Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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AltStrG

Zitat von: DeltaR95 in Heute um 12:38Dieses Verhalten wird der Beamtenschaft bestimmt sehr helfen in der öffentlichen Wahrnehmung, in Teilen wäre damit sogar ein Dienstvergehen nicht weit.

Das gesamte Kasperletheater um die aA ist doch nur politisch begründet, weil die Bevölkerung schon einen "Hass" auf die Beamten hat. In dieses Feuer jetzt noch Öl zu gießen, in dem man sich als Beamter - so weh es tut - bockbeinig hinstellt, halte ich für ziemlich "wenig hilfreich".

Bei der aA wird sich erst dann etwas tun, wenn wieder Rückhalt für die Beamten in der Bevölkerung herrscht. Die Politik macht doch nur das, was dem "Wähler" gefällt. Schwenkt das Fähnchen in der Bevölkerung zieht auch die Politik mit.

Die "Message" an die Bevölkerung muss sein: "Seht her! Obwohl die Politik uns jahrelang verfassungswidrig behandelt hat, geben wir jeden Tag unser Bestes!"

Das Grundproblem zudem ist und bleibt, dass hier in Deutschland jede gerichtliche Klärung viel zu lange dauert. Wenn der Weg zum und über das BVerfG maximal 9 bis 12 Monate dauern würde (inkl. Entscheidung durch das BVerfG) und sich der Dienstherr somit jedes Jahr eine Klatsche nach der nächsten fängt, wäre der ganze Spuk und das "Lückensuchen" schon lange abgeräumt.

Die Politik identifiziert das Problem anders, siehe Videolink aus Thüringen zur Pressekonferenz: zu viele Beamte aktuell, zu hohe Statusämter, zu viel Verbeamtung insgesamt.

Langfristig wird es nur noch im absoluten Kernbereich Vollzug (Polizei, Justiz, Finanzamt (Exekutive Einheiten), Zoll), Feuerwehr (Vollzug Bekämpfung Feuer und Rettung) und Justiz (Richter, StA, AA) Beamte geben.

ALLES andere wird kein Beamter mehr oder nur noch Beamter/Soldat auf Zeit, mit Ausnahme der Berufssoldaten, die für "immer" verpflichtet werden; aber da wird es einen Sonderstatus geben, weil Soldaten in der allgemeinen Öffentlichkeit nicht als Beamte wahrgenommen werden.

Die Polizei, Feuerwehr und Justiz hat dieses Problem auch nicht, dort wird von der Öffentlichkeit auch verstanden und gewollt (!), dass es dort Beamte braucht und gibt.

Alles andere wird als Angestellter oder Arbeiter im ö.D. sein. Und dafür wird es einen Stichtag geben, ab dem keine neuen Beamten mehr eingestellt werden. Und mein Gefühl sagt mir, das wird noch dieses Jahr so weit sein, wenn die wahren Dimensionen der Kosten aufschlagen.

Und natürlich wird man den (in der öffentlichen Wahrnehmung) "wichtigen" Beamten die Zulagen erhöhen, also Feuerwehr, Polizei, Justiz, damit es wieder mit dem Personalkörper aufwärts geht, zusätzlich zur aA im jeweiligen Statusamt.

BVerfGBeliever

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 14:18Allerdings - nun kommen wir von der reinen Mathematik zur Evidenzprüfung - verlangt das Bundesverfassungsgericht nun eine Betrachtung, was von diesen 46,19 % in der Vergangenheit tatsächlich wirksam geworden ist. Es verlangt in der Evidenzprüfung nicht, dass der Prüfung zugrundezulegen ist, wie stark sich das Besoldungsniveau als solches geändert hat, sondern [...] wie wirksam die Anhebung der Besoldung - allgemein und hier nun an dem von dir genannten Beispiel - zwischen 1996 und bspw. 2020 gewesen ist, in welchem Maße der Beamte an dieser Entwicklung tatsächlich beteiligt worden ist.

[...] was aber nicht erklären könnte, dass die Methodik der Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit im Jahr 2005 eine Anhebung der Besoldung um 0,82 % auswirft, obgleich 2005 keine Anpassung der Besoldung vollzogen worden ist.
Hallo Swen, Durgi hat dir ja (mit seiner üblichen Eloquenz, um die ich ihn wie immer beneide) vorhin mehrere Fragen gestellt, deren Antworten mich ebenfalls interessieren würden. Ich hätte lediglich noch eine kleine Ergänzung: Du schreibst oben, es gehe darum, was "tatsächlich wirksam" geworden sei. Mit anderen Worten, es geht nach meinem Verständnis um "Cash in de Täsch" (gesprochen mit der Stimme von Erik Meijer bei einem Champions League Spiel, als diese noch bei Sky übertragen wurden). Dann schauen wir doch mal, was genau ein Berliner A14-Beamter in den Jahren 2004 und 2005 an "Cash in de Täsch" hatte:

- Im Jahr 2004 bekam er laut ZBR-Schwan-Aufsatz von Januar bis März 4.261 €, von April bis Juli 4.304 € und von August bis Dezember 4.347 €. Inklusive Weihnachtsgeld (640 €) bekam er also 2004 insgesamt eine reale Gesamtbesoldung von 52.369,49 €.
- Im Jahr 2005 bekam er laut ZBR-Schwan-Aufsatz hingegen von Januar bis Dezember monatlich 4.347 €. Inklusive Weihnachtsgeld bekam er also 2005 insgesamt eine reale Gesamtbesoldung von 52.798,60 €.

