Beamte und Soldaten > Beamten-Krankenversicherungen
"Eigenanteil" durch die Hintertür
Beamtin89:
--- Zitat von: Organisator am 23.10.2025 12:01 ---Bei Kassenpatienten werden in der ZA-Praxis massiv Zusatzentgelte erhoben, ansonsten bekäme man das "Kassenmodell".
Als Melkkuh musst du dich nicht fühlen, einfach dem Zahnarzt sagen, dass du nicht bereit bist, über die GOZ hinausgehende Beträge zu bezahlen.
Zur Logopädie hat Saxum zutreffend auf die Vertragsfreiheit verwiesen.
--- End quote ---
Naja, so einfach ist es nicht. Zumindest bei uns in der Stadt sind Logopädie-Plätze für Kinder rar gesät und das ist vermutlich auch der Grund, warum die Praxen dann hier extra zu langen. Ich hatte das mit dem Preis sogar angemerkt und wurde nur lapidar mit "Dann suchen Sie sich halt eine andere Praxis" abgespeist. Tja, da ich aber alle anderen Praxen schon abtelefoniert hatte und monatelang auf den Platz gewartet hatte, nahm ich den Preis in Kauf. Ich bezweifle aber anhand der genannten Tabelle, dass die Praxis mit einem Kassenpatienten auch die 100 Euro pro Sitzung (für 30 Minuten wohlgemerkt) verdient hätte. Also bleibe ich dabei, dass ich als Privatversicherte hier als Melkkuh diene.
Saxum:
Die Ansetzung von "100 € pro Sitzung" ist definitiv zu hoch, dafür können weder Beihilfe noch die PKV etwas. Im übrigen hätte man auch als GKV Versicherten zum GKV Satz "monatelang" auf den Platz warten müssen, in diesem Fall hätte man also auch getrost auf die Beihilfefähigen Höchstsätzen oder auch meinetwegen einen Satz von 1,3 vereinbaren können.
Der Punkt hier war, vielleicht sage ich das von meiner Warte hier aus "zu leicht", auch weil man im nachhinein immer klüger ist, dass man nicht die 100 € gleich unterschreiben hätte müssen sondern auch sagen kann: "Nee, aber mit dem 1,3 fachen Satz (67,76 €) mache ich mit."
Gesetzlich versicherte zahlen im übrigen 10% der Gesamtkosten + 10 € pro Verordnung aus der eigenen Tasche. Das macht also Beispielhaft bei 10 Sitzungen, was die übliche Sitzungsdauer darstellt dann ein Eigenbetrag von 62,10 € aus. Pro Sitzung wäre das also 6,21 € die der gesetzliche selbst zahlen müsste.
Daher halte ich hier den Steigerungssatz von 1,3 für ausreichend und fair genug. Man muss halt tatsächlich, auch wenn man lapidar behandelt wird, halt sich durchsetzen wollen und Risiko gehen. Die weitere alternative dazu wäre auf Online-Logopädie auszuweichen.
Aber wie gesagt ich habe, im Gegensatz zu dir in der Situation "vor Ort" hier an einem PC Bildschirm in einer Stadt mit vielleicht ausreichend medizinischer Infrastruktur "leichter reden" und will auch nicht absprechen dass die Situation es vor Ort es vielleicht so erfordert hat. Es sollen nur persönliche Gedanken von mir dazu sein.
Dann will ich auch mitgeben, dass gegebenenfalls Kosten für nicht erstattete Heilmittel - also die Sätze die die Höchstbeträge übersteigen - in der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden können, wenn diese die Freigrenzen übersteigen.
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version