber weiterhin fröhlich die Mindestbesoldung um ein fiktives Partnereinkommen.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Bundi

Zitat von: Knecht in Heute um 08:16Man hat das Gefühl sie muss sich das Lachen verkneifen.


Zumindest hat sie nicht das dümmliche Grinsen des BMI von der DBB Tagung im Gesicht wenn sie vor laufender Kamera sowas von sich gibt.
Ansonsten einfach nur noch fassungslos wie das Treueverhältnis von Seiten des DH betrachtet und umgesetzt wird.

DeltaR95

Zitat von: Alexander79 in Heute um 09:27Und was bringt das?
Hier wird pauschal unterstellt.
Widerspruch einlegen und man ist sicher.

Da Beamte nicht streiken dürfen, wäre der massenhafte "Versand" von Widersprüchen das beste Mittel, um einen Effekt zu erzielen, der einem Streik gleichkommt - nämlich die Stilllegung des Betriebes.

Widersprüche müssen bearbeitet und beschieden werden - oder man stellt sie halt ruhend, auch damit hätten die Beamten ihr Ziel erreicht. Ich wage zu behaupten, wenn am 01.01. jeden Jahres nur 100.000 Beamte einen Widerspruch gegen ihre Besoldung einlegen und diesem "Nachtreten", ist die öffentliche Verwaltung effektiv lahmgelegt ;)

Goldene Vier

Zitat von: Schnarchnase81 in Heute um 11:13Was mir übrigens auch aufgefallen ist: es gab ja die Frage, ob es die Prozente zur aA zusätzlich zur Tarifanpassung gibt. Das hat man geschickt umschifft und quasi nicht beantwortet. Ich bin jetzt für Thüringen nicht so im Thema: ist es so, wie ich vermute, dass es statt der 2,8% jetzt 4,8% und nicht 2,8% und 4,8%? Also eindeutige dicke Mogelpackung?

Hier ist der Entwurf:

https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/th/th-anpg-2026-2027-2028.entwurf.pdf

Dort gibt es einen Artikel 1, Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2026 bis 2028, der in § 1 die prozentuale Anpassung beeinhaltet..... und Artikel 2, Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes: Das Thüringer Besoldungsgesetz in der Fassung vom 18. Januar 2016 (GVBl. S. 1, 166, 202), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 340), wird wie folgt geändert: ...

Dort unter Nr. 7:
Nach § 48 wird folgender § 48a eingefügt:
,,§ 48a Jahressonderzahlung
(1) Beamte und Richter erhalten mit den Dezemberbezügen eine Jahressonderzahlung in Höhe von 4,8 Prozent der im jeweiligen Kalenderjahr gewährten Summe aus Grundgehalt, Amtszulage und allgemeiner Zulage.



Rheini

Zwar wir mit der Zahlung eines "Weihnachtsgeldes", was ja zu dem sonstigem Jahresbrutto hinzugerechnet wird, dem Wortlaut des BVerfG gerecht, allerdings was ist wenn der Beamte im Jahr ausscheidet durch z. B. Entlassung? Dann fehlt diesem ja der anteilige Betrag?

abi

Erstes Bundesland schlägt bei Besoldung ordentlich drauf: Beamtenbund spürt "Good Vibes"

...Schleswig-Holsteins Landesregierung hat eine Erhöhung der Beamtenbesoldung für die Jahre 2025 bis 2027 beschlossen. Die Anpassungen in dem geplanten Gesetzesentwurf basieren auf den Maßstäben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom November, wie das Finanzministerium mitteilte.

  • So soll nach Angaben des Finanzministeriums die Besoldung für 2025 für die Besoldungsgruppen A6 bis A15 sowie B1, C1, C2, W2 und W3 rückwirkend um 3,2 Prozent steigen. Dabei sei ein Mindestbetrag von etwa 125 Euro vorgesehen. In den Besoldungsgruppen ab A16 steigen die Bezüge entsprechend um bis zu knapp fünf Prozent.
  • Im Jahr 2026 erhöhen sich die Besoldungs- und Versorgungsbezüge laut dem Ministerium in allen Gruppe um weitere vier Prozent. Zudem werde der Familienergänzungszuschlag bedarfsgerecht um überwiegend 15 bis 25 Prozent angehoben.
  • Im Jahr darauf erhöhten sich die Bezüge in allen Gruppen um weitere 3,8 Prozent. Zudem werde der Familienergänzungszuschlag erneut angehoben – um überwiegend 12 bis 22 Prozent. Alle Anpassungen gelten dann auch für Versorgungsempfängerinnen und -empfänger.
...

