Autor Thema: Minusstunden  (Read 3573 times)

MoinMoin

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Antw:Minusstunden
« Antwort #15 am: 17.10.2025 06:42 »
Minusstunden die der AG verschuldet müssen nicht nachgearbeitet werden.
Korrekt, aber wenn man Saison- , Schicht- etc. arbeit hat, dann weiß man erst am Ende des Ausgleichszeitraumes, ob welche vorliegen.
Das bedeutet, das der TE mutmasslich erst im August 2026 feststellen kann ob er Minusstunden hat!

Alien1973

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« Antwort #16 am: 17.10.2025 08:45 »
Der AG kann doch aber nicht her gehen und 60 oder mehr Minusstunden aufbauen lassen um dann diese nacharbeiten zu lassen.
Wenn er das macht, dann muss er das klar VORHER kommunizieren. Einfach so laufen lassen ohne was zu sagen und ohne darzulegen wie man die Minusstunden wieder rein bekommen soll, ist doch ehrlich gesagt ein Schmarrn....

MoinMoin

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Antw:Minusstunden
« Antwort #17 am: 17.10.2025 09:04 »
Der AG kann doch aber nicht her gehen und 60 oder mehr Minusstunden aufbauen lassen um dann diese nacharbeiten zu lassen.
Natürlich kann er das, was meinst du was die Leute im Schwimmbad für Stunden auf und ab bauen. Oder meinst du die arbeiten im Winter 40h?
Zitat
Wenn er das macht, dann muss er das klar VORHER kommunizieren. Einfach so laufen lassen ohne was zu sagen und ohne darzulegen wie man die Minusstunden wieder rein bekommen soll, ist doch ehrlich gesagt ein Schmarrn....
Das nennt sich Dienstplan, was du als klar kommunizieren forderst.
Und klar wäre es nett aber nicht zwingend notwendig, wenn der Ag dem An einen groben Jahresplan vorstellt.
Und wenn der AG sich am Ende  verrechnet, dann ist es sein Problem, auch korrekt.

TVOEDAnwender

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Antw:Minusstunden
« Antwort #18 am: 17.10.2025 10:24 »
Der AG kann doch aber nicht her gehen und 60 oder mehr Minusstunden aufbauen lassen um dann diese nacharbeiten zu lassen.
Wenn er das macht, dann muss er das klar VORHER kommunizieren. Einfach so laufen lassen ohne was zu sagen und ohne darzulegen wie man die Minusstunden wieder rein bekommen soll, ist doch ehrlich gesagt ein Schmarrn....
Doch, das geht. Es ist am Ende des Tages sein Arbeitgeberrisiko, ob er das Minus im Ausgleichszeitraum wieder (durch dann "Überplanung") reinbekommt oder nicht. Auch ist es sein Risiko, selbst wenn er es vorher klar kommuniziert (z.B. durch einen Jahresdienstplan). Mal angenommen der TE wird (angenommen es liegt ein komplett durchgeplanter/konkretisierter Jahresdienstplan vor, beginnend vom 1.1. bis 31.12. d.J.) in der ersten Jahreshälfte auf Minus 60 Stunden geplant und der Plan sieht in der zweiten Jahreshälfte ins Plus geplant. Jetzt wird der AN aber traurigerweise in der zweiten Jahreshälfte länger arbeitsunfähig krank = Pech für den Arbeitgeber!

Alien1973

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« Antwort #19 am: 20.10.2025 07:34 »
Klar, der Bademeister arbeitet im Sommer mehr.
Der Bauhofmitarbeiter mit Winterdienst wird im Winter mehr arbeiten.

Das sind saisonelle Geschichten, da ist das ja auch klar. Aber ein Pförtner wird wohl über das Jahr hin gleich benötigt, da gibt es eher keine saisonellen Schwankungen und Arbeitsspitzen. Und um genau das geht's doch hier und nicht um die beiden oben genannten Extrembeispiele.

Der Mauerer arbeitet auch im Sommer mehr und geht dann im Winter zum Stempeln (früher zumindest). Aber das weis er VORHER auch ohne Dienstplan. Als weiteres Beispiel ausserhalb des ÖD.


MoinMoin

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Antw:Minusstunden
« Antwort #20 am: 20.10.2025 08:08 »
Klar, der Bademeister arbeitet im Sommer mehr.
Der Bauhofmitarbeiter mit Winterdienst wird im Winter mehr arbeiten.

