Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Nach 18 Jahren Zulage nach 16-5 gestrichen
Rowhin:
--- Zitat von: Iunius am 20.10.2025 16:24 ---
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 20.10.2025 11:58 ---Das Entgelt einer höheren Stufe wird vorab gewährt, nicht die Stufe selbst. Dass die "tarifliche Einstufung" daneben steht, macht der TV explizit deutlich.
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Was aber rechtlich unerheblich ist weil hier nur die maximale Höhe der Zulage definiert wird, wie zuvor ausgeführt. Zudem ist das im TV nicht explizit so deutlich sondern, fachlich komplexer, unbestimmt definiert was wiederum eine Rechtsauslegung möglich macht.
Es gibt mehrere Gerichtsverfahren der letzten Jahre in denen 16.5 zu einer Stufenvorweggewährung führte auch wenn dies von den Tarifparteien zuvor nicht gewünscht war.
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Ernst gemeinte Frage, aus Interesse - der TV-L definiert ja:
--- Zitat ---Zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden
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Wenn das nicht explizit deutlich genug ist, wie sähe dann eine explizit deutliche Formulierung aus?
MoinMoin:
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 20.10.2025 11:58 ---Das Entgelt einer höheren Stufe wird vorab gewährt, nicht die Stufe selbst. Dass die "tarifliche Einstufung" daneben steht, macht der TV explizit deutlich.
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Eben
und wenn ionus von förderlichen Zeiten redet, dann scheint er irgendwie in einem anderm Film als dem 16.5 unterwegs ist.
Solange ich da keine Einschlägige Urteile zu finde, sehe ich keine Chance auf einen Anspruch für den TE.
TVOEDAnwender:
War die Zulage jeweils befristet? Dann wurde sie NICHT widerrufen. Bei einem Wiederruf müsste eine Begründung durch den AG erfolgen. Wenn sie jeweils nur zeitlich befristet gewährt wurde (dafür spricht, dass Du sie immer wieder neu "beantragt" hast), ist sie jetzt einfach ausgelaufen, die Frage nach betrieblicher Übung stellt sich dann auch nicht.
Iunius:
--- Zitat von: MoinMoin am 20.10.2025 23:38 ---
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 20.10.2025 11:58 ---Das Entgelt einer höheren Stufe wird vorab gewährt, nicht die Stufe selbst. Dass die "tarifliche Einstufung" daneben steht, macht der TV explizit deutlich.
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Eben
und wenn ionus von förderlichen Zeiten redet, dann scheint er irgendwie in einem anderm Film als dem 16.5 unterwegs ist.
Solange ich da keine Einschlägige Urteile zu finde, sehe ich keine Chance auf einen Anspruch für den TE.
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Es ist doch immer wieder spannend wie tarifliche Normen und ihre Rechtsauslegungen hier als unbedeutend dargestellt werden. Ich gewinne den Eindruck es will schlicht nichts verstanden werden und daher erübrigen sich weitere Erklärungsversuche.
Um dem Themenersteller trotzdem zu helfen:
Bei der Gewerkschaft nachfragen wenn gegeben, dort wird man helfen können denn es könnte ein Anspruch gegeben sein allerdings nur wenn die Zulage lange genug gezahlt wurde OHNE das diese den Charakter einer Stufenvorweggewährung hatte. (Faustregel 3 Jahre etc.)
MoinMoin:
Es ist immer wieder erstaunlich wie von Rechtsauslegungen gesprochen wird, ohne entsprechende Urteile zu liefern.
Daher nochmals die bitte wo und wie jemand es geschafft hat den 16.5 der stets widerruflich laut tarifvertrag ist gegen den Willen des AGs durchzusetzen wenn er ihn auslaufen lässt und nicht verlängern will.
Also nicht schnacken, sondern Einschlägige Urteile. Bitte.
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