Autor Thema: Wirksamkeit der neuen PKV Regelung aufs netto  (Read 1146 times)

LehrerBW

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 724
Hallo liebe Kollegen,
Es gibt ja ab Januar eine neue nettoberechnungsmethode.
Die Mindestvorsorgepauschale wird nun direkt bei der Monatsbesoldung berücksichtigt und nicht erst bei der Steuererklärung.
Laut vbe macht sich das netto aber erst bei folgendem Fall bemerkbar:
"Auswirkungen auf die Nettobezüge hat diese Änderung nur, wenn die tatsächlichen Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung im Jahr niedriger sind als 3.000 € in Steuerklasse 3 und 1.900 € in allen anderen Steuerklassen. Das wird eher selten der Fall sein."
https://www.vbe-bw.de/meldung/information-des-lbvs-zur-kranken-und-pflegeversicherung-im-lohnsteuerabzugsverfahren/?fbclid=IwY2xjawN-vvBleHRuA2FlbQIxMQBzcnRjBmFwcF9pZA80MDk5NjI2MjMwODU2MDkAAR77BQVdXPtAhNgCDY_H1ECmgs_MNFG4i11QJPUNFrEpP-_ACqODFH4uB_8DEg_aem_Ym2pXOEFihuHkpoYXP97Lg

Bei mir wäre das jetzt eigentlich nicht der Fall.
Gebe ich nun allerdings meine Daten beim hiesigen Gehaltsrechner ein, so macht es aber eben doch einen Unterschied von knapp 50€ netto im Monat.
Mache ich einen Fehler oder ist der vbe Artikel fehlerhaft?

Umlauf

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,485
Antw:Wirksamkeit der neuen PKV Regelung aufs netto
« Antwort #1 am: 10.11.2025 21:14 »
Wenn es bisher über die Steuererklärung etwas gab, dann so sollte es auch über die Monatliche Methode etwas geben. Ich habe hier in meine Tabelle geschaut, der niedrigste Vorsorgeaufwendungswert für die PKV lag vor 7 Jahren bei 320€ im Monat. Daher kann ich nichts zu dieser Grenze sagen.

Eigentlich muss man jeweils seine ganz persönlichen Konstellationen durchrechnen, z.B. mit WISO.

In die Vorsorgeaufwendungen für die Steuer fließen aber auch noch andere Sachen rein.
Was aber mindernd wirkt, ist die Beitragsrückerstattung. Grob gesagt: Wenn man 2,5 Monate zurückbekommt, kann man für 2,5 Monate nicht die steuerliche Berücksichtig bekommen, die man bei der monatlichen Berücksichtig bekommt.

Ich hoffe, hier kommt jemand mit mehr Steuerwissen vorbei   

Flickenmichi

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 21
Antw:Wirksamkeit der neuen PKV Regelung aufs netto
« Antwort #2 am: 19.11.2025 22:34 »
"Auswirkungen auf die Nettobezüge hat diese Änderung nur, wenn die tatsächlichen Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung im Jahr niedriger sind als 3.000 € in Steuerklasse 3 und 1.900 € in allen anderen Steuerklassen. Das wird eher selten der Fall sein."
Mit Auswirkungen meint dieser Artikel wahrscheinlich negative Auswirkungen, also ein geringeres Nettogehalt. Bislang wurde automatisch die Vorsorgepauschale von z. B. in der Steuerklasse 1 1.900 € im Jahr bzw. 158,33 € im Monat berücksichtigt. Diese Pauschale entfällt nun. Meldet die KV nun geringere Beträge als 158,33 € im Monat, wird zukünftig der geringere Betrag berücksichtigt und nicht mehr die Pauschale. Das führt zu höheren Abzügen und damit zu einem geringeren Netto.

Liegst Du aber über 158,33 € im Monat und hast diesen Betrag früher Deinem Dienstherrn mitgeteilt, damit dieser diesen Betrag in der monatlichen Gehaltszahlung berücksichtigt, ergibt sich ab 2026 keine Änderung des Nettos*, da sich nur der Meldeweg Deiner KV/PV-Beträge ändert (nicht mehr Du meldest, sondern die Krankenversicherungen).

