Autor Thema: EG9c ohne Verwaltungslehrgang 2 - Fragen zu Verwaltungslehrgang 2  (Read 1736 times)

Wüstenblume25

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Hallo Zusammen,

immer wieder bin ich durch die Google- Suche im Forum gelandet, nun habe ich mich doch selbst angemeldet..

Ich bin seit 8 Jahren als Quereinsteigende Kauffrau für Speditions- und Logistikdienstleistungen im öD beschäftigt und derzeit in EG9a eingruppiert ( nach Antrag auf HG, zuvor EG8). Aktuell sieht es so aus, dass meine Kollegen bei exakt gleicher Tätigkeit/ Arbeit in der EG9c eingruppiert wurden. Einziger Unterschied ist, dass ich keinen VL 2 o.ä. habe, die Kollegen haben jedoch den Betriebswirt.

Der VL 2 könnte neben dem Beruf vom AG her gemacht werden bzw. wurde nun angeboten, hierzu müsste ich zunächst das Auswahlverfahren für die Zulassung zum Verwaltungsfachwirtekurs absolvieren..

Hier ergeben sich für mich folgendene Fragen:
  • Gibt es für mich eine Möglichkeit ebenfalls die EG9c zu bekommen ohne den VL 2 machen zu müssen?
  • Was kommt beim Auswahlverfahren "stofftechnisch" auf mich zu bzw. wie kann ich mich darauf vorbereiten? (Es wird 16 Unterichtsstunden Vorbereitungsuntericht angeboten, frage mich aber ob dies ausreicht)
  • Wie anspruchsvoll ist der VL 2? Gut machbar? (Ausbildung liegt schon etwas zurück, Ich bin Ü40)

Vllt. gibt es hier ja den ein oder anderen der mir ein wenig berichten kann  :)
Vielen Dank schon mal im Voraus!

[/list]

Nilpferdelfe

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Hallo,
in welchem Bundesland bist du denn?
Das isr für die Antworten auf mehrere deiner Fragen relevant, denke ich.
Die meisten kann ich leider nicht kompetent beantworten, fürchte ich …
Aber ich bin auch Quereinsteiger im öffentlichen Dienst, Ü 40 und aktuell im 2. Jahhr des BL II, wie der Lehrgang in Bayern heißt. Den BL I habe ich nicht absolviert, sondern bin über mein Abitur direkt in den Lehrgang eingestiegen. Ich bin in einem kleinen Rathaus, ein Auswahlverfahren gab es bei uns nicht.
Vielleicht kannst du deine Frage ggf. noch etwas konreter stellen? Was „machbar“ ist, ist ja doch individuell sehr verschieden …

Sjuda

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Ohne nähere Informationen zur Tätigkeit lässt sich die Frage nach der Eingruppierung nicht abschließend klären.

Zuerst wäre zu klären, ob tatsächlich identische Tätigkeiten vorliegen. Dabei kommt es nicht darauf an, was man tatsächlich macht, sondern welche Tätigkeiten vom Arbeitgeber wirksam übertragen worden sind. Maßgeblich sind die auszuübenden Tätigkeiten, nicht die ausgeübten.
Ist das der Fall und erfüllen alle Kollegen die tariflichen Anforderungen an die Person, dann führt gleiche Tätigkeit auch zu gleicher Eingruppierung.
In deinem Fall könnte die Ausbildungs- und Prüfungspflicht greifen. Da du kein Hochschulstudium und (noch) keine zweite Prüfung (BL II) vorweisen kannst, würde dies zur Eingruppierung in die nächstniedrigere EG führen. Das müsste dann jedoch die EG 9b sein, wenn wir EG 9c als Referenz nehmen.

Zur Ausbildungs- und Prüfungspflicht gibt es Ausnahmen, die hier wahrscheinlich nicht greifen. Die Merkmale des sonstigen Beschäftigten sind auch nicht erfüllt. Insofern dürfte es mit deinen aktuellen Tätigkeiten ohne zweite Prüfung keinen Weg in die EG 9c geben.

Informationen zum Auswahlverfahren gibt es sicherlich beim Institut/der Verwaltungsschule. Das wird überall anders gehandhabt. Mancherorts gibt es allgemeine Eignungstests, die mit einem normalen IQ-Test vergleichbar sind. Für Quereinsteiger ohne VFA-/BLI - Abschluss kann ein Vorbereitungskurs empfohlen oder vorgeschrieben sein.
Die Machbarkeit hängt von vielen Faktoren ab. Knackpunkt könnten hier die fehlenden Vorkenntnisse sein, was aber nicht heißt, dass es unmöglich ist.


wedo

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Sorry Bayern, es gilt die Prüfungspflichtig, aber ja nicht für Techniker da diese ja eine Anforderung in der Person hat

Grüße

wedo

wedo

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Ohne nähere Informationen zur Tätigkeit lässt sich die Frage nach der Eingruppierung nicht abschließend klären.

