Machen Initiativbewerbungen sinn?

Begonnen von Franky1234, 20.10.2025 19:00

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Sind Initiativbewerbungen sinnvoll?

Ja
10 (41.7%)
Nein
14 (58.3%)

Stimmen insgesamt: 24

Franky1234

Hallo liebe Forumsmitglieder,

mich würde interessieren, ob Initiativbewerbungen im öffentlichen Dienst auf Landesebene Sinn machen? Die Frage betrifft unabhängig davon, ob es sich um eine untergeordnete oder übergeordnete Behörde oder um ein Ministerium handelt.

Ist es nicht so, dass Kandidaten nur nach dem Prinzip der Bestenauslese ausgewählt werden, sprich nach Vergleich von mehreren Kandidaten aufgrund eines konkreten Stellenangebots? Ich frage mich, ob Initiativbewerbungen überhaupt beachtet werden ggfs ob diese überhaupt eingeladen werden, falls eine passende Stelle frei wird.

Bin gespannt auf eure Meinungen und evtl auch auf eure eigenen Erfahrungen.


clarion

Iniativbewerbungen können ein Anlass sein, Ausschreibungsverfahren anzustoßen. Ich selbst bin so in den ÖD nach meiner wissenschaftlichen Karriere reingerutscht.

Daher sage ich: Ja es macht Sinn.

Rowhin

Kann klappen. Mag vielleicht alles andere als die Norm sein, aber die Möglichkeit existiert. Kommt natürlich auch ein bisschen auf den Bereich an. Aber warum nicht probieren? Man hat ja nichts zu verlieren außer ein wenig Mühe und Zeit.

tb2022

Un Gottes Willen!
Mach sowas bloß nicht!

Im Ö.D. Initiative zeigen, da ist man ganz schnell auf einer Blacklist und auf Ewigkeit verbannt, dort "arbeiten" zu dürfen.

Mondschaf78

Kommt auf den/die SB in der Personalverwaltung an.
Ich hab mich auch initiativ auf Landesebene beworben. Auf diese Bewerbung habe ich zwar eine Absage bekommen. Allerdings hat die SB meine Bewerbung "in der Schublade" behalten und sich bei mir gemeldet, als es eine passende Ausschreibung gab.

teclis22

Ich schließe mich der Jein Fraktion an.
Glaube nicht das es viel hilft, außer in Zufallssituationen. Aber schaden tut es m. M. n. definitiv nicht. Mehr als ein wenig Arbeit und Mühe kostet es nicht. Daher: immer versuchen und Glück auf.

Umlauf

Kann bei uns dazu führen, dass man später aufgefordert wird, sich auf eine jetzt passende Ausschreibung bewerben soll.

Franky1234

Vielen Dank für eure Abstimmung und natürlich euren Erfahrungswerten. Ich stehe nämlich selbst vor der Frage "Soll ich oder soll ich nicht?". Also kann ich Folgendes daraus schließen: Man macht sich sichtbar bzw. bemerkbar, ist aber kein Garant für eine Einladung zum Vorstellungsgespräch.

VFA West

Ich würde vielleicht noch die von dir präferierten Bereiche angeben. Macht wenig Sinn, wenn du für eine Stelle berücksicht wirst, an der du kein Interesse hast.

Rowhin

Zitat von: Franky1234 in 22.10.2025 08:43
Man macht sich sichtbar bzw. bemerkbar, ist aber kein Garant für eine Einladung zum Vorstellungsgespräch.

Kann es ja gar nicht sein - immerhin muss die entsprechende Stelle bzw. die Mittel dafür vorhanden sein. Ob man als Bewerber so überzeugend ist, dass die Stelle direkt für einen aus eigentlich nicht vorhandenen Mitteln geschaffen wird, darf doch eher in Frage gestellt werden ;)

Organisator

Zitat von: Rowhin in 23.10.2025 14:22
Zitat von: Franky1234 in 22.10.2025 08:43
Man macht sich sichtbar bzw. bemerkbar, ist aber kein Garant für eine Einladung zum Vorstellungsgespräch.