*Mehr Netto aufgrund der Anhebung des Grundfreibetrages blende ich hier mal aus.

Du schreibst, dass sich Dein Netto um 50 € ändert. Hast Du sowohl für das Steuerjahr 2025 als auch 2026-beta den "monatlichen Basisbeitrag private KV/PV" gefüllt? Eine Nettoerhöhung um 50 € erscheint mir für die Erhöhung des Grundfreibetrages zu hoch. Bei mir macht das nur 16 € netto mehr aus. Oder hast Du für 2026 weniger netto? Dann hast Du wahrscheinlich weder für 2025 noch für 2026 den monatlichen Basisbeitrag private KV/PV gefüllt.


LehrerBW

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 724
Antw:Wirksamkeit der neuen PKV Regelung aufs netto
« Antwort #3 am: 20.11.2025 08:59 »
"Auswirkungen auf die Nettobezüge hat diese Änderung nur, wenn die tatsächlichen Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung im Jahr niedriger sind als 3.000 € in Steuerklasse 3 und 1.900 € in allen anderen Steuerklassen. Das wird eher selten der Fall sein."
Mit Auswirkungen meint dieser Artikel wahrscheinlich negative Auswirkungen, also ein geringeres Nettogehalt. Bislang wurde automatisch die Vorsorgepauschale von z. B. in der Steuerklasse 1 1.900 € im Jahr bzw. 158,33 € im Monat berücksichtigt. Diese Pauschale entfällt nun. Meldet die KV nun geringere Beträge als 158,33 € im Monat, wird zukünftig der geringere Betrag berücksichtigt und nicht mehr die Pauschale. Das führt zu höheren Abzügen und damit zu einem geringeren Netto.

Liegst Du aber über 158,33 € im Monat und hast diesen Betrag früher Deinem Dienstherrn mitgeteilt, damit dieser diesen Betrag in der monatlichen Gehaltszahlung berücksichtigt, ergibt sich ab 2026 keine Änderung des Nettos*, da sich nur der Meldeweg Deiner KV/PV-Beträge ändert (nicht mehr Du meldest, sondern die Krankenversicherungen).

*Mehr Netto aufgrund der Anhebung des Grundfreibetrages blende ich hier mal aus.

Du schreibst, dass sich Dein Netto um 50 € ändert. Hast Du sowohl für das Steuerjahr 2025 als auch 2026-beta den "monatlichen Basisbeitrag private KV/PV" gefüllt? Eine Nettoerhöhung um 50 € erscheint mir für die Erhöhung des Grundfreibetrages zu hoch. Bei mir macht das nur 16 € netto mehr aus. Oder hast Du für 2026 weniger netto? Dann hast Du wahrscheinlich weder für 2025 noch für 2026 den monatlichen Basisbeitrag private KV/PV gefüllt.

Wenn ich für den 2025 Rechner meine PKV in Höhe von 350€ eingeb hab ich 70€ mehr bei der 2026beta sogar 120€ mehr.
Hab meinem AG aber noch nie meine PKV gemeldet oder als Freibetrag vormerken lassen.

Flickenmichi

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 21
Antw:Wirksamkeit der neuen PKV Regelung aufs netto
« Antwort #4 am: 20.11.2025 17:40 »
Wenn Dein Arbeitgeber das bisher nicht im Rahmen des monatlichen Lohnsteuerabzugs berücksichtigt hat, sieht es jetzt erst einmal nach mehr Geld aus. Aber in der Vergangenheit konntest Du Dir ja über die Steuererklärung Geld zurückholen. Zukünftig werden die 350 Euro aber monatlich berücksichtigt, da Dein AG sich diesen Wert selbst einholt.

Tatsächlich weniger Netto können aber z. B. Polizisten oder Soldaten mit freier Heilfürsorge haben, da diese, wie der Artikel besagt, weniger als 1.900 Euro Basis-KV/PV-Beiträge bezahlen und nur noch die tatsächlichen, wahrscheinlich geringeren, Beiträge berücksichtigt werden (ich weiß nicht, ob Anwartschaften überhaupt berücksichtigt werden).