Hallo MoinMoin,
vielen lieben Dank für deine Einschätzung. Ich schildere das so, wie es hier gehandhabt wird. Für mich ist es eigentlich klar, dass ich vorher hätte die EG11 haben müssen und jetzt die EG13, erst als Zulage und dann zum 15.12. (damit laut § 17 zum 1.12. (sprich da die Bezügestelle irgendwie um den 7.12. Eingabestopp hat, sollte es schon entsprechend früh kommuniziert werden und eigentlich dann auch wirklich in der Dezemberabrechnung zu sehen sein)). Jetzt kommen aber meine Fragen, die ich nicht vorher stellen wollte, um keine falsche Fährte zu legen
1. Könntest du deinen unten zitierten Satz nochmal umformulieren, den habe ich nicht verstanden, insbesondere den letzten Teilsatz. Also erst "IuK überhaupt nicht" und dann die Masse doch IT? Was bedeutet das, muss ich woanders schauen? Ode rmeinst du, dass die Stelle eher nur eine 12 oder weniger ist, und ich aufjedefall nicht irgendwie versuchen sollte, es eskalieren zu lassen, weil dann "heraus kommt", dass die Stelle nur eine 11 o.ä. ist?
2. Die Personalstelle (das Gespräch ist erst diese Woche) behauptet wohl, ich könnte die EG13 erst bekommen, wenn ich 2? (gemeint ist vielleicht 3) Jahre in einer EG11 (12? Das ist noch alles sehr unklar, die hat es mir am Telefon nur so nebenbei gesagt, lange nach Wechsel und ich (als auch Personalrat ) gingen von einer Eg13 aus), dass ich erst noch zwei Jahre in der 11(12) sein müsste, bevor ich endgültig in die 13 käme. Da ich ja wie gesagt schon vorher das Theater mit der Personalstelle hatte, war ich in dem Moment erstmal so geschockt, dass ich nicht nachgefragt habe (es kann durchaus sein, dass ich aufgrund meiner Schwerhörigkeit nicht richtig zwischen 2/3 und 11/12 unterschieden hatte) und daher kann ich es nicht genau sagen. Ich hatte dann das Gespräch mit dem Personalrat gesucht und die bestätigte mir, dass in dem Infoblatt Richtung Personalrat von EG 13 für mich die Rede war und sie sagte auch, dass Sie in den Unterlagen der Stellenbeschreibung (liegt mir noch nicht vor) sieht, dass die Stelle der IuK zugewiesen ist und da kann ich zumindest nachvollziehen, dass da bei der EG12 Fallgruppe 2 steht:
"mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung"Da würde ich vermuten, kommt sie jetzt auf die Idee, ich müsste erst irgendwie 3 Jahre in irgendeiner Stufe sein, bevor ich die 13 bekomme?
Du hast ja jetzt die EG13 gesagt und keinerlei Erfahrung erwähnt, ist das so, dass man wenn man eine EG13 zugewiesen bekommt nur diese Bedingungen erfüllen muss, oder muss man irgendwie auch die vorherigen Entgeltgrupenbedingungen erfüllen, also muss ich irgendwie 3 Jahre praktische Erfahrungen nachweisen (was bedeutet das überhaupt, muss ich irgendwie eine bestimmte EG entsprechend lang gehabt haben, die EG11 IuK von vorher habe ich ja zumindest von den Aufgaben seit April 23, könnte also man sagen bis April 26 sind die 3 Jahre um und allerspätestens dann sollte die Eg13 kommen, oder spielt das alles garkeine Rolle und die EG13 sollte direkt angewendet werden (was wäre dann das Argument für die Personalabteilung, wo könnte man da was nachlesen oder denen zeigen?)
3. Die Frage war vorher schon da, kann man bei so einer Abordnung auch noch um eine Stufe verhandeln (klar verhandeln immer, aber auch mit Erfolgsaussichten, weil das Argument, man geht sonst zurück, könnte ja ziehen?)
4. Doch noch eine neue Frage: Ich hatte ja bei der vorherigen Einstellung die EG 9b Stufe 4 bekommen, (Stellenausschreibung war EG11( Und hinweis, dass die EG11 erst nach praktischer Erfahrung NACH Erlangung des Hochschulabschlusses gewährt wird, daher wurde mir jetzt erstmal nur die EG10 zum Feburar 25 rückwirkend anerkannt und jetzt müsste ich theoretisch auch da irgendwie nach meinem Abschluss noch praktische Erfahrung sammeln (keine Auskunft, wie lange und woher diese Regelung) um dort die 11 zu bekommen),
die stufen mich nun in die EG10 Stufe 3 ein (das normale Prozedere bei einer Höhergruppierung ) - aber meiner Meinung nach müssten die es doch stufengleich machen, oder ? Ich habe ja nicht mehr Aufgaben bekommen, sondern ich erfülle nun formal mit dem Bachelorabschluss die Vorraussetzung. Sollte es also tatsächlich wie du schreibst, die 11 Stufe
4 sein und mit welcher Stufenlaufzeit? Ich laufe die Stufe 4 ja seit April 23, und ich würde mal in den Raum stellen, die Anerkennung des Abschlusses sollte weder an der Stufe noch an der Laufzeit was ändern, so dass ich eigentlich jetzt bei EG11 Stufe 4 (Zahlung seit Februar 25, Laufzeit seit April 2023) stehen müsste und dann würde ich tatsächlich überlegen, noch das eine Jahr bei der vorherigen Stelle zu bleiben, die Stufe 5 zu erreichen (in der Zeit meinen Master zu machen, der nächstes Jahr fertig wird) und dann nochmal neu mich nach Stellen umzsuchauen, weil ich von der 11 Stufe 5 immer in der Stufe 5 bleibe, wenn ich in die 12 oder 13 wechseln würde? -
Dies wäre für mich eine ganz wichtige Info und ich wäre sehr dankbar, wenn dies jemand einschätzen könnteVielen Dank für deine Antwort
Frank
Die EG13 (allgmeiner Teil, als wiss. HS) , sind nur in wenigen Arbeitsvorgängen in der Stellenbeschreibung sichtbar, die EG13 IuK eigentlich überhaupt nicht. Einige Punkte aus sind uU allgemeine Verwaltung (Zutrittskontrolle zB)
Die masse jedoch durch aus IT, denn für die Ausübung ist IT Wissen von nöten.