Autor Thema: Gerechtigkeit des Länderfinanzausgleichs bei Beihilfesätzen von 90 % versus 70%?  (Read 1530 times)

Hortensie

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Hast du aufgrund deiner Einschränkungen einen Pflegegrad? Gibt es in dem Zusammenhang nicht auch Ansprüche auf Beförderung per Taxi? Ich meine, ab Pflegegrad 3?
Bisher habe ich Pflegegrad 2. Ich weiß, dass ab Pflegegrad 3 es anders aussieht. Solange ich den noch nicht habe, plane ich damit auch nicht.

Hortensie

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Die Probleme sind alle schon gefunden, aber Interesse an Lösungen scheint @TE nicht so ganz vorhanden zu sein. In dem Sinne zitiere ich mich gerne:
"Ging auch eher darum mal die Kosten, Häufigkeiten und Wege zu überdenken und Alternativen im Hinterkopf zu haben. Jede Fahrt einzeln und mit dem Taxi ist mit Sicherheit die teuerste Variante. Und das ist doof, wenn du das selber zahlen musst."

@Organisator:
Was meinst Du mit
"die Kosten, Häufigkeiten und Wege zu überdenken und Alternativen im Hinterkopf zu haben. Jede Fahrt einzeln und mit dem Taxi ist mit Sicherheit die teuerste Variante"?

Was Lösungen angeht, so bekomme ich hier meist nur Vorschläge, die auf den Verzicht von Fahrkostenerstattungen durch die Beihilfe hinauslaufen.

Es gibt aber auch eine Belastungsgrenze, die ihren Grund in Art 33 GG hat.
In einem Urteil las ich, dass ein Beihilfeberechtigter, der über eine PKV den über den Beihilfebemessungssatz hinausgehenden Teil (30 % in meinem Fall) abgesichert hat, nicht Einkommen und Vermögen angreifen muss für Krankheitskosten. Im Urteilsfall hat das Gericht sogar die Kosten für den Berufsbetreuer als von der Beihilfe zu erstattende Kosten angesehen. Ob nun Fahrkosten auch dazu gehören, ist die Frage, weil es im Urteilsfall um Fahrkosten nicht ging und das Gericht daher dazu nichts ausführte. Da Fahrkostenerstattungen in der BVO auch geregelt sind und Fahrkosten einen Arztbesuch erst ermöglichen, würde ich Fahrkosten mit ein beziehen in diese
Betrachtung.
« Last Edit: 03.11.2025 15:13 von Hortensie »

NWB

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Also bleibt entweder die gerichtliche Überprüfung wie von dir beschrieben.
Oder du überlegst dir, eine neue Pflegebegutachtung zu machen.

Hortensie

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Also bleibt entweder die gerichtliche Überprüfung wie von dir beschrieben.
Oder du überlegst dir, eine neue Pflegebegutachtung zu machen.
Ja, das scheinen die Optionen zu sein. Ich gehe davon aus, dass ich nach einem Termin beim Anwalt noch eine weitere Option haben könnte.

Mir ging es hier nicht um meinen Fall, sondern um die Frage, wie gerecht es ist, wenn die Beihilferegelungen anderer Bundesländer viel bessere Erstattungen bieten und die immer höher werdenden Kosten für die Pkv mit dem Beihilfesatz von 90 % stark abfedern.

Ich selbst kann nicht warten, bis in 4 Jahren ein Gericht entschieden hat. Es gibt med. Probleme, die schnell geklärt werden müssen, wenn man das Risiko einer Lebensverkürzung und/oder vermeidbare u. dauerhafte Minimierung der Lebensqualität nicht in Kauf nehmen will.
Ich will diese Diskussion hier beenden.
Ich bin maximal enttäuscht von diesem Rechtsstaat.

MoinMoin

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Mir ging es hier nicht um meinen Fall, sondern um die Frage, wie gerecht es ist, wenn die Beihilferegelungen anderer Bundesländer viel bessere Erstattungen bieten

...

Ich bin maximal enttäuscht von diesem Rechtsstaat.

Das ist genauso ungerecht wie die vielen anderen Unterschiede zwischen den Regionen in D bei z.B.
* Kindergartenkosten
* Der Besoldungstabellen oder Tarifverträge
* Grundsteuer
* alle möglichen Gebühren, die man so zahlen darf
* ....

und dann natürlich alle anderen Kosten die der Staat nicht zu verantworten hat, wie Tanken, Wohnen, Essen, Trinken

Aber deswegen vom Rechtsstaat enttäuscht zu sein, weil du gerade in einer beschissenen Situation bist und du gerade individuell in Schwierigkeiten bist, nur weil in deiner Region eine andere Auffassung darüber herrscht, was zu erstatten ist, finde ich da etwas übertrieben.

