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Master nach BL II
StaticVolt:
Du solltest zuerst einen Bachelor machen. Zum einen wegen Laufbahn/Tarifvertrag und zum anderen weil der Master in der Regel darauf aufbauend ist und dir auch leichter fällt.
Matze1986:
--- Zitat von: Organisator am 20.10.2025 07:51 ---Ich würde erst überlegen, was du mit dem Master anfangen möchtest, bevor du überlegst, ob du ihn schaffen kannst.
Ich kann mir beispielsweise nicht vostellen, dass man einen nicht konsekutiven Master im öD für höherwertige Tätigkeiten nutzen kann.
--- End quote ---
korrekt.
Dieses Masterabschluss kann man (nach oberflächlicher Recherche) nur im "Wirtschaftsverwaltungsdienst" für eine Verbeamtung nutzen...
Nilpferdelfe:
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten, das freut mich wirklich sehr!
Geograph, danke für die Erfahrungen aus deinem Umfeld. Das deckt sich ja eigentlich auch genau mit meinen Bedenken.
Matze, ich weiß leider nicht genau, was du mit Grundlagen in diesem Zusammenhang meinst. Ich stelle mal den Link zur Hochschule Harz rein und hoffe, dass das den Forenregeln entspricht:
https://www.hs-harz.de/studium/fb-verwaltungswissenschaften/eingangspruefungsordnung-fuer-die-berufsbegleitenden-master-studiengaenge
Organisator, ich kam auf den Gedanken wegen einer in den nächsten Jahren frei werdenden Stelle als Geschäftsleiter unserer Verwaltungsgemeinschaft. Da hab ich mal angefangen, mich umzusehen, ob bzw. was man auf den BL II noch draufsatteln kann. Ich mag einfach gern vielfältige und anspruchsvolle Aufgaben.
Die Bayerische Verwaltungsschule bietet noch einen „Lehrgang“ namens QVA : Qualifizierung für besonders verantwortungsvolle Aufgaben. Aber ob der einem wirklich was bringt …
StaticVolt, klar, ein Bachelor mit folgendem Master würde gehen. Aber das ist natürlich ein ziemliches Zeitfenster, wenn man schon Ü 40 ist … ;)
Danke nochmal für euren Input! Und dir Adlerauge, auch weiter gutes Gelingen bei der Suche nach Fortbildungsmöglichkeiten.
Matze1986:
--- Zitat von: Nilpferdelfe am 20.10.2025 17:17 ---Matze, ich weiß leider nicht genau, was du mit Grundlagen in diesem Zusammenhang meinst. Ich stelle mal den Link zur Hochschule Harz rein und hoffe, dass das den Forenregeln entspricht:
https://www.hs-harz.de/studium/fb-verwaltungswissenschaften/eingangspruefungsordnung-fuer-die-berufsbegleitenden-master-studiengaenge
--- End quote ---
Vielen Dank, das ist die "Grundlage".
Sie müssten dann "nur" noch die geforderte Berufserfahrung "erwirtschaften".
Organisator:
--- Zitat von: Nilpferdelfe am 20.10.2025 17:17 ---Organisator, ich kam auf den Gedanken wegen einer in den nächsten Jahren frei werdenden Stelle als Geschäftsleiter unserer Verwaltungsgemeinschaft. Da hab ich mal angefangen, mich umzusehen, ob bzw. was man auf den BL II noch draufsatteln kann. Ich mag einfach gern vielfältige und anspruchsvolle Aufgaben.
--- End quote ---
Ich wollte darauf hinaus, dass der von dir beschriebene Master typischerweise nicht die tariflichen bzw. beamtenrechtlichen Vorgaben erfüllt. Klar ist es immer gut, mehr zu wissen und zu können, allerdings wirst du dir davon wohl nichts kaufen können.
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