Das sind saisonelle Geschichten, da ist das ja auch klar. Aber ein Pförtner wird wohl über das Jahr hin gleich benötigt, da gibt es eher keine saisonellen Schwankungen und Arbeitsspitzen. Und um genau das geht's doch hier und nicht um die beiden oben genannten Extrembeispiele.

Der Mauerer arbeitet auch im Sommer mehr und geht dann im Winter zum Stempeln (früher zumindest). Aber das weis er VORHER auch ohne Dienstplan. Als weiteres Beispiel ausserhalb des ÖD.
Fein dann gibst du mir Recht, dass der AG entsprechend ein Dienstplan anlegen kann, in dem der Pförtner Minusstunden aufbaut, die in er später wieder geplant abbaut.
Oder ist es so, dass er so etwas mit einem Pförtner nicht machen darf?

Weißt du wie die Mitarbeiterplanung ausschaut?
Einfaches Beispiel: Kollege Pförtner 2 hat ein Sabbatical geplant.

Alien1973

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« Antwort #21 am: 20.10.2025 08:59 »
Von mir aus darf der AG das, ist ja noch OK. Gerne auch beim Pförtner....

Dann bring ich auch mal ein vielleicht, weil mehr kommt da als Begründung ja nicht.
Vielleicht kann er aber keine 10 Stunden arbeiten aufgrund seines Arbeitsunfalles und ist körperlich nicht mehr so belastbar? Das war's dann mit Minusstunden wieder rein arbeiten...wer weis das schon?

Geht einzig und alleine um die Kommunikation dem Mitarbeiter gegenüber. Und wenn ich sehenden Auges Minusstunden produziere würde zumindest ICH wissen wollen wie, wo und wann ich diese wieder ausgleichen soll. DU nicht....?


Flying

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Antw:Minusstunden
« Antwort #22 am: 20.10.2025 09:21 »
Von mir aus darf der AG das, ist ja noch OK. Gerne auch beim Pförtner....

Dann bring ich auch mal ein vielleicht, weil mehr kommt da als Begründung ja nicht.
Vielleicht kann er aber keine 10 Stunden arbeiten aufgrund seines Arbeitsunfalles und ist körperlich nicht mehr so belastbar? Das war's dann mit Minusstunden wieder rein arbeiten...wer weis das schon?

Geht einzig und alleine um die Kommunikation dem Mitarbeiter gegenüber. Und wenn ich sehenden Auges Minusstunden produziere würde zumindest ICH wissen wollen wie, wo und wann ich diese wieder ausgleichen soll. DU nicht....?

Der AG kommuniziert die Minusstunden doch aber per Dienstplan - und ja, im Ausnahmefall (Krankheiten) bleibt er vielleicht darauf sitzen.
Was der AN damit macht, ist doch seine Sache. Du hinterfragst es, andere erstmal nicht..

MoinMoin

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Antw:Minusstunden
« Antwort #23 am: 20.10.2025 10:16 »
Von mir aus darf der AG das, ist ja noch OK. Gerne auch beim Pförtner....

Dann bring ich auch mal ein vielleicht, weil mehr kommt da als Begründung ja nicht.
Vielleicht kann er aber keine 10 Stunden arbeiten aufgrund seines Arbeitsunfalles und ist körperlich nicht mehr so belastbar? Das war's dann mit Minusstunden wieder rein arbeiten...wer weis das schon?

Geht einzig und alleine um die Kommunikation dem Mitarbeiter gegenüber. Und wenn ich sehenden Auges Minusstunden produziere würde zumindest ICH wissen wollen wie, wo und wann ich diese wieder ausgleichen soll. DU nicht....?
Gut, dann sind wir uns also darüber einig, dass der AG durchaus so handeln darf wie er handelt, klang irgendwie anders.

Und klar, der AG kommuniziert hier etwas nur indirekt. Fakt ist, wenn man an Dienstpläne gebunden ist, dann ist man halt daran gebunden, beiderseitig.
Und wenn der AG es verpennt Minusstunden auszugleichen, dann darf man sich darüber freuen. Wenn man jedoch zum Ende des Ausgleichszeitraumes plötzlich 48h Wochenschichten fahren muss, dann freut man sich natürlich weniger.
Der TE kann es direkt ansprechen und nachfragen, wie der AG sich das so insgesamt gedacht hat oder aber sich zurücklehnen und abwarten und seinen Dienst nach Dienstplan machen.

Und die Frage des TE kann man eben ganz einfach beantworten.

Ja, du musst die unverschuldet gemachten Minusstunden, sofern sie im Rahmen des Dienstplanes auflaufen, nacharbeiten, sofern sie im Rahmen des Dienstplanes geplant werden.