Zuerst wäre zu klären, ob tatsächlich identische Tätigkeiten vorliegen. Dabei kommt es nicht darauf an, was man tatsächlich macht, sondern welche Tätigkeiten vom Arbeitgeber wirksam übertragen worden sind. Maßgeblich sind die auszuübenden Tätigkeiten, nicht die ausgeübten.
Ist das der Fall und erfüllen alle Kollegen die tariflichen Anforderungen an die Person, dann führt gleiche Tätigkeit auch zu gleicher Eingruppierung.
In deinem Fall könnte die Ausbildungs- und Prüfungspflicht greifen. Da du kein Hochschulstudium und (noch) keine zweite Prüfung (BL II) vorweisen kannst, würde dies zur Eingruppierung in die nächstniedrigere EG führen. Das müsste dann jedoch die EG 9b sein, wenn wir EG 9c als Referenz nehmen.

Zur Ausbildungs- und Prüfungspflicht gibt es Ausnahmen, die hier wahrscheinlich nicht greifen. Die Merkmale des sonstigen Beschäftigten sind auch nicht erfüllt. Insofern dürfte es mit deinen aktuellen Tätigkeiten ohne zweite Prüfung keinen Weg in die EG 9c geben.

Informationen zum Auswahlverfahren gibt es sicherlich beim Institut/der Verwaltungsschule. Das wird überall anders gehandhabt. Mancherorts gibt es allgemeine Eignungstests, die mit einem normalen IQ-Test vergleichbar sind. Für Quereinsteiger ohne VFA-/BLI - Abschluss kann ein Vorbereitungskurs empfohlen oder vorgeschrieben sein.
Die Machbarkeit hängt von vielen Faktoren ab. Knackpunkt könnten hier die fehlenden Vorkenntnisse sein, was aber nicht heißt, dass es unmöglich ist.

Es handelt sich NICHT um eine Verwaltungstätigkeit, sondern um eine Tätigkeit in der Bauüberwachung. Die Stelle ist als Techniker Stelle im Stellenplan eingepreist der Inhaber hat aber keine Ausbildung als Techniker.


Sjuda

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Hast du vielleicht die Threads verwechselt? Hier geht es um den Fall von Wüstenblume25.

wedo

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Oh Sorry Sjuda

ja das habe ich

heike2106

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Ich habe den B2 gemacht, allerdings war ich gelernte Vfa und darauf baut der Lehrgang auf.

Die Lehrinhalte kannst du dir anschauen.
Es ist halt Rechtsanwendung. Ich weiß nicht, ob es hier bei den Bundesländern Unterschiede gibt, aber bei uns waren Fälle grds. im Gutachtenstil zu lösen. Im B2 Lehrgang wurde dass nicht nochmal erklärt, kann sein, dass das vor allem in dem Vorbereitungslehrgang für Quereinsteiger geschieht. Die Grundlagen wie Tatbestandsmerkmale, Rechtsfolge, Subsumtion, was ist ein Verwaltungsakt usw.

Deine Gesetze (DVP Sammlung) sind in jedem Fach notwendig und zu Klausuren und Prüfungen anzuwenden.

Wüstenblume25

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Hallo,
in welchem Bundesland bist du denn?
Das isr für die Antworten auf mehrere deiner Fragen relevant, denke ich.
Die meisten kann ich leider nicht kompetent beantworten, fürchte ich …
Aber ich bin auch Quereinsteiger im öffentlichen Dienst, Ü 40 und aktuell im 2. Jahhr des BL II, wie der Lehrgang in Bayern heißt. Den BL I habe ich nicht absolviert, sondern bin über mein Abitur direkt in den Lehrgang eingestiegen. Ich bin in einem kleinen Rathaus, ein Auswahlverfahren gab es bei uns nicht.
Vielleicht kannst du deine Frage ggf. noch etwas konreter stellen? Was „machbar“ ist, ist ja doch individuell sehr verschieden …

Ich bin in NRW im Unterhaltsvorschuss tätig.

Wüstenblume25

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Ohne nähere Informationen zur Tätigkeit lässt sich die Frage nach der Eingruppierung nicht abschließend klären.

