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Gerechtigkeit des Länderfinanzausgleichs bei Beihilfesätzen von 90 % versus 70%?

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Hortensie:

--- Zitat von: NWB am 03.11.2025 06:51 ---Hast du aufgrund deiner Einschränkungen einen Pflegegrad? Gibt es in dem Zusammenhang nicht auch Ansprüche auf Beförderung per Taxi? Ich meine, ab Pflegegrad 3?

--- End quote ---
Bisher habe ich Pflegegrad 2. Ich weiß, dass ab Pflegegrad 3 es anders aussieht. Solange ich den noch nicht habe, plane ich damit auch nicht.

Hortensie:

--- Zitat von: Organisator am 03.11.2025 08:40 ---Die Probleme sind alle schon gefunden, aber Interesse an Lösungen scheint @TE nicht so ganz vorhanden zu sein. In dem Sinne zitiere ich mich gerne:
"Ging auch eher darum mal die Kosten, Häufigkeiten und Wege zu überdenken und Alternativen im Hinterkopf zu haben. Jede Fahrt einzeln und mit dem Taxi ist mit Sicherheit die teuerste Variante. Und das ist doof, wenn du das selber zahlen musst."

--- End quote ---

@Organisator:
Was meinst Du mit
"die Kosten, Häufigkeiten und Wege zu überdenken und Alternativen im Hinterkopf zu haben. Jede Fahrt einzeln und mit dem Taxi ist mit Sicherheit die teuerste Variante"?

Was Lösungen angeht, so bekomme ich hier meist nur Vorschläge, die auf den Verzicht von Fahrkostenerstattungen durch die Beihilfe hinauslaufen.

Es gibt aber auch eine Belastungsgrenze, die ihren Grund in Art 33 GG hat.
In einem Urteil las ich, dass ein Beihilfeberechtigter, der über eine PKV den über den Beihilfebemessungssatz hinausgehenden Teil (30 % in meinem Fall) abgesichert hat, nicht Einkommen und Vermögen angreifen muss für Krankheitskosten. Im Urteilsfall hat das Gericht sogar die Kosten für den Berufsbetreuer als von der Beihilfe zu erstattende Kosten angesehen. Ob nun Fahrkosten auch dazu gehören, ist die Frage, weil es im Urteilsfall um Fahrkosten nicht ging und das Gericht daher dazu nichts ausführte. Da Fahrkostenerstattungen in der BVO auch geregelt sind und Fahrkosten einen Arztbesuch erst ermöglichen, würde ich Fahrkosten mit ein beziehen in diese
Betrachtung.

NWB:
Also bleibt entweder die gerichtliche Überprüfung wie von dir beschrieben.
Oder du überlegst dir, eine neue Pflegebegutachtung zu machen.

Hortensie:

--- Zitat von: NWB am 03.11.2025 15:44 ---Also bleibt entweder die gerichtliche Überprüfung wie von dir beschrieben.
Oder du überlegst dir, eine neue Pflegebegutachtung zu machen.

--- End quote ---
Ja, das scheinen die Optionen zu sein. Ich gehe davon aus, dass ich nach einem Termin beim Anwalt noch eine weitere Option haben könnte.

Mir ging es hier nicht um meinen Fall, sondern um die Frage, wie gerecht es ist, wenn die Beihilferegelungen anderer Bundesländer viel bessere Erstattungen bieten und die immer höher werdenden Kosten für die Pkv mit dem Beihilfesatz von 90 % stark abfedern.

Ich selbst kann nicht warten, bis in 4 Jahren ein Gericht entschieden hat. Es gibt med. Probleme, die schnell geklärt werden müssen, wenn man das Risiko einer Lebensverkürzung und/oder vermeidbare u. dauerhafte Minimierung der Lebensqualität nicht in Kauf nehmen will.
Ich will diese Diskussion hier beenden.
Ich bin maximal enttäuscht von diesem Rechtsstaat.

MoinMoin:

--- Zitat von: Hortensie am 03.11.2025 16:19 ---Mir ging es hier nicht um meinen Fall, sondern um die Frage, wie gerecht es ist, wenn die Beihilferegelungen anderer Bundesländer viel bessere Erstattungen bieten

...

Ich bin maximal enttäuscht von diesem Rechtsstaat.

--- End quote ---

Das ist genauso ungerecht wie die vielen anderen Unterschiede zwischen den Regionen in D bei z.B.
* Kindergartenkosten
* Der Besoldungstabellen oder Tarifverträge
* Grundsteuer
* alle möglichen Gebühren, die man so zahlen darf
* ....

und dann natürlich alle anderen Kosten die der Staat nicht zu verantworten hat, wie Tanken, Wohnen, Essen, Trinken

Aber deswegen vom Rechtsstaat enttäuscht zu sein, weil du gerade in einer beschissenen Situation bist und du gerade individuell in Schwierigkeiten bist, nur weil in deiner Region eine andere Auffassung darüber herrscht, was zu erstatten ist, finde ich da etwas übertrieben.

Du kannst über deinen Dienstherren enttäuscht sein, der nicht dem gutem Beispiel von Sachsen folgt.

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