Du kannst über deinen Dienstherren enttäuscht sein, der nicht dem gutem Beispiel von Sachsen folgt.

NWB

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Wie gerecht ist es, dass die Besoldung im Saarland schlechter ist als in NRW?
Dank der Föderalismusreform gibt es so viele Beispiele dieser Art von Ungerechtigkeiten.
Die unterschiedlichen Beihilfesätze dürften durch den großen gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum gedeckt sein.

Hortensie

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Ich glaube nicht, dass die Unterschiede, die es bei Beamten in den einzelnen Bundesländern gibt, so krass sind, dass sie mtl. mehr als ca. 500 Euro ausmachen.
Es geht bei mir um rd. 1.000€, die ich bei den Fahrkosten vermutlich selbst tragen müsste, neben den Kosten für einzelne Medizinprodukte u. Arzneimittel, die die Beihilfe nicht mehr bezahlt (und früher aber bezahlte) und den zu erwartenden Kosten für Physiotherapie u. a., weil diese zs. mit anderen Therapien nicht in meinem Tarif bei der PKV enthalten ist. Meine Pension ist nicht hoch, weil ich infolge der Krankheiten sehr früh frühpensioniert wurde. Da darf dann nicht viel dazwischen kommen.


clarion

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Hallo Hortensie,  ich glaube Dir, dass Du in einer schweren Situation bist. Aber hast Du darüber nachgedacht,  dass Du als Nichtbeamtin als besonders früh bereitete Person jetzt in der Grundsicherung wärest? Nun Du hättest keinen Aufwand mit Rechnungen, aber auch die GKVen zahlen häufig erst, wenn man das Sozialgericht bemüht.

Ist es gerecht, dass in den Bundesländer unterschiedlich viel gezahlt wird? Ist es gerecht, dass manche Beamte 41 Stunden/Woche arbeiten müssen, andere Beamte 40 Stunden und Tarifbeschäftigte 39,8 Stunden und Leute aus der Metallbranche nur 35 Stunde? Ist es gerecht, dass in manchen Ballungsräumen Mieten und Immobilienerwerb extremst teuer ist. Ist es gerecht, dass manche mit 50 Jahren sterben müssen? Ist es gerecht, dass mache Krankenhäuser bei Schlaganfälle wesentlich bessere Heilungsquoten haben als andere Kliniken? Ist es gerecht, dass der Bildungserfolg unserer Kinder und Jugendlichen primär vom Engagement der Eltern abhängig ist? Ist es gerecht, dass wir unseren Nachfahren eine ausgebeutete Erde mit einem heftigen Klimawandel hinterlassen?

MoinMoin

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Ich glaube nicht, dass die Unterschiede, die es bei Beamten in den einzelnen Bundesländern gibt, so krass sind, dass sie mtl. mehr als ca. 500 Euro ausmachen.
Es geht bei mir um rd. 1.000€, die ich bei den Fahrkosten vermutlich selbst tragen müsste, neben den Kosten für einzelne Medizinprodukte u. Arzneimittel, die die Beihilfe nicht mehr bezahlt (und früher aber bezahlte) und den zu erwartenden Kosten für Physiotherapie u. a., weil diese zs. mit anderen Therapien nicht in meinem Tarif bei der PKV enthalten ist. Meine Pension ist nicht hoch, weil ich infolge der Krankheiten sehr früh frühpensioniert wurde. Da darf dann nicht viel dazwischen kommen.
Jetzt muss ich bisserl zynisch werden (und bitte nicht persönlich nehmen, denn ich habe Mitleid mit dir und deiner extremen Lebenskrise), bei Fahrtkosten von 1000€, die du benötigst, weil du eine spezialisierte Behandlung an einem Wohnort-"fernen" Spezialisten benötigst, da könnte der Umzug zum Behandlungsort doch Ratze Fatze sich rechnen.
Und klar ist es schauerlich, wenn Dinge von der Beihilfe nicht oder nicht mehr bezahlt werden. Mein Vater hat auch nicht das optimale Krebsmedikament bekommen, weil es nicht bezahlt wurde und hätte länger und schmerzfreier leben können. Meine Freundin hat die Hyperthermiebehandlung nicht bezahlt bekommen, die ihr Linderung brachte und musste es selber aufbringen.
..
Aber ich war da weder vom Rechtsstaat enttäuscht, noch blickte ich auf die Ungerechtigkeit, weil es woanders gezahlt worden wäre, sondern konzentrierte mich auf die Akutlösung.