Zuerst wäre zu klären, ob tatsächlich identische Tätigkeiten vorliegen. Dabei kommt es nicht darauf an, was man tatsächlich macht, sondern welche Tätigkeiten vom Arbeitgeber wirksam übertragen worden sind. Maßgeblich sind die auszuübenden Tätigkeiten, nicht die ausgeübten.
Ist das der Fall und erfüllen alle Kollegen die tariflichen Anforderungen an die Person, dann führt gleiche Tätigkeit auch zu gleicher Eingruppierung.
In deinem Fall könnte die Ausbildungs- und Prüfungspflicht greifen. Da du kein Hochschulstudium und (noch) keine zweite Prüfung (BL II) vorweisen kannst, würde dies zur Eingruppierung in die nächstniedrigere EG führen. Das müsste dann jedoch die EG 9b sein, wenn wir EG 9c als Referenz nehmen.

Zur Ausbildungs- und Prüfungspflicht gibt es Ausnahmen, die hier wahrscheinlich nicht greifen. Die Merkmale des sonstigen Beschäftigten sind auch nicht erfüllt. Insofern dürfte es mit deinen aktuellen Tätigkeiten ohne zweite Prüfung keinen Weg in die EG 9c geben.

Informationen zum Auswahlverfahren gibt es sicherlich beim Institut/der Verwaltungsschule. Das wird überall anders gehandhabt. Mancherorts gibt es allgemeine Eignungstests, die mit einem normalen IQ-Test vergleichbar sind. Für Quereinsteiger ohne VFA-/BLI - Abschluss kann ein Vorbereitungskurs empfohlen oder vorgeschrieben sein.
Die Machbarkeit hängt von vielen Faktoren ab. Knackpunkt könnten hier die fehlenden Vorkenntnisse sein, was aber nicht heißt, dass es unmöglich ist.
Danke für deine Einschätzung, grundsätzlich hab ich eine kaufmännische Ausbildung (Spedition) allerdings ist diese schon eine Weile her.  Macht der VL2 den Sinn wenn man nicht vorhat eine  Führungsposition anzustreben?

Sjuda

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Aus meiner Sicht: ja.
Bis zur Rente dürften es noch gute 20 Jahre sein. Rein rechnerisch lohnt es sich schon aufgrund der Differenz  zwischen EG 9a und EG 9c von derzeit 500 EUR (brutto) ab Stufe 5.
Mit dem BL II wären Tätigkeiten bis zur EG 12 möglich. Es gibt auch höher als EG 9c bewertete Tätigkeiten ohne Führungsanteil. Vielleicht änderst du auch deine Einstellung zu Führungspositionen noch.

BAT

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Mal abgesehen vom Lehrgang. Ihr macht ja dann nur die Auszahlung UVG.

Die Heranziehung in NRW ist ja zentralisiert beim Land. Evtl. könnte sich da auch was ergeben? Teils sind die Länder etwas großzügiger als die Kommunen.

Liegt natürlich auch am Wohnort.

Wüstenblume25

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Mal abgesehen vom Lehrgang. Ihr macht ja dann nur die Auszahlung UVG.

Die Heranziehung in NRW ist ja zentralisiert beim Land. Evtl. könnte sich da auch was ergeben? Teils sind die Länder etwas großzügiger als die Kommunen.

Liegt natürlich auch am Wohnort.

Es ist richtig, dass die Heranziehung in NRW zentralisiert ist beim Land. Und irgendwann soll es sicher auch so sein, dass wir nur noch die Leistungsgewährung machen. Allerdings ist das aktuell nicht der Fall. Ich mache die Leistungsgewährung UND Heranziehung der Altfälle.

Aber ja dieser Gedanke schwirrt mir auch im Kopf rum.

willibald

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Ich bin in NRW im Unterhaltsvorschuss tätig.

Der VL2 und sein Schwierigkeitsgrad in NRW ist auch stark vom jeweiligen Bildungsträger und seinen Dozenten abhängig. Welches Institut wäre für dich zuständig? Münster wird immer als Referenz genannt, Düsseldorf als eher schwierig. Insgesamt ist der VL2 aber schon anspruchsvoller, da hier eigene Initiative und auch eigene Erkenntnisse im Vordergrund stehen. So werden allenfalls Lösungsskizzen für die Fallbearbeitung angeboten, aber nicht die kompletten Gutachten. Gerade die Tage mit 8 UE sind schon neben dem Beruf  anstrengend, und es erfordert einiges an Nacharbeit. Machbar ist alles, aber es ist in meinen Augen kein Spaziergang. Zumal Fächer, mit denen man beruflich noch nie zutun hatte wie "Gefahrenabwehr" oder "Sozialrecht" recht komplex sind. AVR mit aktuell 88 UE ist auch ne Menge zu lernen. Wenn das Ziel lediglich  9c ist, so wäre mir der kleine Unterschied nicht den VL2 wert.