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Anzeige wegen Betrug vs. Anzeige wegen Falschverdächtigung

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blonder:

--- Zitat von: clarion am 06.11.2025 19:49 ---Hattest Du nicht schon mal mit dieser Geschichte gepostet, und nachgefragt, ob man mit dieser Formulierung die Bewerberin nicht einladen müsste?

Ist es verboten, eine AGG Hopperin zu sein? Wo ist da der Betrugstraftatbestand? Ich halte AGG Hopping für unseriös und Menschen, die so etwas machen, haben einen sehr unfeinen Charakterzug. Betrug ist das jedoch nicht. Es wurde schließlich nichts versprochen.

--- End quote ---

Meinst Du mich?

Ich bin neu hier!

Welcher Straftatbestand wird denn sonst erfüllt?

clarion:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,126160.msg409080.html#msg409080

Da war eine merkwürdig ähnlich Formulierung Thema der Diskussion.

Ich sehe auch keine Straftat sondern nur ein unfeines Verhalten, falls die besagte Person tatsächlich AGG Hopperin sein sollte.

Autodoc:
Sowas offensichtliches habe ich auch schon selbst erlebt. Die Person kam 300 km weiter weg. Wir haben sie einfach eingeladen zum Gespräch und sie ist nicht erschienen.
Aber das ist bei euch ja einfach schon zu weit eskaliert in der Situation

Im übrigen, folgt die Schwerbehinderung aus dem SGB IX  und hat keine Prozente, sondern einen Grad.

Umlauf:
Unbedingt weiter berichten.

Um es bildlich zusagen:
Jeder hier ist gespannt, wie demoliert die blutige Nase aussehen wird.

Mehr kann man eigentlich gar nicht mehr dazu sagen.

tamy:
Die Nase wird sehr blutig werden!

Auch, wenn es im SGB IX keine Prozente gibt, ist es dennoch auch heute noch eine geläufige Formulierung, sogar seitens der Arbeitsgerichte und in deren Urteilen, in denen dann von x Prozenten gesprochen wird. Lässt sich alles googeln.

Der Fall ist so unreal, dass er gar kein Fake sein kann!

Aber ja, bei erwähnten Fortbildungen erlebt man immer wieder Personaler, die von solchen Fällen erzählen, aber nicht ihre Fehler eingestehen ... und dann möchte man denen am liebsten mal .... möchte man die einfach nur mal schütteln. Da ich immer in der ersten Reihe sitze, drehe ich mich denen bewusst zu und schüttel nur mit dem Kopf und dann wissen die schon, dass die Mist gebaut haben.

Eigentlich müsste mal so ein richtiges Exempel an dieser Behörde statuiert werden und zu 3 Bruttos verdonnert werden.

Ich könnte wetten, dass die Behörde sich noch in der zweituntersten Schublade, die unterste ist ja die mit der Anzeige, mit den Taschenspielertricks bedient hat und den schwarzen Kater der Bewerberin zugeschoben hat. Ihre Bewerbung war natürlich nicht ernst gemeint, vllt waren irgendwelche Rechtschreibfehler in der Bewerbung oder die Bewerbung war nicht 1000 %ig auf die Anzeige zugeschnitten oder oder oder ...

Sowas ist einfach nur peinlich und auch sowas lässt den ÖD grad bei Schwerbehinderten immer schlechter bei wegkommen.

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