Ich verstehe nicht ganz, den Sinn der pauschalen Beihilfe. Es gibt Art 33 des GG. Ob die pauschale Beihilfe wegen Art 33 GG verfassungsgemäß ist, würde mich interessieren.
Ich hätte mir eine andere Lösung des Problems vorstellen können:
Die Beihilfestelle zahlt stets 100 % der Krankheitskosten und der Beihilfeberechtigte hat in einer Höhe, die in etwa dem Beitrag an die Pkv entspricht, einen Eigenanteil, der von der jährlichen Beihilfeerstattung abgezogen wird.
Ggf. müsste man dann noch eine Regelung finden, die bei denen greift, die keine Krankheitskosten haben.
Es würde dazu führen, dass nur die Beihilfestelle die Krankheitskosten prüft und würde damit der Entbürokratisierung dienen.
Die PKV könnte dann ganz entfallen.