Ich bin bisher davon überzeugt gewesen, das die Pfändungsfreigrenze auch dann eingehalten werden muss, wenn die Personalabteilung feststellt, das man trotz Krankengeld auch noch das Gehalt erhalten hat. Nun möchte die Personalabteilung das ich eine Ratenzahlungsvereinbarung ausfülle und meint das die Pfändungsfreigrenze nicht eingehalten werden muss.
Aus meiner Sicht müsste in diesem Fall das BGB angewendet werden oder liege ich falsch?
Vielen Dank für eure Antworten