Autor Thema: Gerechtigkeit des Länderfinanzausgleichs bei Beihilfesätzen von 90 % versus 70%?  (Read 4081 times)

clarion

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Ja das wundert mich auch, TE schreibt, sie könne nur kurz stehen, so gut wie gar nicht laufen, und nicht allein reisen. Sie hat laut eigenen Angaben aber kein aG und nur Pflegegrad 2. Das passt irgendwie nicht. Es gibt ja fortschreitende Krankheiten. Aber dann kann man doch Änderungsantrag beim Versorgungsamt und der Pflegekasse stellen, die bei Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen genehmigt werden müssen.

Hortensie

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[...]
Mein Bundesland BW zahlt 2024 mehr als 5 Mrd. Euro im Länderfinanzausgleich.
[...]
Ich empfinde bei dieser Sachlage eine enorme Ungerechtigkeit.

Die Steuerzahler in BW, zu denen ich auch gehöre, finanzieren durch den Länderfinanzausgleich Beihilfe-Geschenke des Landes Sachsen an die dortigen Beamten.

Wieder jemand, der den Länderfinanzausgleich nicht versteht.


Du hast da sehr gut erklärt mit dem Länderfinanzausgleich und ich gehe davon aus, dass das der Grund ist für diesen Länderfinanzausgleich.

Ok, ich meine dennoch, dass man solche Ungleichheiten in den Beihilfesystemen nicht zulassen sollte.
Für die GKV gibt es bundeseinheitliche Regelungen in den SGB, so dass überall in D dasselbe gilt.
Ich bin nicht dagegen, wenn die Regelung in Sachsen, die, was die 90 % angeht, allen Beamten entgegen kommen würde, in alle Beihilfesysteme übernommen würde, dh dass es auch im Beihilferecht bundeseinheitliche Regelungen gibt.

Es sollte aber auch bei den Fahrkosten für schwerbehinderte Menschen Möglichkeiten vorgesehen werden, damit diese wenigstens allein zu medizinischen Behandlungen kommen können. Denn das beste Beihilferecht nutzt wenig, wenn es keine vernünftige Möglichkeit gibt, zum Arzt zu kommen.
Dabei wäre wichtig, dass die Regelungen auch mit denen der PKV übereinstimmen.

Und: Die Regelungen sollten unbürokratisch und durchführbar sein.

clarion

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In der parlamentarischen Demokratie ist das nun mal so, dass Entscheidungen innerhalb der Politik von gewählten Volksvertretern verhandelt werden. Manchmal ist es auch Kuhhandel, z.B. Mütterrente gegen vorgezogene abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherten Jahre.

So hat man sich seinerzeit bei der Föderalismusreform geeinigt,  dass Beamtenrecht nun Landesrecht ist, und auch die Tarifverträge jedes Land und der Bund selbst verhandeln. Bis auf Hessen sind alle Länder der Tarifgemeinschaft der Länder beigetreten. Jedes Land könnte aber jederzeit beschließen, aus der TdL wieder auszutreten.

Ich glaube, es gibt niemanden, der das Handeln der Regierungen  in Kommunen,  Länder und dem Bund ist allen Bereichen für gut befindet. Das ist der Preis, den man in der parlamentarischen Demokratie zahlen muss.

Von daher nützt es nix, neidvolle Blicke auf andere Kommunen und Länder zu richten, wo die persönlichen Anliegen vorteilhafter geregelt sind. Der Vergleich ist das Ende des Glückes. Entweder man akzeptiert, ziehlt um, betreibt selbst Lobbyarbeit oder lässt es gerichtlich prüfen. Jammern deprimiert und hilft überhaupt nicht weiter!

Hortensie

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Ja das wundert mich auch, TE schreibt, sie könne nur kurz stehen, so gut wie gar nicht laufen, und nicht allein reisen. Sie hat laut eigenen Angaben aber kein aG und nur Pflegegrad 2. Das passt irgendwie nicht. Es gibt ja fortschreitende Krankheiten. Aber dann kann man doch Änderungsantrag beim Versorgungsamt und der Pflegekasse stellen, die bei Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen genehmigt werden müssen.
Eigentlich will ich hier aus bereits genannten Gründen nicht weiter schreiben, weil ich hier meinen Fall nicht klären kann.
Daher nachfolgend nur eine Kurzfassung der wesentiichen Beschwerden, die zu meiner Behinderung führen:
Es stimmt, was Du scheibst zu aG und zu Pflegegrad 2.
Wie ich hier vor Tagen schon mal schrieb, hängen diese Leistungen von Menschen ab und von deren Interesse an einer korrekten Bearbeitung der Anträge.


