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Master nach BL II

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Nilpferdelfe:
Organisator,
du meinst, der Master wird nicht anerkannt, weil die moin. 180 ECTS aus dem Bachelor-Studium fehlen, oder?
Wie sieht es denn mit einem Bachelor-Studium an der Fernhochschule aus, also z. B. Public Management in der iu.
Wird sowas problemlos anerkannt? (Ich frage mich irgendwie, wie sie all die landesrechtlichen Bestimmungen in so einem Studium umsetzen …)
Da könnte der Master dann ja noch „vollwertig“ draufgesetzt werden.

Organisator:

--- Zitat von: Nilpferdelfe am 22.10.2025 17:21 ---Organisator,
du meinst, der Master wird nicht anerkannt, weil die moin. 180 ECTS aus dem Bachelor-Studium fehlen, oder?
Wie sieht es denn mit einem Bachelor-Studium an der Fernhochschule aus, also z. B. Public Management in der iu.
Wird sowas problemlos anerkannt? (Ich frage mich irgendwie, wie sie all die landesrechtlichen Bestimmungen in so einem Studium umsetzen …)
Da könnte der Master dann ja noch „vollwertig“ draufgesetzt werden.

--- End quote ---

Must du mal schauen, wie die landesspezifischen Regelungen sind. Typischerweise wird ein Master als "abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium" im Tarifsinne anerkannt, wenn er akkreditiert ist. Dies sind typischerweise die 300 ETCS.

Dies wäre der Fall bei z.B. einem Public Management oder Public Adminstration Bachelor und einem konsekutiven Master (jeweils akkreditiert). Haste aber 5 Jahre Workload und einige Tausender Invest.

Wenn du wie geschrieben eine konkrete Stelle / Aufgabe im Blick hast, würde ich erstmal bei deiner Dienststelle fragen, was für die so als Voraussetzung gesehen wird.

Nilpferdelfe:
Danke für deinen Rat und deine Zeit. Mein Interesse an der Stelle möchte ich im Moment (noch nicht) äußern. Hier tratscht sich immer alles einmal quer durchs Rathaus …
Jetzt mach ich erstmal den BL II fertig und seh dann weiter.

MaxMustermann90:
Die Universität Schmalkalden in Thüringen bietet auch noch den berufsbegleitenden Master für Verwaltungskräfte mit Berufserfahrung an:

https://www.hsm-fernstudium.de/masterstudiengaenge/oeffentliches-recht-und-management-mpa

Laut Webseite erfüllt man dann zumindest in Thüringen die Voraussetzungen für den höheren Dienst.

Ich habe ja auch nach dem Verwaltungsfachangestellten noch den Verwaltungsfachwirt (FL2/AL2/BL 2, wie auch immer der in den jeweiligen Bundesländern heißen mag) gemacht und mich dann auch mit dem Thema Master beschäftigt. Ich habe weder Abitur noch Bachelor. Am Ende bin ich auch bei der Hochschule Harz, Uni Schmalkalden oder diversen Fern-Unis gelandet. Ich habe dann über das Für und Wider nachgedacht und bin zum Entschluss gekommen, dass ich den Master nicht mehr dran hängen möchte. Ich bin aktuell in der E12. Die Differenz zu den anderen EG ist nun nicht so groß, als das ich da den Willen hätte, nochmal 1-2-3 Jahre die Schulbank zu drücken. Außerdem bin ich durch Haus und Familie örtlich gebunden. Hier vor Ort gibt es kaum Stellen höher als E12, sprich wenn man Glück hat, käme man noch 1 EG höher - selbst mit Master. Das lohnt dann einfach nicht.

Außerdem: Ich weiß auch nicht, ob die berufliche Aus- und Fortbildung am Ende reichen würde, um im Studium zu bestehen. Wenn ich mir die Inhalte ansehe, hat ein Studium nur relativ wenig mit einer Berufsausbildung zu tun - zumindest im kommunalen Bereich. Auf Landes- oder Bundesebene mag das wieder anders sein.

Nilpferdelfe:
Vielen Dank für deine Antwort. Deine Überlegungen klingen für mich total nachvollziehbar. Irgendein Benefit sollte ja schon dabei rausschauen, wenn man schon Geld und Zeit investiert. Und gerade, wenn wie du auch schreibst, doch ziemlich unsicher ist, ob man ohne entsprechendes grundlegendes Studium überhaupt das „Rüstzeug“ für den Master besitzt …

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