Autor Thema: Anerkennung von für die Beamtentätigkeit förderlichen hauptberuflichen Beschäfti  (Read 1449 times)

nevermind

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dann sieht es in meinem Fall so aus...

Stufe 2 → 3: benötigt 2 Jahre

Vordienstzeiten: 2 Jahre → direkt Stufe 3

Stufe 3 → 4: benötigt 2 Jahre

Vordienstzeiten: noch 3 Jahre 5 Monate → direkt Stufe 4

Stufe 4 → 5: benötigt 3 Jahre

Vordienstzeiten: noch 1 Jahr 5 Monate → nicht genug für direkten Sprung → Stufe 5 wird nach 1 Jahr 5 Monate in Stufe 4 erreicht

oder?

Bruce Springsteen

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oder du berechnest und summierst deine anrechenbaren Zeiten zusammen und fängst ab Stufe 2 an.

Bspw. du errechnest Dir 6 Jahre Berufserfahrung zusammen, dann biste in Stufe 4.
So rechnen wir.

Welche Berufserfahrung in Jahren gesammelt ergibt folgende Stufe (Beispiel hier anhand Angestellten):
o   Stufe 2: ab 1 Jahr Berufserfahrung
o   Stufe 3: ab 3 Jahren Berufserfahrung
o   Stufe 4: ab 6 Jahren Berufserfahrung
o   Stufe 5: ab 10 Jahren Berufserfahrung
o   Stufe 6: ab 15 Jahren Berufserfahrung

nevermind

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darf ich Fragen, wie lange bei euch so eine Prüfung dauert? Die Bearbeitung solch eines Antrages (Anerkennung von für die Beamtentätigkeit förderlichen hauptberuflichen Beschäftigungszeiten)? ich habe ihn bei unserer Personalstelle am 25.06.2025 eingereicht, seitdem höre ich keinen TON!

Bruce Springsteen

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Die Prüfung dauert grundsätzlich so lange, wie xy seine Unterlagen zweifelsfrei belegen kann. Es ist eigentlich relativ einfach:
1. Was will ich geltend machen? (Zeit von bis bei Arbeitgeber xy als xy)
2. Wie kann ich es beweisen? (beglaubigte Zeugnisse im Normalfall; bei Sonderfällen wie "Ich-Ag" entsprechend Steuernachweise)

Grundsätzlich gibt es nie zu wenig Nachweise.

Woran scheitert es häufig oder/und zieht die Bearbeitung unnötig hinaus?
- unzureichende Angaben bei der Antragstellung (Angaben fehlerhaft oder unvollständig)
- Nachweise nicht ausreichend/glaubwürdig etc.
- falscher Zeitpunkt

Bei Dir.. nochmal.. ist der Zeitpunkt schon fehlerhaft. Dir bringt es nichts zu argumentieren, du hast xy am 25.06. eingereicht, wenn zu dem Zeitpunkt nicht 100% feststand, dass du weiterhin im Dienst bleibst und somit Behörde xy die Zuständigkeit erhalten bleibt. Das macht keinen Sinn.

Erst mit Dienstantritt bzw. Übergang ins Verhältnis auf Probe macht eine Antragstellung Sinn. Erst Recht, weil die Stufenanerkennung an sich nicht verfällt. Deswegen kann auch Monate danach noch "nachgezahlt" werden.

Zudem müsste auch bei euch der Personalrat in die Entscheidung - wenn deine Stufe festgestellt wurde - einbezogen werden. Das kann dann auch bei denen liegen. Daher wäre ich vorsichtig, die Schuld bei deiner Personalstelle zu suchen.

Hast du eine Eingangsbestätigung über die Abgabe deiner Unterlagen? Wahrscheinlich nicht.. ist auch ein grundsätzlicher Fehler.