...zu den "schwierigen buchhalterischen Tätigkeiten":
"...selbstständiges Bearbeiten von Vollstreckungsangelegenheiten (mit Ausnahme des Ausstellens von Pfändungsaufträgen und von Amtshilfeersuchen)..."
Hier werden ja klar die Aufgaben "Pfändungsaufträgen und Amtshilfeersuchen erstellen" herausgenommen. Diese Pfändungsaufträge und Amtshilfeersuchen werden aber auch von mir selbständig ausgestellt. Also stellt dies ja schon einmal eine Steigerung dar.
Eine weitere Steigerung in meinen Augen stellt der Bereich Insolvenzrecht und Zwangsversteigerungen dar.
Als weiteres Argument kann ich anführen, dass auch der Kassenverwalter derzeit in EG 10 eingruppiert ist, obwohl dies der besondere Teil eigentlich nicht vorsieht, da wir die Anzahl der Mitarbeiter innerhalb der Kasse nicht erreichen. Trotzdem wird er "übertariflich" bezahlt.
Daneben "konkurrieren" wir mit der kreisfreien Stadt, welche ihre Mitarbeiter im Vollstreckungsinnendienst sogar nach 9c bezahlt.
Letzten Endes gehe ich davon aus, dass es auch eine Sache geschickter Argumentation und "Verhandlung" ist...