Autor Thema: Abordnung zur übergeordneten Behörde - möglicher Fahrplan der EG/ Stufe  (Read 200 times)

MDAngestellter

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Liebe Community,

es gab eine "Abordnung mit dem Ziel der dauerhaften Versetzung" zum übergeordneten Ministerium in eine höherwertige Tätigkeit "Entgelt bis zu E 13 TV-L" am 15.09.2025. Auszüge der Stellenbeschreibung hänge ich unten als Codebox an.

Wie sollte es "eigentlich" mit der Bezahlung ablaufen (ab wann, welche Art und welche EG/St), unter der Annahme, dass es wohl als IuK-Stelle gesehen wird (und demzufolge wäre der Startpunkt Fallgruppe 1 der EG 13, weil keine Führungsaufgaben vorhanden sind (Fallgruppe 2).

Zusätzlich fragte die Personalabteilung, ob es okay wäre, wenn "wegen Haushalt" die endgültige Versetzung nicht zum 15.12., (3 Monate Frist), sondern zum 1.1.26 geschehen würde. Kann das Nachteile bedeuten (Frage hierzu 1.12. ist ja Stichtag für die Jahressonderzahlung, und ändert sich bei der Zahlung etwas nach den 3 Monaten, wo dann ja die neue Personalstelle dann zuständig ist)

Falls der bisherige Werdegang eine Rolle spielt, seit April 23 wurde eine EG11-Stelle und deren Aufgaben wahrgenommen, gezahlt wurde aber nur wegen des fehlenden Studiums eine Eg9b Stufe 4, Winfo-Studium wurde in Feb 2025 abgeschlossen, in Mai eingereicht und bisher gab es noch keine Anpassung, angeblich soll eine rückwirkende Höhergruppierung in die EG10 St 3 beim vorherigen Ministerium zum Februar 2025 durchgeführt werden, aber im Oktober war noch nichts zu sehen.
Die vorherige Tätigkeit wurde von der Personalstelle auch als IuK-Stelle gesehen (mMn sind es beide nicht, weil jeweils gilt "6Nicht unter diesen Ab-schnitt fallen Beschäftigte, die lediglich IKT-Systeme anwenden oder Beschäf-tigte, die lediglich die Rahmenbedingungen für die Informations- und Kommuni-kationstechnik schaffen und sich die informations-technischen Spezifikationen von den IKT-Fachleuten zuarbeiten lassen." - was bei beiden gegeben ist.  )

Hat man bei einer Abordnung irgendwelchen Verhandlungsspielraum im Sinne von Paragraf 16 Absatz 5 TV-L ?

Vielen Dank für eure Einschätzungen

Frank

Auszüge aus der öffentlich einsehbaren Stellenbeschreibung
einer Sachbearbeiterin bzw. eines Sachbearbeiters (m, w, d) im Referat

Leitung Betriebsmanagement
o
Koordination der Aufgaben der fachlichen Leitstelle *
o
Prüfung und Koordination Zutritt/Zugänge Betriebszentrum

Betriebsmanagement, insb. WAN/LAN
o
Steuerung der netzbezogenen Aufträge der Bedarfsträger
o
Koordination der Störungsbeseitigung durch Dienstleister
o
Erstellen von Strategien und Richtlinien
o
Koordinierung der Ressorts bzgl. Standardisierung des netzes
o
Erarbeitung von Konzepten zur Umsetzung von Vorgaben des Landes im Bereich der kritischen Infrastruktur (KRITIS)
o
Informationsveranstaltungen (Vor- und Nachbereitung, Mitwirkung bei der Durchführung)
o
Koordination, Steuerung und Bearbeitung von Grundsatzentscheidungen und schwierigen Einzelfällen
o
Bearbeitung von Querschnittsthemen bei Belangen der Kommunikationsstruktur / Netze
o
Durchführung, Kontrolle und Abschluss von Projekten zum Betrieb und zur Entwicklung *

Fachliches Controlling und Rechnungsprüfung

Tarifbeschäftigte
ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom (FH) oder Bachelor) der Fachrichtung Informationstechnik, Elektrotechnik, [b]Wirtschaftsinformatik[/b] oder einer vergleichbaren Fachrichtung
oder
eine abgeschlossene Berufsausbildung als Fachinformatiker mit mindestens 3-jähriger praktischer Erfahrung

 Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen kann Tarifbeschäftigten ein Entgelt bis zu E 13 TV-L gezahlt werden.


« Last Edit: 14.11.2025 13:18 von MDAngestellter »

MoinMoin

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Da scheint einiges unklar.
Wenn du eine EG11 Tätigkeiten übertragen bekommen hast, dann bist du fehlender Voraussetzung in der Person in der EG10 eingruppiert.
Für die allermeisten EG11 Stellen im TV-L IuK Bereich gibt es keine Voraussetzung.

Wenn du die höherwertigen EG13 Tätigkeiten vorübergehend übertragen bekommen hast (Abordnung) dann bekommst du eine Zulage zur EG13, in der Höhe als ob du höhergruppiert worden wärest.
Ab der dauerhaften Übertragung, dann dauerhaft. Allerdings fängt die Stufenlaufzeit von vorne an. Als du verlierst ein Monat, wenn du erst ab 1.1. die Versetzung bekommst.


Also mE bist du seit April 23 in der EG11 Stufe 4 (oder EG10 S4 und HG dann Feb 2025 auf EG11S4) und müsstest jetzt und zukünftig das Entgelt der EG13 Stufe 3 erhalten.


Die EG13 (allgmeiner Teil, als wiss. HS) , sind nur in wenigen Arbeitsvorgängen in der Stellenbeschreibung sichtbar, die EG13 IuK eigentlich überhaupt nicht. Einige Punkte aus sind uU allgemeine Verwaltung (Zutrittskontrolle zB)
Die masse jedoch durch aus IT, denn für die Ausübung ist IT Wissen von nöten.