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Gerechtigkeit des Länderfinanzausgleichs bei Beihilfesätzen von 90 % versus 70%?

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clarion:
Ja das wundert mich auch, TE schreibt, sie könne nur kurz stehen, so gut wie gar nicht laufen, und nicht allein reisen. Sie hat laut eigenen Angaben aber kein aG und nur Pflegegrad 2. Das passt irgendwie nicht. Es gibt ja fortschreitende Krankheiten. Aber dann kann man doch Änderungsantrag beim Versorgungsamt und der Pflegekasse stellen, die bei Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen genehmigt werden müssen.

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