Wenn ich noch stehen und laufen könnte, hätte ich weder einen Pflegegrad beantragt noch hätte ich einen Antrag auf Merkzeichen G, B oder aG gestellt. Denn das wäre erfolglos gewesen.
Die Merkzeichen G und B habe ich, wenn auch rd. 10 Jahre verzögert, bekommen.

Aber das Merkzeichen aG hat man mir bisher nicht gegeben.
Ich kann seit mind. 2010 nicht mehr stehend duschen und muss stattdessen in die Badewanne. Die ersten Probleme fingen vor über 30 Jahren bereits an, zunächst schleichend. Sie betreffen das Gehen und das Stehen, oft verbunden mit Schmerzen im Rücken, in den Beinen und der rechten Hüfte. Denn die Fehlbelastungen, die man beim Gehen automatisch hat, führen zu Beschwerden im Rücken und der Hüfte. Teils habe ich auch die parkonsonähnliche Beschwerden, die zum Krankheitsbild gehören können.
Daneben habe ich noch einige weitere Krankheiten, die teils Folgeerkrankungen sind.

MoinMoin

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[...]
Mein Bundesland BW zahlt 2024 mehr als 5 Mrd. Euro im Länderfinanzausgleich.
[...]
Ich empfinde bei dieser Sachlage eine enorme Ungerechtigkeit.

Die Steuerzahler in BW, zu denen ich auch gehöre, finanzieren durch den Länderfinanzausgleich Beihilfe-Geschenke des Landes Sachsen an die dortigen Beamten.

Wieder jemand, der den Länderfinanzausgleich nicht versteht.


Du hast da sehr gut erklärt mit dem Länderfinanzausgleich und ich gehe davon aus, dass das der Grund ist für diesen Länderfinanzausgleich.

Ok, ich meine dennoch, dass man solche Ungleichheiten in den Beihilfesystemen nicht zulassen sollte.
Für die GKV gibt es bundeseinheitliche Regelungen in den SGB, so dass überall in D dasselbe gilt.
Ich bin nicht dagegen, wenn die Regelung in Sachsen, die, was die 90 % angeht, allen Beamten entgegen kommen würde, in alle Beihilfesysteme übernommen würde, dh dass es auch im Beihilferecht bundeseinheitliche Regelungen gibt.
Meines Wissens gibt es doch eine bundeseinheitliche Mindestregelung und warum sollen und dürfen die einzelnen Länder nicht nach oben davon abweichen?
Das was du vermisst ist die Vollkaskoversorgung, die es früher mal gab, als du dich für die Beamtenlaufbahn entschieden hast, die aber nicht mehr leistbar ist. Und BW ist anscheinend weniger bereit alles mögliche zu zahlen als es SN tut.

Des weiteren heißt doch 90% oder 70% Prozent doch nicht das der Eine mehr oder bessere Möglichkeiten bekommt als der andere, es ist doch nur der Unterschied darin zu sehen, wer es zu wieviel Prozent, mal die PKV zu 10 mal zu 30.

Und zum Dritten, wenn jemand nicht aG oder Pflegestufe 3 ist, dann muss man sich doch in der Tat fragen, warum er mit dem Taxi fahren soll.
Wenn er es jedoch ist, dann bekommt er doch überall diese Fahrten bezahlt.

Oder für diejenigen die es nicht sind, wenn sie zur ambulanten Anschlussheilbehandlung, ambulanten Rehabilitationsbehandlung müssen (scheint dann ja nicht bei dir der Fall zu sein) oder zu Behandlungen im Rahmen eines wegen einer schwerwiegenden Grunderkrankung vorgegebenen Therapieschemas, das eine hohe
Behandlungsfrequenz über einen längeren Zeitraum aufweist

ist dann wohl bei dir auch nicht der Fall.
Also bei dir scheint es in der Tat ein sehr spezieller Sonderfall zu sein, den der Gesetzgeber in BW in die Kategorie, Privatvergnügen steckt, während angeblich der Sachse jede beliebige Fahrt gezahlt bekommt.

