Autor Thema: Bußgelder DSGVO  (Read 468 times)

ÖDWorker

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Bußgelder DSGVO
« am: 26.10.2025 15:48 »
Hallo liebe Kollegen,

§ 24 Abs. 3 LDSG RLP:
Gegen öffentliche Stellen werden keine Geldbußen verhängt. Dies gilt nicht für öffentliche Stellen nach § 2 Abs. 4, soweit die Verarbeitung im Rahmen einer Tätigkeit erfolgt, hinsichtlich derer die öffentliche Stelle mit anderen Verarbeitern im Wettbewerb steht.
§ 2 Abs. 4
Soweit öffentliche Stellen als Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen, sind auf diese § 20 und, unbeschadet anderer Rechtsgrundlagen, die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) für nicht-öffentliche Stellen anzuwenden.

Die Frage:
Wenn es sich bei dem Datenschutzverstoß der Behörde um eine Angelegenheit die das Arbeitsverhältnis zwischen AN und AG betrifft handelt, könnte man dann nicht argumentieren das die Behörde ein Wettbewerber am Markt ist, da Sie mit anderen Behörden und privaten Unternehmen um AN konkkuriert?

Und wäre es somit möglich ein Bußgeld bei einem massiven Verstoß zu verhängen?

VG