Autor Thema: Abweichung berechneter / ausgezahlter Lohn  (Read 1025 times)

RoPa

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Abweichung berechneter / ausgezahlter Lohn
« am: 13.10.2025 07:41 »
Hallo,

ich stehe gerade auf dem Schlauch wo die nicht geringe Abweichung herkommt.
Ist anscheind so seit der Tarifanpassung.
Die Abzüge decken sich doch alle 1zu1.
Ich nutze den Rechner hier schon ewig und der hat immer gestimmt. Oder hab ich einen Denkfehler?
Ja ich weiß das ich die 40€ für mein Bausparen aufs Netto mit raufrechnen muss, fehlen aber noch knapp 60€, oder ?  ???

Den 2ten Rechner mit der Statistik habe ich nur nochmal zum gegenprüfen genommen, der sagt ja wieder was anderes...

Danke


A oder B

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Antw:Abweichung berechneter / ausgezahlter Lohn
« Antwort #1 am: 13.10.2025 09:33 »
Bei der Lohnsteuer gibt es einen Unterschied.

Das hängt damit zusammen, dass der Rechner die Lohnsteuer wohl ohne ZVK-Beitrag berechnet hat und der Arbeitgeber natürlich mit.

RoPa

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Antw:Abweichung berechneter / ausgezahlter Lohn
« Antwort #2 am: 13.10.2025 11:52 »
Ja das sehe ich, erklärt doch aber nicht eine Abweichung von über 60€ netto oder?

ich1974

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Antw:Abweichung berechneter / ausgezahlter Lohn
« Antwort #3 am: 13.10.2025 13:31 »
Differenz Lohnsteuer 50,00 Euro
Differenz Rentenversicherung 13,?? Euro

Da kommst du auf über 60,- Euro Differenz.

RoPa

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Antw:Abweichung berechneter / ausgezahlter Lohn
« Antwort #4 am: 14.10.2025 08:00 »
Meine Nachfrage war vielleicht Missverständlich formuliert, ich versuchs nochmal.

Ja ich sehe das die Lohnsteuer und Rentenversicherung abweicht, aber warum
100€ netto weniger als es laut Gehaltsrechner sein müssen, obwohl nur 40€ netto fürs Bausparen abgezogen werden, warum verschwinden die 60€ ? Wo kommen die Abweichungen bei Lohnsteuer und Rente her?
Irgendwie steh ich aufm Schlauch  :-\

Muckel

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Antw:Abweichung berechneter / ausgezahlter Lohn
« Antwort #5 am: 14.10.2025 08:59 »
Vermeintlich nicht befriedigende Antworten resultieren meist daher, dass man den Fall nur unvollständig vorträgt. Hier hast Du die Gehaltsabrechnung eben nur teilweise angehängt, die entscheidende Seite 1 fehlt. Aus dieser kannst Du Folgendes entnehmen (wurde inhaltlich bereits als Begründung vorgetragen):

Die vom Arbeitgeber geleisteten Beiträge zur ZVK unterliegen der Steuerpflicht und darüber hinaus der Sozialversicherungspflicht. Auf Seite 1 Deiner Abrechnung siehst Du einerseits Dein steuerpflichtiges Bruttoentgelt und darüber hinaus (vermutlich in einer Vorspalte) die der SV- und Einkommensteuer-Pflicht unterliegenden Arbeitgeberbeiträge zur ZVK. Diese Arbeitgeberbeiträge erhöhen nicht Dein Nettoentgelt (da sie direkt vom Arbeitgeber an die ZVK geleistet werden), gleichfalls sorgen die auf die ZVK-Arbeitgeberbeiträge zu leistenden Steuern und SV-Beiträge für höhere Abzüge und damit einhergehend für ein entsprechend geringeres Nettoentgelt. Höhere Krankenversicherungsbeiträge fallen hingegen nicht so sehr ins Gewicht, weil Du Dich in der Nähe der Beitragsbemessungsgrenze befindest.