Autor Thema: ausgaben öffentlicher dienst für "Feiern"  (Read 2490 times)

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Antw:ausgaben öffentlicher dienst für "Feiern"
« Antwort #15 am: 01.11.2025 15:56 »
Außer Zeitgutschrift für Betriebsausflug und Weihnachtsfeier gibt es kein Steuergeld.

Es gibt noch die freiwillig gezwunge Sammlung der Führungskräfte, damit eine Basis an Getränken gibt. Alles andere ist selbst zu zahlen.

Faunus

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Antw:ausgaben öffentlicher dienst für "Feiern"
« Antwort #16 am: 03.11.2025 08:25 »
Außer Zeitgutschrift für Betriebsausflug und Weihnachtsfeier gibt es kein Steuergeld.

Es gibt noch die freiwillig gezwunge Sammlung der Führungskräfte, damit eine Basis an Getränken gibt. Alles andere ist selbst zu zahlen.

Ich kann mir schlichtweg nicht vorstellen, dass eine "Feier" aus Steuergeld beglichen wird. Das wäre dem Steuerzahler - damit auch mir - nicht zu vermitteln.

Aber es gibt für Vorgesetzte Wege "Geld" für solche Anlässe in größerem Umfang legal zu organisieren. Ob durch Einnahmen über Gutachten, "Spendentopf", Preisgelder von Ehrungen....
Alle Lehrstuhlinhanber die ich als VO hatte, haben die Weihnachtsfeier vollständig "aus eigener Tasche" bezahlt und das waren große Lehrstühle mit 60-120 MA.