Quelle:
https://www.news4teachers.de/2026/06/erstes-bundesland-schlaegt-bei-besoldung-ordentlich-drauf-beamtenbund-spuert-good-vibes/

Erst mal Info, habe den Entwurf noch nicht vor Augen, insbesondere ob hier auch auf ein fiktives Partnereinkommen zurückgegriffen wird.
Der frühe Vogel fängt den Wurm - aber - nur die zweite Maus bekommt den Käse!

PolareuD

@ Bundesjogi

Nach nunmehr 6 Jahren mit dem Thema sehe ich die Thematik etwas differenzierter und bin von einer reinen Mathematisierung abgekommen, auch wenn ich als Ingenieur der Absolutheit von (korrekten) Zahlenwerken weiterhin zugeneigt bin.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

PublicTim

Zitat von: DeltaR95 in Heute um 11:27Da Beamte nicht streiken dürfen, wäre der massenhafte "Versand" von Widersprüchen das beste Mittel, um einen Effekt zu erzielen, der einem Streik gleichkommt - nämlich die Stilllegung des Betriebes.

Widersprüche müssen bearbeitet und beschieden werden - oder man stellt sie halt ruhend, auch damit hätten die Beamten ihr Ziel erreicht. Ich wage zu behaupten, wenn am 01.01. jeden Jahres nur 100.000 Beamte einen Widerspruch gegen ihre Besoldung einlegen und diesem "Nachtreten", ist die öffentliche Verwaltung effektiv lahmgelegt ;)

Wenn das unser schärfstes Schwert ist, dann ist das Beamtentum doch verloren. Dann sind ein paar Sachbearbeiter kurzzeitig überladen. Dann sind 50 MA einen Arbeitsmonat damit beschäftigt ein Standardschreiben zu errichten. Was passiert dann. Genau, nicht. Die Gerichte sind noch zu harmlos mit der Politik. Solange sich daran nichts ändert, wird immer weiter auf uns herumgetrampelt. Krankschreiben, Dienst bis auf nötigste verweigern, etc. und das abgesprochen im Kollektiv.

Schnarchnase81

Zitat von: Goldene Vier in Heute um 11:30Hier ist der Entwurf:

https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/th/th-anpg-2026-2027-2028.entwurf.pdf

Dort gibt es einen Artikel 1, Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2026 bis 2028, der in § 1 die prozentuale Anpassung beeinhaltet..... und Artikel 2, Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes: Das Thüringer Besoldungsgesetz in der Fassung vom 18. Januar 2016 (GVBl. S. 1, 166, 202), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 340), wird wie folgt geändert: ...

Dort unter Nr. 7:
Nach § 48 wird folgender § 48a eingefügt:
,,§ 48a Jahressonderzahlung
(1) Beamte und Richter erhalten mit den Dezemberbezügen eine Jahressonderzahlung in Höhe von 4,8 Prozent der im jeweiligen Kalenderjahr gewährten Summe aus Grundgehalt, Amtszulage und allgemeiner Zulage.




Danke...also 4,8% on top. Ich staune...hier in NRW gilt wohl bald in Bezug auf das Ranking der Besoldungen: ,,willst du NRW oben sehen, muss die Tabelle drehen!" in NRW ist man ja der Meinung alles ist mit der Tarifübernahme in Ordnung. Ich persönlich erwarte aber trotzdem eine fette Erhöhung...eine fette Erhöhung des fiktiven Partnereinkommens und NRW ist ja jetzt schon eher unten dabei, wenn an nicht in Mietenstufe 99 wohnt und 10 Kinder hat (Achtung: überspitzt dargestellt)....

GoodBye

Zitat von: abi in Heute um 11:50Erstes Bundesland schlägt bei Besoldung ordentlich drauf: Beamtenbund spürt "Good Vibes"

...Schleswig-Holsteins Landesregierung hat eine Erhöhung der Beamtenbesoldung für die Jahre 2025 bis 2027 beschlossen. Die Anpassungen in dem geplanten Gesetzesentwurf basieren auf den Maßstäben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom November, wie das Finanzministerium mitteilte.

  • So soll nach Angaben des Finanzministeriums die Besoldung für 2025 für die Besoldungsgruppen A6 bis A15 sowie B1, C1, C2, W2 und W3 rückwirkend um 3,2 Prozent steigen. Dabei sei ein Mindestbetrag von etwa 125 Euro vorgesehen. In den Besoldungsgruppen ab A16 steigen die Bezüge entsprechend um bis zu knapp fünf Prozent.
  • Im Jahr 2026 erhöhen sich die Besoldungs- und Versorgungsbezüge laut dem Ministerium in allen Gruppe um weitere vier Prozent. Zudem werde der Familienergänzungszuschlag bedarfsgerecht um überwiegend 15 bis 25 Prozent angehoben.
  • Im Jahr darauf erhöhten sich die Bezüge in allen Gruppen um weitere 3,8 Prozent. Zudem werde der Familienergänzungszuschlag erneut angehoben – um überwiegend 12 bis 22 Prozent. Alle Anpassungen gelten dann auch für Versorgungsempfängerinnen und -empfänger.
...