Und by the way monatlich 500€ Unterschied zwischen den "gleichen" Beamten sind durchaus erkennbar.

Hortensie

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Ich höre hier jetzt auf.

Ich könnte zu den Vorwürfen, die man mir hier macht, antworten und sie ALLE widerlegen.
ABER:
Ich müsste dann so weit ausholen, dass JEDER (also jede Behörde, jeder andere, etc) weiß, wer ich bin.
Ich will/muss aber anonym bleiben, weil ich, wenn ich einige Vorwürfe widerlege, auch einiges mitteilen müsste, was bei einem Fachanwalt besser "aufgehoben" ist und den muss ich mir leider nehmen, wenn ich weiter kommen will.

Umzug? Der ist aus mehreren Gründen nicht sinnvoll und nicht durchführbar. Es soll ja eine Verbesserung sein und die ist in meinem Fall durch einen Umzug nicht erreichbar. Ich habe auch das schon "durchgespielt". Es gibt Menschen in meinem Umfeld, die das für verrückt gehalten haben ...

Vielleicht ist der Umzug auf den Friedhof zu erwägen. Der ist immer die letzte Option.
Aber dagegen wehre ich mich innerlich noch.

Wie gesagt, ich höre hier jetzt auf.
ich bedanke mich für die vielen Hinweise und Gedanken.
Ich habe gelernt, dass ein Forum nicht geeignet ist, für die Diskussion eines komplexen Falls. Ich wollte auch nicht ins Detail gehen.

Ich wiederhole nochmals folgendes:
Mir ging es im ersten Post nur darum, krasse Unterschiede bei den Beihilfevorschriften zwischen 2 Bundesländern aufzuzeigen -  also Unterschiede, die sich für die Beamten des einen Bundeslandes sehr negativ auswirken können und für die Beamten des anderen Bundeslandes vorteilhaft auswirken.

Ich frage mich immer noch, ob sich die, die negativen Regelungen getroffen haben, sich vorstellen können, wie stark die Regelungen sich bei wirklich schwerkranken Beamten auswirken. Denn öfters ist es so, dass es auch Ausnahmeregelungen gibt, wenn sich eine Vorschrift so nachteilig auswirkt.



Organisator

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@Organisator:
Was meinst Du mit
"die Kosten, Häufigkeiten und Wege zu überdenken und Alternativen im Hinterkopf zu haben. Jede Fahrt einzeln und mit dem Taxi ist mit Sicherheit die teuerste Variante"?

Was Lösungen angeht, so bekomme ich hier meist nur Vorschläge, die auf den Verzicht von Fahrkostenerstattungen durch die Beihilfe hinauslaufen.

Korrekt, was wie wir herausgefunden haben rechtlich einwandfrei ist. Das Gefühl der Ungerechtigkeit, weil ähnliche Situationen in anderen Bundesländern anders geregelt werden, sei dir unbenommen. Da aber die rechtliche Situation nicht auf die Schnelle änderbar ist, gilt es also nach Lösungen zu suchen, die deine aktuelle Situation verbessern. Denn: Sich nur über die Situation zu ägern bringt dich nicht weiter, im Gegenteil.

Um daher für eine Entlastung sorgen zu können gilt es also Alternativen zu finden, welche günstiger sind, als die von dir beschriebene teuerste Variante. Dazu gab es einige Anregungen.

MoinMoin

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Ich frage mich immer noch, ob sich die, die negativen Regelungen getroffen haben, sich vorstellen können, wie stark die Regelungen sich bei wirklich schwerkranken Beamten auswirken. Denn öfters ist es so, dass es auch Ausnahmeregelungen gibt, wenn sich eine Vorschrift so nachteilig auswirkt.
Wie ich dir darlegte, habe ich zwei für mich wertvolle Menschen frühzeitig verloren und viel eigenes Geld ausgeben müssen, zur Linderung deren Probleme, weil es Unterschiede in den Bezahlungen, Erstattungen, Finanzierungen gibt…..
Käme aber nicht darauf, so wie du, einen Groll auf den Rechtsstaat darüber zu empfinden, sondern suche stets die in meinem Rechtskreis gegebenen Lösungen und war durchaus darüber dankbar, dass es doch einiges an Behandlungen gab die Verbesserungen ergaben. Auch wenn, wie ungerecht, sie von deren KV nicht bezahlt wurde,  von anderen jedoch schon. Und wir Übernachtungskosten hatten, weil nicht Wohnort nah, die wir selbst tragen mussten, auch ziemlich ungerecht….?

