Moin,
ich hoffe, dass es hier „Steuer-Experten“ gibt, die mir die folgenden 2 Fragen beantworten können!
1. wir bekommen ja jedes Jahr im Januar eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung für das vergangene Jahr. Die dort eingetragenen Beträge für die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung stimmen zumindest bei mir nie mit den tatsächlich gezahlten Beträgen laut der Gehaltsabrechnung im Dezember des jeweiligen Jahres überein. Die Differenzen sind zwar nicht riesig (für2024 zum Beispiel 428,17 € zuwenig), aber der Betrag erhöht sich konstant seit Jahren. Ich gehe davon aus, dass das damit zusammenhängt, dass sich durch den Anteil des Arbeitgebers zur VBL- Klassik ein höheres sozialversicherungspflichtiges Brutto ergibt.
Was ich jedoch nicht verstehe, ist warum ich diese ja tatsächlich gezahlten Beträge nicht absetzen kann?
2. Gleiches gilt im Prinzip für den Eigenanteil zur VBL-Klassik: im Jahr 2024 habe ich 1.081,42 € gezahlt - warum kann ich die nicht absetzten?
Liebe Grüße,
Majon.