Autor Thema: Gerechtigkeit des Länderfinanzausgleichs bei Beihilfesätzen von 90 % versus 70%?  (Read 1231 times)

Hortensie

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Hast du aufgrund deiner Einschränkungen einen Pflegegrad? Gibt es in dem Zusammenhang nicht auch Ansprüche auf Beförderung per Taxi? Ich meine, ab Pflegegrad 3?
Bisher habe ich Pflegegrad 2. Ich weiß, dass ab Pflegegrad 3 es anders aussieht. Solange ich den noch nicht habe, plane ich damit auch nicht.

Hortensie

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Die Probleme sind alle schon gefunden, aber Interesse an Lösungen scheint @TE nicht so ganz vorhanden zu sein. In dem Sinne zitiere ich mich gerne:
"Ging auch eher darum mal die Kosten, Häufigkeiten und Wege zu überdenken und Alternativen im Hinterkopf zu haben. Jede Fahrt einzeln und mit dem Taxi ist mit Sicherheit die teuerste Variante. Und das ist doof, wenn du das selber zahlen musst."

@Organisator:
Was meinst Du mit
"die Kosten, Häufigkeiten und Wege zu überdenken und Alternativen im Hinterkopf zu haben. Jede Fahrt einzeln und mit dem Taxi ist mit Sicherheit die teuerste Variante"?

Was Lösungen angeht, so bekomme ich hier meist nur Vorschläge, die auf den Verzicht von Fahrkostenerstattungen durch die Beihilfe hinauslaufen.

Es gibt aber auch eine Belastungsgrenze, die ihren Grund in Art 33 GG hat.
In einem Urteil las ich, dass ein Beihilfeberechtigter, der über eine PKV den über den Beihilfebemessungssatz hinausgehenden Teil (30 % in meinem Fall) abgesichert hat, nicht Einkommen und Vermögen angreifen muss für Krankheitskosten. Im Urteilsfall hat das Gericht sogar die Kosten für den Berufsbetreuer als von der Beihilfe zu erstattende Kosten angesehen. Ob nun Fahrkosten auch dazu gehören, ist die Frage, weil es im Urteilsfall um Fahrkosten nicht ging und das Gericht daher dazu nichts ausführte. Da Fahrkostenerstattungen in der BVO auch geregelt sind und Fahrkosten einen Arztbesuch erst ermöglichen, würde ich Fahrkosten mit ein beziehen in diese
Betrachtung.
« Last Edit: 03.11.2025 15:13 von Hortensie »

NWB

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Also bleibt entweder die gerichtliche Überprüfung wie von dir beschrieben.
Oder du überlegst dir, eine neue Pflegebegutachtung zu machen.

Hortensie

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Also bleibt entweder die gerichtliche Überprüfung wie von dir beschrieben.
Oder du überlegst dir, eine neue Pflegebegutachtung zu machen.
Ja, das scheinen die Optionen zu sein. Ich gehe davon aus, dass ich nach einem Termin beim Anwalt noch eine weitere Option haben könnte.

Mir ging es hier nicht um meinen Fall, sondern um die Frage, wie gerecht es ist, wenn die Beihilferegelungen anderer Bundesländer viel bessere Erstattungen bieten und die immer höher werdenden Kosten für die Pkv mit dem Beihilfesatz von 90 % stark abfedern.

Ich selbst kann nicht warten, bis in 4 Jahren ein Gericht entschieden hat. Es gibt med. Probleme, die schnell geklärt werden müssen, wenn man das Risiko einer Lebensverkürzung und/oder vermeidbare u. dauerhafte Minimierung der Lebensqualität nicht in Kauf nehmen will.
Ich will diese Diskussion hier beenden.
Ich bin maximal enttäuscht von diesem Rechtsstaat.

MoinMoin

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Mir ging es hier nicht um meinen Fall, sondern um die Frage, wie gerecht es ist, wenn die Beihilferegelungen anderer Bundesländer viel bessere Erstattungen bieten

...

Ich bin maximal enttäuscht von diesem Rechtsstaat.

Das ist genauso ungerecht wie die vielen anderen Unterschiede zwischen den Regionen in D bei z.B.
* Kindergartenkosten
* Der Besoldungstabellen oder Tarifverträge
* Grundsteuer
* alle möglichen Gebühren, die man so zahlen darf
* ....

und dann natürlich alle anderen Kosten die der Staat nicht zu verantworten hat, wie Tanken, Wohnen, Essen, Trinken

Aber deswegen vom Rechtsstaat enttäuscht zu sein, weil du gerade in einer beschissenen Situation bist und du gerade individuell in Schwierigkeiten bist, nur weil in deiner Region eine andere Auffassung darüber herrscht, was zu erstatten ist, finde ich da etwas übertrieben.