Zitat
Es sollte aber auch bei den Fahrkosten für schwerbehinderte Menschen Möglichkeiten vorgesehen werden, damit diese wenigstens allein zu medizinischen Behandlungen kommen können. Denn das beste Beihilferecht nutzt wenig, wenn es keine vernünftige Möglichkeit gibt, zum Arzt zu kommen.
Das ist doch gegeben, bei dir scheint doch nur das Problem zu sein, dass du auf dem Papier noch nicht schwerbehindert genug bist oder habe ich da was übersehen.

Wenn du in der Tat so stark auf Fremde Hilfe angewiesen bist und kein Soziales Umfeld hast, welches in der Lage ist dich hier dauerhaft zu unterstützen, dann bliebe noch die Möglichkeit ins betreute Wohnen/Pflegeheim zu gehen, da bekommt man alles vor Ort. Der Arzt kommt, der Fahrdienst wird erledigt, der Physio besucht dich zu Hause, .... das zumindest ist meinen niedersächsische Erfahrung bei den Eltern und Tanten(Onkels) die zeitig ins betreute Wohnen übergeglitten sind und dort dann eine  "gute" Vorort Versorgung hatte. (Natürlich musste wir auch dort einen besseren Physio ausfindig machen, der Hausbesuche macht, als diese faule Sau aus dem Pflegeheim, aber es ging.)
 

Zitat
Dabei wäre wichtig, dass die Regelungen auch mit denen der PKV übereinstimmen.
Da bekommst du was du bestellst. Auch hätte man mW die Beihilfereduktion auf GKV Niveau durch zusätzliche Absicherungen frühzeitig abfedern können.
Nicht als Vorwurf verstehen aber das hast du beides offenbar nicht und steckst jetzt in der finanziellen Klemme.
Zitat
Und: Die Regelungen sollten unbürokratisch und durchführbar sein.
Tja das wünschen wir uns doch immer und überall.
Ich hoffe das die Novellierung deiner Beihilfeverordnung sich nicht als so teuer für dich herausstellt, wie du es aktuell befürchtest und es nur ein Missverständnis ist und du zügig das dir zustehende Recht erhältst.

Hortensie

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Von daher nützt es nix, neidvolle Blicke auf andere Kommunen und Länder zu richten, wo die persönlichen Anliegen vorteilhafter geregelt sind. Der Vergleich ist das Ende des Glückes. Entweder man akzeptiert, ziehlt um, betreibt selbst Lobbyarbeit oder lässt es gerichtlich prüfen. Jammern deprimiert und hilft überhaupt nicht weiter!
Wenn ich noch viel gesünder wäre und mit dem Wissen von heute, würde ich sogar versuchen, in die Politik zu gehen.

Es ist fast schmerzhaft, wenn ich sehe, dass unsere Politiker sich von einer rechten Partei ihre politiischen Schwerpunkte vorgeben lassen, während Behinderte in Deutschland fast keinen Pflegedienst finden, der Kapazitäten frei hat und es immer weniger Pflegepersonal überhaupt gibt.

Natürlich bin ich depressiv und das in allererster Linie wegen meiner Krankengeschichte. Mein Leben wurde als Folge davon und der Ignoranz von Behörden und Ärzten "versaut" - sorry, ich finde gerade keinen passendere Begriff.
Ich könnte zu dem Thema noch sehr viel schreiben.
Wenn man seit über 30 Jahren Beschwerden hat, bei denen sich erst nach einem Gentest zeigte, wo man suchen muss, kann man schon fragen, ob das nicht anders gegangen wäre?
Es wäre nämlich anders gegangen, wenn man mich nicht erst seit rd. 8 Jahren, sondern schon vor 30 Jahren ernst genommen hätte. Wäre ich nicht selbst auf die Suche gegangen, würde ich die entscheidnden Diagnosen heute noch nicht haben. Ich fuhr, als ich noch Zug fahren konnte, nach XYZ (Uniklinik) und dort wurde -endlich- ein Gentest veranlasst. Ich war im Umkreis von ca. 80 km in so gut wie allen neurologischen Kliniken vorher. Ich war auch in einigen Spezial-Uni-Kliniken, die weiter entfernt waren. Man hätte den Gentest viel früher machen können und ich hätte dann mein Leben besser "umplanen" können.
Auch bei meiner anderen schweren Krankheit  wäre ich nie zu einer Diagnose gekommen, wenn ich nicht selbst recherchiert hätte u. gezielt die erforrderlichen Untersuchungen eingefordert hätte.
Ebenso war ich bei meiner Tumorerkrankung die Erste, die den Verdacht darauf hatte. Die Biopsie des entfernten Tumors zeigte, dass ich Recht hatte.

Ganz nebenbei wären Unsummen an Krankheitskosten nie entstanden, wenn ich die Diagnosen viel früher bekommen hätte.

Ich bin depressiv und ich stehe auch dazu. Das ist nicht mein Hauptproblem. Ich sehe das Hauptproblem in der fehlenden Bereitschaft der Leute, die zuständig wären, jmd. die nötigen Leistungen zur Bewältigung der Krankheitsfolgen zu gewähren. Daran mangelte es und mangelt es weiterhin in meinem Fall. ich könnte ein Buch schreiben dazu. Nur würde es keiner lesen wollen.
Entschuldige wenn ich etwas verbittert rüber komme.
Ich werde heute hier versuchen, den "Absprung" zu schaffen, weil ich sehe, dass die Dinge, die mich weiterbringen würden, nicht in einem Forum zu finden sind.
Nochmal:
Ich bedanke mich nochmals für Deine und Eure Bemühungen und Hinweise.
Ich werde versuchen einen guten Anwalt zu finden und muss daher dafür meine Zeit aufwenden.

Hortensie

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Meine Antworten habe ich in Blau und in kursiver Schrift in den Text reingeschrieben.


[...]
Mein Bundesland BW zahlt 2024 mehr als 5 Mrd. Euro im Länderfinanzausgleich.
[...]
Ich empfinde bei dieser Sachlage eine enorme Ungerechtigkeit.

Die Steuerzahler in BW, zu denen ich auch gehöre, finanzieren durch den Länderfinanzausgleich Beihilfe-Geschenke des Landes Sachsen an die dortigen Beamten.

Wieder jemand, der den Länderfinanzausgleich nicht versteht.


Du hast da sehr gut erklärt mit dem Länderfinanzausgleich und ich gehe davon aus, dass das der Grund ist für diesen Länderfinanzausgleich.

Ok, ich meine dennoch, dass man solche Ungleichheiten in den Beihilfesystemen nicht zulassen sollte.
Für die GKV gibt es bundeseinheitliche Regelungen in den SGB, so dass überall in D dasselbe gilt.
Ich bin nicht dagegen, wenn die Regelung in Sachsen, die, was die 90 % angeht, allen Beamten entgegen kommen würde, in alle Beihilfesysteme übernommen würde, dh dass es auch im Beihilferecht bundeseinheitliche Regelungen gibt.

Meines Wissens gibt es doch eine bundeseinheitliche Mindestregelung und warum sollen und dürfen die einzelnen Länder nicht nach oben davon abweichen?
Aber nach unten wie es BW tut, das geht?
BW hat keine Regelung, die § 8 Abs.4 der Krankentransportrichtlinien entspricht.

Das was du vermisst ist die Vollkaskoversorgung, die es früher mal gab, als du dich für die Beamtenlaufbahn entschieden hast, die aber nicht mehr leistbar ist. Und BW ist anscheinend weniger bereit alles mögliche zu zahlen als es SN tut.

Irgendwann ist die amtsangemessene Alimentation nicht mehr gewährleistet. Denn laut BVerwG muss ein Beamter, der eine PKV zusätzlich zur Beihilfe abgeschlossen hat, weder sein Einkommen noch sein Vermögen für Krankheitskosten verbrauchen.
Ob und wann das bei mir der Fall wäre, habe ich natürlich nicht geprüft, falls ich das überhaupt werden prüfen können.





Des weiteren heißt doch 90% oder 70% Prozent doch nicht das der Eine mehr oder bessere Möglichkeiten bekommt als der andere, es ist doch nur der Unterschied darin zu sehen, wer es zu wieviel Prozent, mal die PKV zu 10 mal zu 30.

Und zum Dritten, wenn jemand nicht aG oder Pflegestufe 3 ist, dann muss man sich doch in der Tat fragen, warum er mit dem Taxi fahren soll.
Wenn er es jedoch ist, dann bekommt er doch überall diese Fahrten bezahlt.

[i]Du meinst, dass das nicht mehr vorhandene Gehvermögen sich so bessert, wenn ich das Merkzeichen aG nicht bekommen habe? Ich kann auch dann nicht laufen, wenn es abgelehnt wird! Ich habe einige Fehler festgestellt, die das Amt machte. Wie ich schon schrieb, muss ich zum Anwalt kommen können. Dh einen Anwalt finden, dann zusehen, wie ich dorthin komme. [/i]
Nochmals: Ich kann hier nicht die Fehler des Amtes alle aufführen. Das Verfahren ist nicht abgeschlossen.
Aber es gibt Fehler und das Amt weiß, dass ich einige gefunden habe und es weitere gibt.


Oder für diejenigen die es nicht sind, wenn sie zur ambulanten Anschlussheilbehandlung, ambulanten Rehabilitationsbehandlung müssen (scheint dann ja nicht bei dir der Fall zu sein) oder zu Behandlungen im Rahmen eines wegen einer schwerwiegenden Grunderkrankung vorgegebenen Therapieschemas, das eine hohe
Behandlungsfrequenz über einen längeren Zeitraum aufweist

ist dann wohl bei dir auch nicht der Fall.
Darum geht es doch noch gar nicht. Wenn ich das Merkzeichen aG habe, ist das nicht relevant. Und ich kann derzeit noch nciht einmal zum Arzt gehen, weil ich erst zum Anwalt muss. Ich bin keine 20 mehr.

Also bei dir scheint es in der Tat ein sehr spezieller Sonderfall zu sein, den der Gesetzgeber in BW in die Kategorie, Privatvergnügen steckt, während angeblich der Sachse jede beliebige Fahrt gezahlt bekommt.
Privatvergnügen? Das ist unverschämt. Sorry, wenn ich das so deutlich schreibe.
Du weißt, dass ich wegen der offenen Verfahren hier keine Angaben machen kann und weil ich auch meinen Echtnamen hier nicht nennen kann. Würde ich alle Angaben machen, die Du hier bemängelst, wüßte jeder Arzt und jede Behörde, wer ich bin!
Ich höre hier jetzt auf: Das Wort "Privatvergnügen" ist eine absolute Frechheit.
Nein, das ist mir zu viel.
E N D E

Zitat
Es sollte aber auch bei den Fahrkosten für schwerbehinderte Menschen Möglichkeiten vorgesehen werden, damit diese wenigstens allein zu medizinischen Behandlungen kommen können. Denn das beste Beihilferecht nutzt wenig, wenn es keine vernünftige Möglichkeit gibt, zum Arzt zu kommen.
Das ist doch gegeben, bei dir scheint doch nur das Problem zu sein, dass du auf dem Papier noch nicht schwerbehindert genug bist oder habe ich da was übersehen.
100 % Schwerbehinderung sollten doch reichen? Und wenn ein Mensch nur noch wenige Schritte laufen kann, kann er auch nicht allein in den Supermarkt oder gar auf eine Veranstaltung oder zum Arzt. Kurz gesagt: Er braucht immer Hilfe.

Wenn du in der Tat so stark auf Fremde Hilfe angewiesen bist und kein Soziales Umfeld hast, welches in der Lage ist dich hier dauerhaft zu unterstützen, dann bliebe noch die Möglichkeit ins betreute Wohnen/Pflegeheim zu gehen, da bekommt man alles vor Ort. Der Arzt kommt, der Fahrdienst wird erledigt, der Physio besucht dich zu Hause, .

... das zumindest ist meinen niedersächsische Erfahrung bei den Eltern und Tanten(Onkels) die zeitig ins betreute Wohnen übergeglitten sind und dort dann eine  "gute" Vorort Versorgung hatte. (Natürlich musste wir auch dort einen besseren Physio ausfindig machen, der Hausbesuche macht, als diese faule Sau aus dem Pflegeheim, aber es ging.)
 Ich gehe sicher nie in ein Pflegeheim. Meine Eltern musste ich ins Pflegeheim geben, weil ich selbst sie nicht pflegen konnte und meine Brüder berufstätig sind. Die Versorgung mit ambulantem Pflegedienst, den man auch beim betreuten Wohnen benötigen würde, ist immer weniger gewährleistet! Fahrdienste wie der ASB fahren nur im 30 km Bereich und nur, wenn man das Merkzeichen aG hat. Es würde sich im betreuten Wohnen nichts verbessern für mich.


Zitat
Dabei wäre wichtig, dass die Regelungen auch mit denen der PKV übereinstimmen.
Da bekommst du was du bestellst. Auch hätte man mW die Beihilfereduktion auf GKV Niveau durch zusätzliche Absicherungen frühzeitig abfedern können.
Nicht als Vorwurf verstehen aber das hast du beides offenbar nicht und steckst jetzt in der finanziellen Klemme.
Zitat
Und: Die Regelungen sollten unbürokratisch und durchführbar sein.
Tja das wünschen wir uns doch immer und überall.
Ich hoffe das die Novellierung deiner Beihilfeverordnung sich nicht als so teuer für dich herausstellt, wie du es aktuell befürchtest und es nur ein Missverständnis ist und du zügig das dir zustehende Recht erhältst.
« Last Edit: 05.11.2025 08:20 von Hortensie »

MoinMoin

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Also bei dir scheint es in der Tat ein sehr spezieller Sonderfall zu sein, den der Gesetzgeber in BW in die Kategorie, Privatvergnügen steckt, während angeblich der Sachse jede beliebige Fahrt gezahlt bekommt.
Privatvergnügen? Das ist unverschämt. Sorry, wenn ich das so deutlich schreibe.
Du weißt, dass ich wegen der offenen Verfahren hier keine Angaben machen kann und weil ich auch meinen Echtnamen hier nicht nennen kann. Würde ich alle Angaben machen, die Du hier bemängelst, wüßte jeder Arzt und jede Behörde, wer ich bin!
Ich höre hier jetzt auf: Das Wort "Privatvergnügen" ist eine absolute Frechheit.
Nein, das ist mir zu viel.
Bitte richtig lesen, nicht ich stecke es in die Kategorie "Privatvergnügen", sondern mutmaßlich dein Dienstherr.

Und dein Problem ist offensichtlich nicht, dass die Beihilfeverordnung scheiße ist,
sondern dass die Ämter so scheiße sind, weil sie nicht Zeitnah dein medizinischen Status korrekt anerkennen.

Und natürlich, dass die Mediziner so scheiße waren, weil sie deine Krankheit nicht frühzeitig korrekt diagnostiziert haben.
« Last Edit: 05.11.2025 08:27 von MoinMoin »

MoinMoin

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Und nur zum Verständnis:
Wenn also dein Arzt dich zu einem Termin zur Untersuchung einbestellt und verordnet, dass du bei ihm erscheinen musst im Rahmen deiner Behandlung, dann wird die Fahrt zu dem Arzt für Menschen mit nachgewiesenen Einschränkungen, also die es nicht selber bewältigen können, zukünftig in BW nicht mehr bezahlt und in SN wird es für jeden bezahlt?

Hortensie

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Also bei dir scheint es in der Tat ein sehr spezieller Sonderfall zu sein, den der Gesetzgeber in BW in die Kategorie, Privatvergnügen steckt, während angeblich der Sachse jede beliebige Fahrt gezahlt bekommt.
Privatvergnügen? Das ist unverschämt. Sorry, wenn ich das so deutlich schreibe.
Du weißt, dass ich wegen der offenen Verfahren hier keine Angaben machen kann und weil ich auch meinen Echtnamen hier nicht nennen kann. Würde ich alle Angaben machen, die Du hier bemängelst, wüßte jeder Arzt und jede Behörde, wer ich bin!
Ich höre hier jetzt auf: Das Wort "Privatvergnügen" ist eine absolute Frechheit.
Nein, das ist mir zu viel.
Bitte richtig lesen, nicht ich stecke es in die Kategorie "Privatvergnügen", sondern mutmaßlich dein Dienstherr.

Und dein Problem ist offensichtlich nicht, dass die Beihilfeverordnung scheiße ist,
sondern dass die Ämter so scheiße sind, weil sie nicht Zeitnah dein medizinischen Status korrekt anerkennen.
Nochmal: Es gibt Fehler des Amtes, die relevant sind. Ich nenne sie hier nicht, weil das Verfahren nicht abgeschlossen ist und ich keine Racheakte provozieren will.
.
Aber natürlich könnte man die Beihilfeverordnung auch so verfassen, dass man gerade den Schwerkranken es ermöglicht, ihre Fahrkosten zu bekommen.



Und natürlich, dass die Mediziner so scheiße waren, weil sie deine Krankheit nicht frühzeitig korrekt diagnostiziert haben.

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Und nur zum Verständnis:
Wenn also dein Arzt dich zu einem Termin zur Untersuchung einbestellt und verordnet, dass du bei ihm erscheinen musst im Rahmen deiner Behandlung, dann wird die Fahrt zu dem Arzt für Menschen mit nachgewiesenen Einschränkungen, also die es nicht selber bewältigen können, zukünftig in BW nicht mehr bezahlt und in SN wird es für jeden bezahlt?
In BW wurden bisher Fahrten im Nahbereich von 30 km nie bezahlt, es sei denn, man hat das Merkzeichen aG. Künftig entfällt in BW die Grenze von 30 km und es ist für Fahrkosten immer das Merkzeichen aG Voraussetzung, wenn man eine Erstattung anstrebt.
Ein paar Ausnahmen gibt es, wie die Behandlungen mit häufiger Frequenz. Was alles darunter fällt, müsste man erst bei der Beihilfe erfragen.
Hinzu kommt in BW, dass Fahrkosten für Physiotherapie und Massagen künftig auf keinen Fall bezahlt werden. Hingegen zahlt die GKV die Fahrksoten für Physio. Ob sich das ändert habe ich noch nicht gelesen.


In Sachsen werden Fahrten bei ärztlicher Verordnung bezahlt, auch ohne aG. Aber es gibt in Sachsen ein Einbehalt von 10 Euro pro einfacher Fahrt, so dass es nur bei sehr weiten Entfernungen zu einer Erstattung kommt, falls man mit Zug oder Auto zum Arzt fährt.
Am meisten wirkt es sich in Sachsen aus, wenn jmd. mit dem Taxi fahren muss, weil die 10 Euro, die gekürzt werden bei den hohen Taxikosten kaum ins Gewicht fallen.

MoinMoin

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Also bei dir scheint es in der Tat ein sehr spezieller Sonderfall zu sein, den der Gesetzgeber in BW in die Kategorie, Privatvergnügen steckt, während angeblich der Sachse jede beliebige Fahrt gezahlt bekommt.
Privatvergnügen? Das ist unverschämt. Sorry, wenn ich das so deutlich schreibe.
Du weißt, dass ich wegen der offenen Verfahren hier keine Angaben machen kann und weil ich auch meinen Echtnamen hier nicht nennen kann. Würde ich alle Angaben machen, die Du hier bemängelst, wüßte jeder Arzt und jede Behörde, wer ich bin!
Ich höre hier jetzt auf: Das Wort "Privatvergnügen" ist eine absolute Frechheit.
Nein, das ist mir zu viel.
Bitte richtig lesen, nicht ich stecke es in die Kategorie "Privatvergnügen", sondern mutmaßlich dein Dienstherr.

Und dein Problem ist offensichtlich nicht, dass die Beihilfeverordnung scheiße ist,
sondern dass die Ämter so scheiße sind, weil sie nicht Zeitnah dein medizinischen Status korrekt anerkennen.
Nochmal: Es gibt Fehler des Amtes, die relevant sind. Ich nenne sie hier nicht, weil das Verfahren nicht abgeschlossen ist und ich keine Racheakte provozieren will.
.
Aber natürlich könnte man die Beihilfeverordnung auch so verfassen, dass man gerade den Schwerkranken es ermöglicht, ihre Fahrkosten zu bekommen.



Und natürlich, dass die Mediziner so scheiße waren, weil sie deine Krankheit nicht frühzeitig korrekt diagnostiziert haben.
Die Beihilfeverordnung ist doch so verfasst, dass Schwerkranke, die sonst nicht zur Behandlung kommen, es ermöglicht wird ihre Fahrtkosten zu bekommen.
Bei dir liegt es doch daran, dass du fälschlicherweise noch nicht als Schwerkrank eingeordnet bist.

