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Dienstanweisung verstößt gegen Datenschutz - trotzdem ausführen?

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VielUnterwegs:
Datenschutz nennt man das wohl heute...

mopsgesicht:
Datenschutz ist nur ein Wort. Auf welcher Grundlage soll das nicht rechtens sein?

ohjeee:
iirc kommt es drauf an, ob nach DV die Nutzung der Geräte auch privat erlaubt war.

Wenn ja, dann gehts grundsätzlich nicht (Schutz Privatsphäre). Ausnahmen gibts natürlich bei begründetem Verdacht. Oft muss der Personalrat dann aber beteiligt werden.
Wenn keine Privatnutzung zugelassen war, dann gehts grundsätzlich. Sämtliche Daten auf dem PC gehören dem AG, nicht dem AN.
In einen Ordner, der "privat" heißt, darf aber auch dann nicht eingesehen werden.

Also: kommt drauf an.

VielUnterwegs:
Kurzfassung - der Datenschutzbeauftragte sagt, es ist nicht zulässig. Vorgesetzter sagt: Machen! Was mach ich nun?!

Tagelöhner:

--- Zitat von: Tagelöhner am 31.10.2025 12:15 ---Lass dir doch von deinem Arbeitgeber erstmal seine Rechtsmeinung darlegen, warum du dazu verpflichtet sein sollst. Natürlich nicht vom subalternen Führungspersonal per KI erzeugt, sondern von der Rechtsabteilung des Arbeitgebers, die Juristen beschäftigt.

--- End quote ---

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