Kann es ja gar nicht sein - immerhin muss die entsprechende Stelle bzw. die Mittel dafür vorhanden sein. Ob man als Bewerber so überzeugend ist, dass die Stelle direkt für einen aus eigentlich nicht vorhandenen Mitteln geschaffen wird, darf doch eher in Frage gestellt werden ;)

Die Stelle kann ja da und unbesetzt sein. Z.B. aus der letzten Sammelausschreibung übrig geblieben. Habe ich mal so beobachtet, halte ich aber für sehr selten.

Umlauf

Zitat von: Organisator in 23.10.2025 15:12
Zitat von: Rowhin in 23.10.2025 14:22
Zitat von: Franky1234 in 22.10.2025 08:43
Man macht sich sichtbar bzw. bemerkbar, ist aber kein Garant für eine Einladung zum Vorstellungsgespräch.

Kann es ja gar nicht sein - immerhin muss die entsprechende Stelle bzw. die Mittel dafür vorhanden sein. Ob man als Bewerber so überzeugend ist, dass die Stelle direkt für einen aus eigentlich nicht vorhandenen Mitteln geschaffen wird, darf doch eher in Frage gestellt werden ;)

Das mit den vorher erfolglosen Ausschreibungen kann ich bestätigen.

Die Stelle kann ja da und unbesetzt sein. Z.B. aus der letzten Sammelausschreibung übrig geblieben. Habe ich mal so beobachtet, halte ich aber für sehr selten.

Rowhin

Fair. An erfolglose und quasi schon aufgegebene Ausschreibungen hatte ich irgendwie nicht gedacht. Komisch, gibts ja bei uns im Haus auch genug.

Wiedervorleger

na klar machen initiativbewerbungen sinn! was meinst du wie all die coolen stellen im öd besetzt werden?

zudem kannst du in ein konkurrentenklageverfahren gehen, wenn nach deiner initiativbewerbung die stelle öffentlich ausgeschrieben werden sollte und mit ner anderen person besetzt werden sollte. brauchst aber den nachweis dass deine initiativbewerbung eingegangen ist. schriftlich. nicht telefonisch. es kann naemlich sein, dass du nach dem eingang angerufen wirst im sinne von "nee. sie passen nicht so auf die stelle". nicht einschuechtern lassen.


all dies setzt natürlich voraus, dass du das AP kennst und du mit deinen abschlüssen geeignet bist.


und: manche behörden haben momentan sogar langfristig offene dauerstellenausschreibungen, auf die man sich initiativ bewerben kann. meistens verkünden die in den ausschreibungen auch, welche entgeltgruppen gewuenscht sind. da kannste dann schauen, was zu deinem abschluss passt.

habe meine erste stelle auch initiativ bekommen. bis auf nen bachelor hatte ich keine ahnung. jetzt bin ich seit 10 jahren dabei und ich bin sehr zufrieden. also go for it

MoinMoin

Zitat von: Wiedervorleger in 25.10.2025 09:56
na klar machen initiativbewerbungen sinn! was meinst du wie all die coolen stellen im öd besetzt werden?

zudem kannst du in ein konkurrentenklageverfahren gehen, wenn nach deiner initiativbewerbung die stelle öffentlich ausgeschrieben werden sollte und mit ner anderen person besetzt werden sollte. brauchst aber den nachweis dass deine initiativbewerbung eingegangen ist. schriftlich. nicht telefonisch. es kann naemlich sein, dass du nach dem eingang angerufen wirst im sinne von "nee. sie passen nicht so auf die stelle". nicht einschuechtern lassen.
Wie soll jemand, der nicht im Verfahren ist gegen das Verfahren klagen dürfen.
Wenn du eine Initiativbewerbung gemacht hast (die niemals auf eine Stelle gerichtet sein kann, da sie ja einen Initiativbewerbung ist), man keine Verwendung für dich hat und deine Unterlagen danach vernichtet werden (DSGVO). Und dann eine passende Stelle ausgeschrieben wird, du dich nicht darauf bewirbst, dann willst du auf welcher Basis eine Klage anstreben? Wie soll man dich berücksichtigen können??