Mit anderen Worten, 2005 bekam er real 429,11 € oder 0,82% mehr an "Cash in de Täsch" als 2004. Entsprechend "wirft" die Methodik der Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit eine Anhebung um 0,82% aus (siehe deinen obigen Text). Was genau soll in deinen Augen an diesen 429,11 € bzw. 0,82% nicht "tatsächlich wirksam" gewesen sein..?

Pumpe14

Zitat von: AltStrG in Heute um 15:43Die Politik identifiziert das Problem anders, siehe Videolink aus Thüringen zur Pressekonferenz: zu viele Beamte aktuell, zu hohe Statusämter, zu viel Verbeamtung insgesamt.

Langfristig wird es nur noch im absoluten Kernbereich Vollzug (Polizei, Justiz, Finanzamt (Exekutive Einheiten), Zoll), Feuerwehr (Vollzug Bekämpfung Feuer und Rettung) und Justiz (Richter, StA, AA) Beamte geben.

ALLES andere wird kein Beamter mehr oder nur noch Beamter/Soldat auf Zeit, mit Ausnahme der Berufssoldaten, die für "immer" verpflichtet werden; aber da wird es einen Sonderstatus geben, weil Soldaten in der allgemeinen Öffentlichkeit nicht als Beamte wahrgenommen werden.

Die Polizei, Feuerwehr und Justiz hat dieses Problem auch nicht, dort wird von der Öffentlichkeit auch verstanden und gewollt (!), dass es dort Beamte braucht und gibt.

Alles andere wird als Angestellter oder Arbeiter im ö.D. sein. Und dafür wird es einen Stichtag geben, ab dem keine neuen Beamten mehr eingestellt werden. Und mein Gefühl sagt mir, das wird noch dieses Jahr so weit sein, wenn die wahren Dimensionen der Kosten aufschlagen.

Und natürlich wird man den (in der öffentlichen Wahrnehmung) "wichtigen" Beamten die Zulagen erhöhen, also Feuerwehr, Polizei, Justiz, damit es wieder mit dem Personalkörper aufwärts geht, zusätzlich zur aA im jeweiligen Statusamt.

Zustimmung, und vielleicht wird dem Entwurf nun auch, wie in Thüringen, die ein oder andere Zumutung (längere Lebensarbeitszeit) als Paket beigemischt um es politisch leichter verkauft zu bekommen

DeltaR95

Zitat von: NvB in Heute um 14:00Ich könnte noch ewig weitermachen. Sagt dir Stockholm-Syndrom was?

Sagt dir "Äpfel und Birnen" bzw. "Verhandlungstaktik" etwas?

Zitat von: AltStrG in Heute um 15:43Die Politik identifiziert das Problem anders, siehe Videolink aus Thüringen zur Pressekonferenz: zu viele Beamte aktuell, zu hohe Statusämter, zu viel Verbeamtung insgesamt.

Die Politik "identifiziert" gerade gar nichts, denn das würde Fachkompetenz erfordern. Sie plappert nur das nach, was der Wähler hören will und "Beamten-Bashing" ist halt gerade total "in". Oder auch ganz polemisch: Bei absoluter Ahnungslosigkeit, wie man die Probleme des Landes löst, stürzt man sich auf das Thema, was am einfachsten ist und von allem anderen ablenkt - Beamten-Bashing. Win-Win für die Politik, man kann den "starken Mann" imitieren, gleichzeitig vortäuschen, man spart Geld bei sich selber ein (dem Staat) und die Bevölkerung klatscht Applaus. Zu perfekt, oder?

Bei allen drei von dir genannten Beispielen von "Argumenten der Politik" kann sich der Beamte entspannt zurücklehnen und einfach sagen: "Selbst wenn dem so wäre, es war die Politik, die dies so veranlasst bzw. umgesetzt hat!". Nichts von dem liegt in der Einflusssphäre der Beamten.

Wenn die Bevölkerung weniger Beamte will oder nur in Kernbereichen des Staates, von mir aus. Der Aufschrei kommt dann, wenn die Rechnung kommt oder auch die Erkenntnis, wieviel Geld die Beamten gegenüber den Angestellten "billiger" waren. "Kinder lernen nur durch Schmerzen" hieß es mal früher in Bayern ;)

Rheini

#10684
@Swen und andere

Eure Diskussion (und ein hoffentlich gemeinsames Ergebnis) finde ich richtig und wichtig. Was ich nur aus Januar und zu Teilen auch jetzt wieder mitnehme, nähert Ihr euch zumindest für mich erkennbar, nicht an. Eure Diskussion beginnt nur andere , zumindest nehme ich das so wahr, Diskussionen und Themen zunehmend zu überlagern.

Daher war und ist mein Vorschlag, dieses wichtige Thema in einem eigenen Thread versuchen zu klären und bestenfalls zu einem gemeinsamen Verständnis zu kommen und dies dann hier in diesen Thread wieder einzubringen.

Fern liegt es mir und ich denke keiner hat es so verstanden, diese Diskussion abzuwürgen.

GoodBye

Naja, es geht im Ergebnis um eine wichtige Frage:

Zeigt sich auch eine Vermutung der Verfassungswidrigkeit nach Prüfung der ersten Stufe für höhere Besoldungsgruppen (hD)?
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe