Autor Thema: Pauschale Beihilfe 2026/27 Nrw  (Read 934 times)

NRWOS24

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Pauschale Beihilfe 2026/27 Nrw
« am: 26.10.2025 10:24 »
Hallo zusammen,

ich wollte einmal nachfragen, ob irgendjemand hier zufällig durch Vitamin B oder eigenem Austausch mit Abgeordneten usw. Mehr weiß zum aktuellen Stand der Einführung der pauschalen Beihilfe in NRW. Laut Koalitionsvertrag ja noch bis spätestens 2027 vorgesehen, laut Beiträgen von Ver.Di und diversen Abgeordneten auch aktuell in Vorbereitung/Bearbeitung (zumindest für Neuverbeamtungen). Allerdings seit einiger Zeit keine belastbaren neuen Informationen dazu einzusehen, so dass unklar bleibt, wie der Sachstand ist. Und die Zeit tickt…

Beschäftigt sich vielleicht neben mir gerade noch jemand mit dieser Einführung und hat „Insider-Wissen“ oder generell eine fundierte Einschätzung dazu, wie es nun weitergeht?

Liebe Grüße

wildzz

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Antw:Pauschale Beihilfe 2026/27 Nrw
« Antwort #1 am: 26.10.2025 16:22 »
Ich denke, wenn die Pauschale Beihilfe eingeführt werden sollte, wird es für Nerverbeamtete und Bestandsbeamte wie auch in einigen der Bundesländern mit bestehender pauschaler Beihilfe eine einmalige Wahlmöglichkeit geben.

Interessant wäre in dem Zusammenhang auch, ob dadurch für Beamte, deren PKV-Kosten zukünftig z. B. zu stark steigen würden eine theoretische Möglichkeit bestünde, wieder in die GKV zu wechseln.
Ich gehe aber mal nicht davon aus, da in §6 Abs. 1 Nr. 2 zur Versicherungsfreiheit nur steht
„… wenn sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben.“

Da auch die pauschale Beihilfe ja eine Beihilfe wäre, denke ich nicht dass sowas eine Option wäre. Gibt es meines Wissens nach auch in keinem anderen Bundesland.

Das Thema ist aktuell aber sowieso gaaaaanz weit hinten auf der Agenda.

Hortensie

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 59
Antw:Pauschale Beihilfe 2026/27 Nrw
« Antwort #2 am: 02.11.2025 12:40 »
Ich verstehe nicht ganz, den Sinn der pauschalen Beihilfe. Es gibt Art 33 des GG. Ob die pauschale Beihilfe wegen Art 33 GG verfassungsgemäß ist, würde mich interessieren.

Ich hätte mir eine andere Lösung des Problems vorstellen können:
Die Beihilfestelle zahlt stets 100 % der Krankheitskosten und der Beihilfeberechtigte hat in einer Höhe, die in etwa dem Beitrag an die Pkv entspricht, einen Eigenanteil, der von der jährlichen Beihilfeerstattung abgezogen wird.
Ggf. müsste man dann noch eine Regelung finden, die bei denen greift, die keine Krankheitskosten haben.
Es würde dazu führen, dass nur die Beihilfestelle die Krankheitskosten prüft und würde damit der Entbürokratisierung dienen.
Die PKV könnte dann ganz entfallen.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 10,197
Antw:Pauschale Beihilfe 2026/27 Nrw
« Antwort #3 am: 03.11.2025 10:22 »
Nein die PKV würde nicht entfallen, sondern nur für die Beamten entfallen.

In dem Model hätte man aber weiterhin die PKV die Krankheitskosten prüft und die Beihilfestelle die Krankheitskosten prüft.
Die Entbürokratisierung würde somit im umgekehrten Fall gestärkt.
Die Beihilfe Stelle entfällt und der Beamte wird wie der Angestellte behandelt. Er bekommt 50% (oder mehr je nach Status) der PKV Kosten erstatten. Dann entfällt die Beihilfestelle komplett und somit hat man keine doppelt Strukturen mehr.