Autor Thema: Zusatzversorgung - alte behalten oder zusammenlegen?  (Read 1844 times)

A oder B

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Hallo,

2015 habe ich im kommunalen Dienst angefangen und 2018 in den kirchlichen Dienst gewechselt. Damals habe ich meine Zusatzversorgung mit zur EZVK genommen, sodass ich nun rund 90 Versorgungspunkte habe, die eine Anwartschaft von rund 360 € bedeuten würde.

Zum 1. November 2025 wechsel ich von einem kirchlichen Arbeitgeber in den Landesdienst und muss noch rund 30 Jahre arbeiten.

Was spricht eurer Meinung nach für eine Zusammenlegung und was gegen?
Würde die Wartezeit von 60 Monaten durch Übertragung sofort erfüllt sein?
Könnte die Rente jederzeit übertragen werden?
Gibt es noch etwas, was ich beachten muss?

Viele Grüße

DiVO

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Antw:Zusatzversorgung - alte behalten oder zusammenlegen?
« Antwort #1 am: 15.10.2025 07:49 »
Hallo,

2015 habe ich im kommunalen Dienst angefangen und 2018 in den kirchlichen Dienst gewechselt. Damals habe ich meine Zusatzversorgung mit zur EZVK genommen, sodass ich nun rund 90 Versorgungspunkte habe, die eine Anwartschaft von rund 360 € bedeuten würde.

Zum 1. November 2025 wechsel ich von einem kirchlichen Arbeitgeber in den Landesdienst und muss noch rund 30 Jahre arbeiten.

Was spricht eurer Meinung nach für eine Zusammenlegung und was gegen?
Würde die Wartezeit von 60 Monaten durch Übertragung sofort erfüllt sein?
Könnte die Rente jederzeit übertragen werden?
Gibt es noch etwas, was ich beachten muss?

Viele Grüße

Die Wartezeit wäre sofort erfüllt. Eine Übertragung ist jederzeit möglich.

Ich persönlich würde die BAV auf einen Vertrag zusammenlegen. Warum? Du sparst dir im Alter Arbeit bei der Beantragung und die Chance, dass du oder je nach geistigem/körperlichem Zustand deine für dich antragstellende Person etwas vergisst, wird geringer.

Geht es dir rein um die arbeitgeberfinanziert EZVK Grund oder hast zusätzlich eine EZVK Plus abgeschlossen, die du selbst trägst?

A oder B

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Antw:Zusatzversorgung - alte behalten oder zusammenlegen?
« Antwort #2 am: 15.10.2025 10:10 »
Auch wenn in 30 Jahren 360 € nicht mehr so viel ist, übernimmt der Anteil der EZVK schon eine übergeordnete Rolle im Vergleich zu anderen Rentenanlagen bei mir.
Da ich vorher "in der freien Wirtschaft" war, habe ich auch noch weitere private Rentenversicherungen. Da macht ein  Andere Versicherungen sind deutlich geringer und auch schon teilweise stillgelegt (z.B. Riester-Depot mit ordentlich Minus).
Demnach muss ich da sowieso Ordnung halten, damit da überhaupt jemand durchblickt. Demnach wird da nichts vergessen und ein Antrag mehr oder weniger macht da auch nichts aus.

Aber danke für den Tipp.

Ich hatte teilweise auch mal die EZVK Plus und zuletzt noch die EZVK Unterstützungskasse, vor der mich mein Arbeitgeber zuletzt abgemeldet hat.
Gibt es da etwas besonderes zu beachten?

DiVO

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Antw:Zusatzversorgung - alte behalten oder zusammenlegen?
« Antwort #3 am: 16.10.2025 08:03 »
Bei der EZVK-Plus würde ich mal die Versicherungspolice anschauen. Je nachdem wann du die abgeschlossen hast, hast du hier zwischen 2 und 4 % Garantiezins. Bei 4 % würde ich persönlich bei meinem neuen Arbeitgeber versuchen diese als Bruttoentgeltumwandlung fortzusetzen. Wenn du etwas Neues abschließen würdest, hast du in der Regel deutlich weniger.

A oder B

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Antw:Zusatzversorgung - alte behalten oder zusammenlegen?
« Antwort #4 am: 17.10.2025 08:26 »
Bei mir liegt die garantierte Verzinsung bei nur 2%.

Generell habe ich die EZVK-Plus auch schon nicht mehr bedient, weil die Beiträge ja nur bis 8% der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei sind und ich diese Summe mit der Pflichtversicherung überschritten habe. So habe ich aktuell aus dem Plusbaustein eine Anwartschaft von knapp 40 €.

Wer kann einen denn da kompetent beraten, was das beste ist, sowohl mit dem Plusbaustein, als auch jetzt mit der Pflichtversicherung, ob es außer dem erhöhten Verwaltungsaufwand noch weitere Gründe für ein Zusammenlegung oder die Diversifikation auf mehrere Zahlstellen für ein getrennt lassen gibt?

Wenn ich die EZVK frage, sagt die doch wahrscheinlich, dass ich das Geld bei denen lassen soll und wenn ich die VBL frage, will die das Geld bei sich haben.