Von mir aus darf der AG das, ist ja noch OK. Gerne auch beim Pförtner....
Dann bring ich auch mal ein vielleicht, weil mehr kommt da als Begründung ja nicht.
Vielleicht kann er aber keine 10 Stunden arbeiten aufgrund seines Arbeitsunfalles und ist körperlich nicht mehr so belastbar? Das war's dann mit Minusstunden wieder rein arbeiten...wer weis das schon?
Geht einzig und alleine um die Kommunikation dem Mitarbeiter gegenüber. Und wenn ich sehenden Auges Minusstunden produziere würde zumindest ICH wissen wollen wie, wo und wann ich diese wieder ausgleichen soll. DU nicht....?
Gut, dann sind wir uns also darüber einig, dass der AG durchaus so handeln darf wie er handelt, klang irgendwie anders.
Und klar, der AG kommuniziert hier etwas nur indirekt. Fakt ist, wenn man an Dienstpläne gebunden ist, dann ist man halt daran gebunden, beiderseitig.
Und wenn der AG es verpennt Minusstunden auszugleichen, dann darf man sich darüber freuen. Wenn man jedoch zum Ende des Ausgleichszeitraumes plötzlich 48h Wochenschichten fahren muss, dann freut man sich natürlich weniger.
Der TE kann es direkt ansprechen und nachfragen, wie der AG sich das so insgesamt gedacht hat oder aber sich zurücklehnen und abwarten und seinen Dienst nach Dienstplan machen.
Und die Frage des TE kann man eben ganz einfach beantworten.
Ja, du musst die unverschuldet gemachten Minusstunden, sofern sie im Rahmen des Dienstplanes auflaufen, nacharbeiten, sofern sie im Rahmen des Dienstplanes geplant werden.