Autor Thema: Versicherungsfreiheit gesetzliche Krankenversicherung  (Read 755 times)

lumpy

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 15
Hallo zusammen,

ich spiele aktuell mit dem Gedanken, nach erreichen der Versicherungsfreiheit in die private Krankenversicherung zu wechseln (ja, hier gibt es Für und Wider).

Wenn ich den § 6 SGB V richtig lese, muss ich im laufenden und im nächsten Jahr die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten.

Ich bin in EG 12 Stufe 4 eingruppiert, sodass sich bei mir folgende Situation darstellt:

voraussichtliches Jahresarbeitsentgelt 2025: ca. 72.700 Euro
Jahresarbeitsentgeltgrenze 2025: 73.800 Euro
Es fehlen somit 1.100 Euro.

In 2026 werde ich aufgrund einer Stufenerhöhung zweifelsfrei über der Grenze liegen.

Ich habe ein gut gefülltes Überstundenkonto, sodass sich mir die Frage stellt, ob die Auszahlung von Überstunden ebenfalls mit in diese Berechnung fließt.

Mein Arbeitgeber sagte in einer ersten Reaktion eher nein, eine Rechtsnorm, die das untermauert, habe ich jedoch nicht gefunden. Es handelt sich ja nicht um eine Zulage, sondern die Verfütung tatsächlich geleisteter Arbeit.

Kann mir da jemamd helfen?

Mir würde die Auszahlung von ca. 35 Stunden ausreichen, um sowohl in 2025 als auch in 2026 die Voraussetzungen zu erfüllen.

Viele Grüße

Schokokeks

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 217
Antw:Versicherungsfreiheit gesetzliche Krankenversicherung
« Antwort #1 am: 24.10.2025 11:41 »
Falsches Forum

Was sagt denn Dein Anbieter Deiner PKV?
Quereinsteiger mit Hang zum Monk

Rentenonkel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,265
Antw:Versicherungsfreiheit gesetzliche Krankenversicherung
« Antwort #2 am: 24.10.2025 11:45 »
Wenn pflichtversicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis innerhalb eines Jahres mit ihrem Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten, endet mit Ablauf des Kalenderjahres die Versicherungspflicht – allerdings nur dann, wenn ihr Arbeitsentgelt auch im folgenden Jahr die dann geltende Grenze überschreiten wird. Diese Obergrenze wird jährlich angepasst und liegt im Jahr 2025 bei 73.800 Euro und wird 2026 bei 77.400 EUR liegen.

Wenn Du Dir dieses Jahr Überstunden auszahlen lässt, kannst Du in diesem Jahr die Jahresarbeitsentgeltgrenze dadurch überschreiten. Bei der Nachfrage seitens der KV muss dann im Rahmen einer vorausschauenden Betrachtung der Arbeitgeber der KV das voraussichtliche Jahresarbeitsentgelt für 2026 mitteilen. Dabei wird der AG jedoch lediglich auch das tariflich geschuldete Brutto abstellen können, da eine zukünftige Auszahlung von Überstunden im nächsten Kalenderjahr nicht sicher ist.

Sofern allein aufgrund des Stufenaufstiegs und ohne die Überstunden das Bruttoentgelt für 2026 voraussichtlich den Betrag von 77.400 EUR übersteigen würde, würde deine Idee allerdings funktionieren.

lumpy

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 15
Antw:Versicherungsfreiheit gesetzliche Krankenversicherung
« Antwort #3 am: 24.10.2025 11:55 »
Wenn Du Dir dieses Jahr Überstunden auszahlen lässt, kannst Du in diesem Jahr die Jahresarbeitsentgeltgrenze dadurch überschreiten. Bei der Nachfrage seitens der KV muss dann im Rahmen einer vorausschauenden Betrachtung der Arbeitgeber der KV das voraussichtliche Jahresarbeitsentgelt für 2026 mitteilen. Dabei wird der AG jedoch lediglich auch das tariflich geschuldete Brutto abstellen können, da eine zukünftige Auszahlung von Überstunden im nächsten Kalenderjahr nicht sicher ist.

Sofern allein aufgrund des Stufenaufstiegs und ohne die Überstunden das Bruttoentgelt für 2026 voraussichtlich den Betrag von 77.400 EUR übersteigen würde, würde deine Idee allerdings funktionieren.

Der Plan ist:
Überstunden in diesem Jahr für 2025 auszahlen lassen -> Ich liege damit über der Grenze in 2025
In 2026 liege ich auch mit meinem regelmäßgen Jahresarbeitsentgelt über der Grenze

Die Frage ist, ob die Auszahlung der Überstunden zum Jahresarbeitsentgelt gezahlt werden.


Falsches Forum

Was sagt denn Dein Anbieter Deiner PKV?

Der sagt "problemlos möglich".

Rentenonkel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,265
Antw:Versicherungsfreiheit gesetzliche Krankenversicherung
« Antwort #4 am: 24.10.2025 12:24 »

Der Plan ist:
Überstunden in diesem Jahr für 2025 auszahlen lassen -> Ich liege damit über der Grenze in 2025
In 2026 liege ich auch mit meinem regelmäßgen Jahresarbeitsentgelt über der Grenze

Die Frage ist, ob die Auszahlung der Überstunden zum Jahresarbeitsentgelt gezahlt werden.


Die in der Vergangenheit ausgezahlten Überstunden gehören zum Jahresarbeitsentgelt. Geplante Auszahlungen von Überstunden für die Zukunft gehören dagegen nicht zu der vorausschauenden Betrachtung.

Meine Frage war eher, ob Dir bewusst ist, dass die Jahresarbeitsentgeltgrenze für 2026 auf 77.400 EUR angehoben wurde und ob der Stufenaufstieg dafür reicht. Das hängt sicherlich auch davon ab, wann genau der Stufenaufstieg erfolgt.

Um es etwas zu präzisieren: Für das Jahr 2025 zählen die Überstunden mit, sofern die Auszahlung spätestens im Dezember 2025 erfolgt, für das Jahre 2026 zählen sie nicht mit, weil man solche möglichen Auszahlungen in der Zukunft im Dezember 2025 nicht in die vorausschauende Betrachtung für das Jahr 2026 mit einbeziehen kann.

Rentenonkel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,265
Antw:Versicherungsfreiheit gesetzliche Krankenversicherung
« Antwort #5 am: 24.10.2025 12:28 »

Falsches Forum

Was sagt denn Dein Anbieter Deiner PKV?

Der sagt "problemlos möglich".

Die Befreiung von der VP beantragt man bei der gesetzlichen KV. Ansprechpartner ist daher nicht die private KV, sondern die gesetzliche, bei der man bisher versichert ist. Nur die können entscheiden, ob man aus VP austreten darf ... oder auch nicht.

andi1504

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 100
Antw:Versicherungsfreiheit gesetzliche Krankenversicherung
« Antwort #6 am: 24.10.2025 13:46 »
Maßgeblich ist das sozialversicherungspflichtige Entgelt. Durch den beitragspflichtigen Teil der Zusatzversorgung solltest Du eigentlich auch ohne Überstundenauszahlung in 2025 die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiben. Auf deiner Gehaltsabrechnung ist das sozialversicherungspflichtige Entgelt ausgewiesen. Und was ist Leistungsorientierter Bezahlung; kommt da ggf. noch etwas hinzu?