MoinMoin

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In BW wurden bisher Fahrten im Nahbereich von 30 km nie bezahlt, es sei denn, man hat das Merkzeichen aG. Künftig entfällt in BW die Grenze von 30 km und es ist für Fahrkosten immer das Merkzeichen aG Voraussetzung, wenn man eine Erstattung anstrebt.
Oder Pflegegrad 3 und der müsste nach deinen Schilderungen doch bei dir vorliegen.

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Also bei dir scheint es in der Tat ein sehr spezieller Sonderfall zu sein, den der Gesetzgeber in BW in die Kategorie, Privatvergnügen steckt, während angeblich der Sachse jede beliebige Fahrt gezahlt bekommt.
Privatvergnügen? Das ist unverschämt. Sorry, wenn ich das so deutlich schreibe.
Du weißt, dass ich wegen der offenen Verfahren hier keine Angaben machen kann und weil ich auch meinen Echtnamen hier nicht nennen kann. Würde ich alle Angaben machen, die Du hier bemängelst, wüßte jeder Arzt und jede Behörde, wer ich bin!
Ich höre hier jetzt auf: Das Wort "Privatvergnügen" ist eine absolute Frechheit.
Nein, das ist mir zu viel.
Bitte richtig lesen, nicht ich stecke es in die Kategorie "Privatvergnügen", sondern mutmaßlich dein Dienstherr.

Und dein Problem ist offensichtlich nicht, dass die Beihilfeverordnung scheiße ist,
sondern dass die Ämter so scheiße sind, weil sie nicht Zeitnah dein medizinischen Status korrekt anerkennen.
Nochmal: Es gibt Fehler des Amtes, die relevant sind. Ich nenne sie hier nicht, weil das Verfahren nicht abgeschlossen ist und ich keine Racheakte provozieren will.
.
Aber natürlich könnte man die Beihilfeverordnung auch so verfassen, dass man gerade den Schwerkranken es ermöglicht, ihre Fahrkosten zu bekommen.



Und natürlich, dass die Mediziner so scheiße waren, weil sie deine Krankheit nicht frühzeitig korrekt diagnostiziert haben.
Die Beihilfeverordnung ist doch so verfasst, dass Schwerkranke, die sonst nicht zur Behandlung kommen, es ermöglicht wird ihre Fahrtkosten zu bekommen.
Bei dir liegt es doch daran, dass du fälschlicherweise noch nicht als Schwerkrank eingeordnet bist.

Was meinst Du mit "so verfasst"? Das was Du beschreibst mit "Schwerkranken" gibt es in BaWü nicht.
Es stehen in der Beihilfeverordnung alle nötigen Voraussetzungen. Die Beihilfe hat bisher nie Fahrkosten im voraus genehmigt und wird das sicher auch nach der Änderung der BVO nicht tun. Die wollen erst darüber entscheiden, wenn ich bei Einreichung der Arztrechnung auch die Fahrkosten geltend mache. Wenn ich mit dem Taxi gefahren wäre und die Voraussetzungen aber nicht erfülle, werden die Fahrkosten knallhart abgelehnt, selbst bei einer vorherigen ärztlichen Verordnung, in der die Taxifahrt begründet wird.

Ich hatte diesen Fall schon als ich in die Notaufnahme musste, weil 116/117 keinen Hausbesuch machte an diesem Tag u. mir von 116/117 aber dringend geraten wurde, in die Notaufnahme mit dem Taxi zu fahren, weil die Beschwerden heftig waren.
Das hatte vor Jahren dann ~80/90,- Euro mit dem Taxi gekostet, die ich nicht ersetzt bekam.


Die Steigerung zum Taxi wäre noch der Krankentransportwagen, der dann zum Zuge kommt, wenn man mit dem Taxi nicht transportierbar ist und wenn während der Fahrt man überwacht werden muss. Meist sind das Menschen, die bettlägerig sind, die so transportiert werden.
Auch wenn die Beihilfe und die PKV mir den Krankentransportwagen vorgeschlagen haben, glaube ich nicht, dass ich den wirklich bezahlt bekäme.

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Schwerkranke in unserem Kontext sind die, die ohne fremder Hilfe nicht zum Arzt (Diese Menschen dürfte mE min Pflegegrad 3 haben) kommen und die bekommen in BW und SN die Fahrtkosten erstattet laut Beihilfeverordnung.