Eine solche Vereinbarung wird zwischen der Dienststelle und dem Personalrat abgeschlossen. Wenn die Regelungen als unfair empfunden werden, dann hat der Personalrat anscheinend die Interessen der Beschäftigten nicht ausreichend vertreten.
Die meisten Vereinbarungen enthalten Kürzungsregelungen bei bestimmten Abwesenheitszeiten, so auch bei Krankheit. Ob es sich dabei um eine Diskriminierung handelt, wird offensichtlich unterschiedlich bewertet.
§ 18 Abs 1 TVöD leitet ein:
Die leistungs- und/oder erfolgsorientierte Bezahlung soll dazu beitragen, die öffentlichen Dienstleistungen zu verbessern. Zugleich sollen Motivation, Eigenverantwortung und Führungskompetenz gestärkt werden
Es liegt nahe, dass eine Verbesserung der öffentlichen Dienstleistungen sowie die Steigerung von Motivation, Eigenverantwortung und Führungskompetenz nur dann möglich sind, wenn man seine Tätigkeiten auch tatsächlich ausführt. Wie man aus dem Krankenbett heraus besonders zu honorierende Leistungen erbringen könnte, erschließt sich mir nicht. Viele Vereinbarungen enthalten eine bestimmte Schwelle von Fehltagen, die überschritten werden muss, bevor eine Kürzung eintritt. Demzufolge müssen schon erhebliche Fehlzeiten vorliegen. Kann es vor diesem Hintergrund gerecht sein, jemandem das gleiche Leistungsentgelt auszuzahlen, obwohl er quantitativ viel weniger gute Leistung erbracht hat? Die Kürzungsregelungen in vielen Dienstvereinbarungen legen nahe, dass diese Frage mehrheitlich mit nein beantwortet wird.
Sollte man gegenteiliger Auffassung sein, muss eine der Parteien zur Kündigung der Vereinbarung bewegt werden. Sehen beide Seiten keinen Handlungsbedarf, könnte man bei der nächsten PR-Wahl kandidieren, um für die notwendigen Mehrheiten zu sorgen.
Wie positioniert sich denn im konkreten Fall der Personalrat zum Problem?