Die schlechtere Bezahlung von Meistern im öffentlichen Dienst liegt nicht an mangelnder Anerkennung des Titels, sondern an der tariflichen Logik: Bezahlt wird die Tätigkeit, nicht der Abschluss. Da viele Meisterstellen nicht als „akademische Tätigkeiten“ eingestuft sind, bleiben sie in niedrigeren Entgeltgruppen. Bei uns allerdings gibt's Meister in EG 11. Und diese meckern auch über die Schlechterstellung höherer EG...
"akademisch" ist kein Eingruppierungskriterieum.
Aber das ist eines:
1Eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung setzt voraus, dass die Abschlussprüfung in einem Studiengang abgelegt wird, der seinerseits mindestens das Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine Hochschulreife oder einschlägige fachgebundene Hochschulreife) oder eine andere landesrechtli-che Hochschulzugangsberechtigung als Zugangsvoraussetzung erfordert, und für den Abschluss eine Mindeststudienzeit von mehr als sechs Semestern - ohne etwaige Praxissemester, Prüfungssemester o.Ä. - vorgeschrieben ist. 2
Ein Bachelorstudiengang erfüllt diese Voraussetzung auch dann nicht, wenn mehr als sechs Semester für den Abschluss vorgeschrieben sind.Bachelor ist kein"akademischer = wissenschaftlicher" Abschschluss, was letztlich egal ist, da der TV-L nach Tätigkeiten bezahlt *hüstel*
Also ein Bachelor kann je nach Tätigkeit wie selbstverständlich bis E12 eingruppiert werden.
Ein Meister kann theoretisch auch mit entsprechender Tätiglkeit bis E12 eingruppiert werden, aber da nur eine begrenzte Anzahl an E12 vorhanden ist und der Begriff "Meister" in der EGO immer wieder allg. unter E8/9B geführt wird... mir persönlich ist es egal.
Ich stelle einfach nur fest, dass die Eingruppierung alleine davon abhängig ist, wie viele Zähne man zeigt (dafür sind die Tätigkeitmerkmale sehr praktisch, wenn man diese versteht und den Nerv hat diese mit Anwalt durchzusetzten) bzw. welchen Abschluss man mitbringt (Bachelor im Normalfall E10, wenn er/sie aufmuckt vielleicht noch 11 und 12 wird für die Master benötigt) - nicht welche Tätigkeit man ausführt - immer in der Praxis, auch wenn das "Papier" etwas anderes sagt. Papier ist bekanntlich "geduldig".
Der ÖD bezahlt Menschen nun mal nicht (selbstverständlich) nach dem was sie können & leisten und damit tasächlich tun - sondern alleine nach dem was sie auf Grund ihres Zeugnisses theoretisch zu tun vermögen und dabei spielt es keine Rolle ob man den Bachelor nach 14 Semster mit 4,0 abgeschlossen hat oder die Gesellenprüfung und Meisterprüfung mit 1,0 abgeschlossen hat und sich selbst noch vieles für seine Arbeit beigebracht hat bzw. vom Vorgesetzten z.B. die Statistik noch beigebracht bekommen hat und anwendet.
Als Vorgesetzter ist man da teilweise machtlos.