Du kannst über deinen Dienstherren enttäuscht sein, der nicht dem gutem Beispiel von Sachsen folgt.

NWB

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Wie gerecht ist es, dass die Besoldung im Saarland schlechter ist als in NRW?
Dank der Föderalismusreform gibt es so viele Beispiele dieser Art von Ungerechtigkeiten.
Die unterschiedlichen Beihilfesätze dürften durch den großen gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum gedeckt sein.

Hortensie

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Ich glaube nicht, dass die Unterschiede, die es bei Beamten in den einzelnen Bundesländern gibt, so krass sind, dass sie mtl. mehr als ca. 500 Euro ausmachen.
Es geht bei mir um rd. 1.000€, die ich bei den Fahrkosten vermutlich selbst tragen müsste, neben den Kosten für einzelne Medizinprodukte u. Arzneimittel, die die Beihilfe nicht mehr bezahlt (und früher aber bezahlte) und den zu erwartenden Kosten für Physiotherapie u. a., weil diese zs. mit anderen Therapien nicht in meinem Tarif bei der PKV enthalten ist. Meine Pension ist nicht hoch, weil ich infolge der Krankheiten sehr früh frühpensioniert wurde. Da darf dann nicht viel dazwischen kommen.


clarion

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Hallo Hortensie,  ich glaube Dir, dass Du in einer schweren Situation bist. Aber hast Du darüber nachgedacht,  dass Du als Nichtbeamtin als besonders früh bereitete Person jetzt in der Grundsicherung wärest? Nun Du hättest keinen Aufwand mit Rechnungen, aber auch die GKVen zahlen häufig erst, wenn man das Sozialgericht bemüht.

Ist es gerecht, dass in den Bundesländer unterschiedlich viel gezahlt wird? Ist es gerecht, dass manche Beamte 41 Stunden/Woche arbeiten müssen, andere Beamte 40 Stunden und Tarifbeschäftigte 39,8 Stunden und Leute aus der Metallbranche nur 35 Stunde? Ist es gerecht, dass in manchen Ballungsräumen Mieten und Immobilienerwerb extremst teuer ist. Ist es gerecht, dass manche mit 50 Jahren sterben müssen? Ist es gerecht, dass mache Krankenhäuser bei Schlaganfälle wesentlich bessere Heilungsquoten haben als andere Kliniken? Ist es gerecht, dass der Bildungserfolg unserer Kinder und Jugendlichen primär vom Engagement der Eltern abhängig ist? Ist es gerecht, dass wir unseren Nachfahren eine ausgebeutete Erde mit einem heftigen Klimawandel hinterlassen?

MoinMoin

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Ich glaube nicht, dass die Unterschiede, die es bei Beamten in den einzelnen Bundesländern gibt, so krass sind, dass sie mtl. mehr als ca. 500 Euro ausmachen.
Es geht bei mir um rd. 1.000€, die ich bei den Fahrkosten vermutlich selbst tragen müsste, neben den Kosten für einzelne Medizinprodukte u. Arzneimittel, die die Beihilfe nicht mehr bezahlt (und früher aber bezahlte) und den zu erwartenden Kosten für Physiotherapie u. a., weil diese zs. mit anderen Therapien nicht in meinem Tarif bei der PKV enthalten ist. Meine Pension ist nicht hoch, weil ich infolge der Krankheiten sehr früh frühpensioniert wurde. Da darf dann nicht viel dazwischen kommen.
Jetzt muss ich bisserl zynisch werden (und bitte nicht persönlich nehmen, denn ich habe Mitleid mit dir und deiner extremen Lebenskrise), bei Fahrtkosten von 1000€, die du benötigst, weil du eine spezialisierte Behandlung an einem Wohnort-"fernen" Spezialisten benötigst, da könnte der Umzug zum Behandlungsort doch Ratze Fatze sich rechnen.
Und klar ist es schauerlich, wenn Dinge von der Beihilfe nicht oder nicht mehr bezahlt werden. Mein Vater hat auch nicht das optimale Krebsmedikament bekommen, weil es nicht bezahlt wurde und hätte länger und schmerzfreier leben können. Meine Freundin hat die Hyperthermiebehandlung nicht bezahlt bekommen, die ihr Linderung brachte und musste es selber aufbringen.
..
Aber ich war da weder vom Rechtsstaat enttäuscht, noch blickte ich auf die Ungerechtigkeit, weil es woanders gezahlt worden wäre, sondern konzentrierte mich auf die Akutlösung.

Und by the way monatlich 500€ Unterschied zwischen den "gleichen" Beamten sind durchaus erkennbar.