Grüßt euch,
ich brauche mal das Scharmwissen des Forums.
Folgender Fall:
Ein MA im technischen Bereich sitzt auf einer Technikerstelle nach 9b (Teil A Allgemeiner Teil; Spezielle Tätigkeitsmerkmale II.; Nr. 5 Technikerinnen und Techniker) er hat die Stelle seit 2010. Ist seit 2004 bei AG beschäftigt. Durch die fehlende Ausbildung ist er nach den Vorbemerkungen Nr. 2 Tätigkeitsmerkmale mit Anforderungen in der Person eine EG tiefer eingruppiert also in EG 9a.
Nun zu meiner Frage:
1. Da der MA mehr als 20zig Jahre beim selben AG beschäftigt ist, greift hier Nr. 7 Abs. (5) Buchstabe a) der Vormerkungen?
2. Wenn nein gibt es im TVÖD VKA eine andere Regelung (außer sonstiger Beschäftigter) die es ermöglicht den MA nach 9b zu einzugruppieren?
3. Mir ist so dunkel in Erinnerung, dass dies früher (BAT) möglich war, kann mir Jemand diese Stelle noch sagen?
Danke für eure Hilfe