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Gerechtigkeit des Länderfinanzausgleichs bei Beihilfesätzen von 90 % versus 70%?

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Organisator:

--- Zitat von: Hortensie am 03.11.2025 14:58 ---@Organisator:
Was meinst Du mit
"die Kosten, Häufigkeiten und Wege zu überdenken und Alternativen im Hinterkopf zu haben. Jede Fahrt einzeln und mit dem Taxi ist mit Sicherheit die teuerste Variante"?

Was Lösungen angeht, so bekomme ich hier meist nur Vorschläge, die auf den Verzicht von Fahrkostenerstattungen durch die Beihilfe hinauslaufen.

--- End quote ---

Korrekt, was wie wir herausgefunden haben rechtlich einwandfrei ist. Das Gefühl der Ungerechtigkeit, weil ähnliche Situationen in anderen Bundesländern anders geregelt werden, sei dir unbenommen. Da aber die rechtliche Situation nicht auf die Schnelle änderbar ist, gilt es also nach Lösungen zu suchen, die deine aktuelle Situation verbessern. Denn: Sich nur über die Situation zu ägern bringt dich nicht weiter, im Gegenteil.

Um daher für eine Entlastung sorgen zu können gilt es also Alternativen zu finden, welche günstiger sind, als die von dir beschriebene teuerste Variante. Dazu gab es einige Anregungen.

MoinMoin:

--- Zitat von: Hortensie am 04.11.2025 05:29 ---
Ich frage mich immer noch, ob sich die, die negativen Regelungen getroffen haben, sich vorstellen können, wie stark die Regelungen sich bei wirklich schwerkranken Beamten auswirken. Denn öfters ist es so, dass es auch Ausnahmeregelungen gibt, wenn sich eine Vorschrift so nachteilig auswirkt.

--- End quote ---
Wie ich dir darlegte, habe ich zwei für mich wertvolle Menschen frühzeitig verloren und viel eigenes Geld ausgeben müssen, zur Linderung deren Probleme, weil es Unterschiede in den Bezahlungen, Erstattungen, Finanzierungen gibt…..
Käme aber nicht darauf, so wie du, einen Groll auf den Rechtsstaat darüber zu empfinden, sondern suche stets die in meinem Rechtskreis gegebenen Lösungen und war durchaus darüber dankbar, dass es doch einiges an Behandlungen gab die Verbesserungen ergaben. Auch wenn, wie ungerecht, sie von deren KV nicht bezahlt wurde,  von anderen jedoch schon. Und wir Übernachtungskosten hatten, weil nicht Wohnort nah, die wir selbst tragen mussten, auch ziemlich ungerecht….?

Ja, wir leben in einer ungerechten von unterschieden geprägten Welt, in der es nicht überall Vollkasko gibt.

Und darauf hinzuweisen, dass die Politik in unterschiedlichen Bundesländern unterschiedliche Prios hat und dass damit ihren Bürgern unterschiedliche Vor und Nachteile ermöglicht werden ist interessant und diskussionswürdig. Wenn man nicht nur sein eigenes Individuelles Problem, sondern das Ganze betrachtet.
Die Liste der Vor und Nachteile zwischen BW und Sachsen und xxx ist sehr Lang und besteht nicht nur aus der Beihilfeverordnung

Hortensie:
Wie ich schon schrieb:
Es gäbe einiges zu benennen, das meinen Fall in einem anderen Licht erscheinen ließe. Ich schweige aber, weil ich sonst meinen Namen gleich dazu nennen könnte.

Ich kenne das mit den Übernachtungskosten, weil ich das auch schon hatte.
Und weil ich sehr weite Strecken allein eh nicht mehr bewältigen kann - weder mit Zug noch mit Auto und noch nicht einmal mit Taxi, und weil ich ohne Begleitperson keine Übernachtung in irgendeinem Hotel machen könnte, fällt mir das jetzt auf die Füße.
Fange jetzt bitte nicht an zu spekulieren: Du kämst eh nicht darauf, was dieser Aussage zugrunde liegt. Ich kann hier leider nicht weiter in die "Tiefe" gehen.

cyrix42:

--- Zitat von: Hortensie am 30.10.2025 13:40 ---[...]
Mein Bundesland BW zahlt 2024 mehr als 5 Mrd. Euro im Länderfinanzausgleich.
[...]
Ich empfinde bei dieser Sachlage eine enorme Ungerechtigkeit.

Die Steuerzahler in BW, zu denen ich auch gehöre, finanzieren durch den Länderfinanzausgleich Beihilfe-Geschenke des Landes Sachsen an die dortigen Beamten.

--- End quote ---

Wieder jemand, der den Länderfinanzausgleich nicht versteht.

Der Länderfinanzausgleich basiert darauf, dass di Bundesländer unterschiedliche Ausgangssituationen haben, was die Steuer-Einnahmen betrifft. Dies ist hauptsächlich darauf zurückzuführen große Unternehmen ihre Zentralen eher in einigen Bundesländern konzentriert sind; andere dagegen strukturell benachteiligt sind. So manch großer Autobauer oder großes Industrie-Unternehmen sitzt im wirtschaftlich starken BW, während im strukturschwächeren SN da deutlich weniger los ist.

Entsprechend sind die Steuereinnahmen je Einwohner in BW deutlich höher als in SN. Zur grundgesetzlich verpflichteten Angleichung der Lebensverhältnisse gibt es also Ausgleichszahlungen, dass die Bundesländer, denen es wirtschaftlich besser geht, hier den anderen etwas unter die Arme greifen.

Wohlgemerkt: Es geht hier nicht um die Ausgaben-Seite: Wie viel oder wenig ein Bundesland ausgibt, ist für den Länderfinanzausgleich völlig egal. (Im Gegenteil: Wenn durch höhere Ausgaben wiederum auch höhere Steuern generiert werden, wirkt sich das für das entsprechende Bundesland nachteilig -- bezogen auf den Länderfinanzausgleich -- aus.)

Die Geberländer profitieren also von einer besseren Ausgangslage. Wenn nicht gerade die Aussage ist, dass SN z.B. Bosch oder Porsche dazu bringen soll, sich aus BW zurückzuziehen und lieber im beschaulichen SN anzusiedeln, dann werden durch den Länderfinanzausgleich keine Geschenke von BW an SN verteilt, sondern einfach nur die anderen Bundesländer nicht restlos abgehängt.

MoinMoin:

--- Zitat von: Hortensie am 04.11.2025 08:08 --- weil ich ohne Begleitperson keine Übernachtung in irgendeinem Hotel machen könnte, fällt mir das jetzt auf die Füße.

--- End quote ---
Klingt irgendwie nicht nach Pflegegrad 2, traurig, dass es auch hier bei dir solange dauert, bis dass du eine Anpassung deines Pflegegrades bekommst. Oder ist es noch nicht beantragt?

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