Quelle:
https://www.news4teachers.de/2026/06/erstes-bundesland-schlaegt-bei-besoldung-ordentlich-drauf-beamtenbund-spuert-good-vibes/

Erst mal Info, habe den Entwurf noch nicht vor Augen, insbesondere ob hier auch auf ein fiktives Partnereinkommen zurückgegriffen wird.

Natürlich Partnereinkommen und Ergänzungszuschlag
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Pumpe14

Ist es eigentlich denkbar, dass das fiktive Partnereinkommen stärker steigt als die zur Berechnung der Alimentation zugrunde liegenden Indizes, und deswegen die jährliche Anpassung geringer ausfällt, oder ist das ausgeschlossen?


Atzinator

Zitat von: Schnarchnase81 in Heute um 11:13Was mir übrigens auch aufgefallen ist: es gab ja die Frage, ob es die Prozente zur aA zusätzlich zur Tarifanpassung gibt. Das hat man geschickt umschifft und quasi nicht beantwortet. Ich bin jetzt für Thüringen nicht so im Thema: ist es so, wie ich vermute, dass es statt der 2,8% jetzt 4,8% gibt und nicht 2,8% und 4,8%? Also eindeutige dicke Mogelpackung?

Nein, der Entwurf sieht die Anhebung der Tabelle um 2,8% bzw. mind. 100€ vor und zusätzlich eine JSZ von 4,8% auf Grundgehalt, Amtszulage (Z-Stelle) und allg. Zulage (ca. 100€ in TH) - die Familienzuschläge sind hierbei ausgeklammert.

DeltaR95

Zitat von: PublicTim in Heute um 12:01Krankschreiben, Dienst bis auf nötigste verweigern, etc. und das abgesprochen im Kollektiv.

Dieses Verhalten wird der Beamtenschaft bestimmt sehr helfen in der öffentlichen Wahrnehmung, in Teilen wäre damit sogar ein Dienstvergehen nicht weit.

Das gesamte Kasperletheater um die aA ist doch nur politisch begründet, weil die Bevölkerung schon einen "Hass" auf die Beamten hat. In dieses Feuer jetzt noch Öl zu gießen, in dem man sich als Beamter - so weh es tut - bockbeinig hinstellt, halte ich für ziemlich "wenig hilfreich".

Bei der aA wird sich erst dann etwas tun, wenn wieder Rückhalt für die Beamten in der Bevölkerung herrscht. Die Politik macht doch nur das, was dem "Wähler" gefällt. Schwenkt das Fähnchen in der Bevölkerung zieht auch die Politik mit.

Die "Message" an die Bevölkerung muss sein: "Seht her! Obwohl die Politik uns jahrelang verfassungswidrig behandelt hat, geben wir jeden Tag unser Bestes!"

Das Grundproblem zudem ist und bleibt, dass hier in Deutschland jede gerichtliche Klärung viel zu lange dauert. Wenn der Weg zum und über das BVerfG maximal 9 bis 12 Monate dauern würde (inkl. Entscheidung durch das BVerfG) und sich der Dienstherr somit jedes Jahr eine Klatsche nach der nächsten fängt, wäre der ganze Spuk und das "Lückensuchen" schon lange abgeräumt.

Knecht

Zitat von: DeltaR95 in Heute um 12:38Dieses Verhalten wird der Beamtenschaft bestimmt sehr helfen in der öffentlichen Wahrnehmung, in Teilen wäre damit sogar ein Dienstvergehen nicht weit.

Das gesamte Kasperletheater um die aA ist doch nur politisch begründet, weil die Bevölkerung schon einen "Hass" auf die Beamten hat. In dieses Feuer jetzt noch Öl zu gießen, in dem man sich als Beamter - so weh es tut - bockbeinig hinstellt, halte ich für ziemlich "wenig hilfreich".

Bei der aA wird sich erst dann etwas tun, wenn wieder Rückhalt für die Beamten in der Bevölkerung herrscht. Die Politik macht doch nur das, was dem "Wähler" gefällt. Schwenkt das Fähnchen in der Bevölkerung zieht auch die Politik mit.

Die "Message" an die Bevölkerung muss sein: "Seht her! Obwohl die Politik uns jahrelang verfassungswidrig behandelt hat, geben wir jeden Tag unser Bestes!"

Wow... Musste spontan an die Bibel denken. Andere Wange und so. (Bin ausgetreten)