Ja, wir leben in einer ungerechten von unterschieden geprägten Welt, in der es nicht überall Vollkasko gibt.

Und darauf hinzuweisen, dass die Politik in unterschiedlichen Bundesländern unterschiedliche Prios hat und dass damit ihren Bürgern unterschiedliche Vor und Nachteile ermöglicht werden ist interessant und diskussionswürdig. Wenn man nicht nur sein eigenes Individuelles Problem, sondern das Ganze betrachtet.
Die Liste der Vor und Nachteile zwischen BW und Sachsen und xxx ist sehr Lang und besteht nicht nur aus der Beihilfeverordnung

Hortensie

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Wie ich schon schrieb:
Es gäbe einiges zu benennen, das meinen Fall in einem anderen Licht erscheinen ließe. Ich schweige aber, weil ich sonst meinen Namen gleich dazu nennen könnte.

Ich kenne das mit den Übernachtungskosten, weil ich das auch schon hatte.
Und weil ich sehr weite Strecken allein eh nicht mehr bewältigen kann - weder mit Zug noch mit Auto und noch nicht einmal mit Taxi, und weil ich ohne Begleitperson keine Übernachtung in irgendeinem Hotel machen könnte, fällt mir das jetzt auf die Füße.
Fange jetzt bitte nicht an zu spekulieren: Du kämst eh nicht darauf, was dieser Aussage zugrunde liegt. Ich kann hier leider nicht weiter in die "Tiefe" gehen.

cyrix42

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[...]
Mein Bundesland BW zahlt 2024 mehr als 5 Mrd. Euro im Länderfinanzausgleich.
[...]
Ich empfinde bei dieser Sachlage eine enorme Ungerechtigkeit.

Die Steuerzahler in BW, zu denen ich auch gehöre, finanzieren durch den Länderfinanzausgleich Beihilfe-Geschenke des Landes Sachsen an die dortigen Beamten.

Wieder jemand, der den Länderfinanzausgleich nicht versteht.

Der Länderfinanzausgleich basiert darauf, dass di Bundesländer unterschiedliche Ausgangssituationen haben, was die Steuer-Einnahmen betrifft. Dies ist hauptsächlich darauf zurückzuführen große Unternehmen ihre Zentralen eher in einigen Bundesländern konzentriert sind; andere dagegen strukturell benachteiligt sind. So manch großer Autobauer oder großes Industrie-Unternehmen sitzt im wirtschaftlich starken BW, während im strukturschwächeren SN da deutlich weniger los ist.

Entsprechend sind die Steuereinnahmen je Einwohner in BW deutlich höher als in SN. Zur grundgesetzlich verpflichteten Angleichung der Lebensverhältnisse gibt es also Ausgleichszahlungen, dass die Bundesländer, denen es wirtschaftlich besser geht, hier den anderen etwas unter die Arme greifen.

Wohlgemerkt: Es geht hier nicht um die Ausgaben-Seite: Wie viel oder wenig ein Bundesland ausgibt, ist für den Länderfinanzausgleich völlig egal. (Im Gegenteil: Wenn durch höhere Ausgaben wiederum auch höhere Steuern generiert werden, wirkt sich das für das entsprechende Bundesland nachteilig -- bezogen auf den Länderfinanzausgleich -- aus.)

Die Geberländer profitieren also von einer besseren Ausgangslage. Wenn nicht gerade die Aussage ist, dass SN z.B. Bosch oder Porsche dazu bringen soll, sich aus BW zurückzuziehen und lieber im beschaulichen SN anzusiedeln, dann werden durch den Länderfinanzausgleich keine Geschenke von BW an SN verteilt, sondern einfach nur die anderen Bundesländer nicht restlos abgehängt.

MoinMoin

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weil ich ohne Begleitperson keine Übernachtung in irgendeinem Hotel machen könnte, fällt mir das jetzt auf die Füße.
Klingt irgendwie nicht nach Pflegegrad 2, traurig, dass es auch hier bei dir solange dauert, bis dass du eine Anpassung deines Pflegegrades bekommst. Oder ist es noch nicht beantragt?