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"Eigenanteil" durch die Hintertür

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beamtenjeff:
Zunächst ein wenig Hintergrund: Bundesbeamter, 2 Kinder (mit bei mir privatversichert & Beihilfe)

Ich war heute mit meinen Kindern bei meiner Zahnärztin. Die hatte mich darauf hingewiesen, dass sie seit kurzem eigene Behandlungssätze in Rechnung stellt, da die gesetzlichen Beträge seit den 90ern nicht mehr angehoben wurden und das Ganze für sie nicht mehr wirtschaftlich sei. Man hat also die Wahl, entweder schriftlich akzeptieren, oder sich einen neuen Zahnarzt suchen.

Aus Erfahrungen mit einer Logopädin mit gleichem Vorgehen, weiß ich, dass die Beihilfe sich bei der Erstattungsfähigkeit streng an die gesetzlichen Lage/Beträge orientiert und dann nur entsprechend einen Teil erstattet. Damals sind wir auf ca. 20% des Rechnungsbetrages als "Eigenanteil" sitzen geblieben, da die Beihilfe nichts darüber hinaus und selbst die Krankenkasse nur einen kleinen Teil übernommen hat (meine PKV ist aber sehr gut, lehnt so gut wie nie etwas ab - war das 1. Mal). Die Krankenkasse hat sich auch darauf berufen, dass hier außerhalb der gesetzlichen Norm gerechnet wird.

Nun erschleicht sich bei mir folgender Gedanke:
Erwartet uns Beamte hier für die nächsten Jahre ein Eigenanteil durch die Hintertür, der schleichend eingeführt wird und mit der Zeit immer größer wird? Ich meine, vermutlich werde alle Ärzte früher oder später so verfahren. Hat jemand anderes damit Erfahrungen oder sich Gedanken gemacht?

Falls das Problem, welches ich hier sehe, tatsächlich größeren Ausmaß hat, wäre das neben der nicht vorhanden aA die nächste große Klagewelle. Oder übersehe ich etwas?

Eukalyptus:
Was heißt „eigene Behandlungssätze“? Typischerweise werden erhöhte Geldforderungen über de Multiplikationsfaktor (z.B. von 2,3 auf 3,5) realisiert.

clarion:
Also meine Ärzte verlangen bisher maximal das 3,5fache, was mit entsprechender Begründung von Beihilfe und PKV akzeptiert wird.

beamtenjeff:

--- Zitat von: Eukalyptus am 15.10.2025 19:46 ---Was heißt „eigene Behandlungssätze“? Typischerweise werden erhöhte Geldforderungen über de Multiplikationsfaktor (z.B. von 2,3 auf 3,5) realisiert.

--- End quote ---

Das heißt, dass die Beträge zur Abrechnung selbst bestimmt werden, der Multiplikator hat damit nicht direkt was zu tun. Es geht um den Basis-Satz. Wie gesagt, angeblich wurde an diesen Beträgen seit den 90ern nichts angepasst.
Selbiges habe ich von einer Psychotherapeutin auch schon mal gehört - sie meinte sie verdient an privaten deutlich weniger als gesetzlichen.

Kann doch nicht sein, dass ich der einzige bin, der jetzt schon zum 3. Mal damit zu tun hat bei 3 unterschiedlichen Anlaufstellen?!

Hortensie:
Ich sehe das Problem auch.
Die Behandler werden immer mehr abrechnen und sich nicht an die Sätze halten. Lohnsteigerungen gibt es in der freien Wirtschaft auch, sobald die Lebenshaltungskosten steigen.

Ich bin pensionierte Landesbeamtin in BW und schwerkrank:
Bei der Podologie zahle ich schon lange rd. 10 bis 15 Euro pro Termin mehr als das, was die Beihilfe u. die Debeka erstatten. Man muss auf dem Land froh sein, überhaupt einen Podologen zu finden!

ABER:
Die Debeka hat in ihrem Tarif (abgeschlossen 1977) viele Leistungen erst gar nicht erst drin. Physiotherapie, Logopädie, Reha (ambulant oder stationär) und wenn ich mich nicht irre, Podologie auch, stehen nicht im Tarif. Kuren werden mit einem lächerlichen Satz auf Taschengeld-Niveau bezuschusst.
Auch die erstattungsfähigen Kosten für einen Rollstuhl -auch für einen E-Rollstuhl-  (1200 DM) sind seit mindestens den 1980iger Jahren nicht gestiegen.

Nur die Podologie nehme ich in Anspruch, weil ich meine Fußnägel nie mehr selbst schneiden kann.
Die anderen Therapien sind mir zu teuer, wenn ich diese versteckten Eigenanteile selbst bezahlen soll.
Mir wurde das erst bewußt, als ich vor 2 Jahren vergeblich in meinem Tarif aus 1977 danach suchte.

Ich sollte bei meinem Krankheitsbild lebenslang Physiotherapie machen. GKV-Versicherte tun das teils 3 bis 5 mal die Woche.
Die Fahrkosten (bei Rollstuhlpflicht das Taxi!) zu Ärzten u. Therapien werden wiederum von der Beihilfe nicht bezahlt bzw. nur dann (bei Arztfahrten), wenn ich das Merkzeichen aG oder Pflegegrad 3 hätte, was ich beides noch nicht habe. Fahrten zu Therapien werden ab 1.1.26. von der Beihilfe BW in keinem Fall mehr bezahlt!
Die GKV zahlt Fahrten zu Therapien bei Merkzeichen aG oder Pflegegrad 3 aber durchaus über "Ausnahmegenehmigungen" (wie ich in einem Forum erfahren habe).

Die Debeka zahlt nur Fahrkosten zum Arzt (und nicht zu Therapien) und das nur, wenn ich jedes Mal eine Bescheinigung über meine Gehunfähigkeit vorlege.

Ich würde, wenn ich es heute nochmals zu entscheiden hätte, nie mehr als Beamtin zum Staat gehen. Allein der Zeitaufwand für Beihilfe u. Debeka ist, wenn man schwer krank ist, viel zu gigantisch. Diese verschwendete Zeit wäre sinnvoller eingesetzt für Erholung und Therapien bei einem Schwerkranken.

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