Autor Thema: Tarifrunde TV-L 2025 - Diskussion I  (Read 26712 times)

Admin

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Antw:Tarifrunde TV-L 2025 - Diskussion I
« Antwort #105 am: 19.11.2025 17:14 »
Kleine Statistik zum diagonalen und zum vertikalen Spannungsverhältnis der Entgelttabelle TV-L,  also dem Abstand des niedrigsten Tabellenwerts zum größten und vom niedrigsten Endgehalt zum höchsten:

Zweite Spalte diagonal, dritte Spalte vertikal, vierte Spalte E6 bis E13:

TV-L 2024:  313%  290%  175%
TV-L 2025:  360%  322%  176%
TV-L 2011:  363%  325%  177%
TV-L 2006:  371%  331%  178%

TVöD 2025: 323%  297%  178%
TVöD 2005: 371%  331%  178% 

BAT 2004:   369%  325%  178%
BAT 1990:   369%  325%  178%

Hinweis:
Die Entgeltgruppe BAT-I hat in der regulären Tabelle TV-L keine Entsprechung (Überleitung erfolgte nach E15Ü)

Wie ist das zu lesen:

1. diagonales Spannungsverhältnis:
E 1 Stufe 2 zu E 15 Stufe 6

2. vertikales Spannungsverhältnis:
E 1 Stufe 6 zu E 15 Stufe 6

3. E 6 bis E 13:
E 6 Stufe 6 zu E 13 Stufe 6

ersteres wird jeweils als 100% angenommen.
« Last Edit: 19.11.2025 17:30 von Admin »

DoktorZaius

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Antw:Tarifrunde TV-L 2025 - Diskussion I
« Antwort #106 am: 19.11.2025 17:34 »
Das hier zu hohen Prozentzahlen sich immer nur alle beschweren wie wenig Erhöhung sie bekommen ist mir schon ein Rätsel.

Dabei sind wir ziemlich privilegiert. Wir haben einen der sichersten Arbeitsplätze überhaupt, die es gibt. Man muss schon klauen oder Gewalt anwenden, um eine Abmahnung zu erhalten.
Darüber hinaus bekommen wir alle paar Jahre eine Gehaltserhöhung, um Betrag X ohne IRGENDETWAS dafür mehr zu leisten. Einfach so, ohne zu fragen. Und im ÖD arbeitet sich niemand kaputt, sind wir doch mal ehrlich. Also zumindest nicht diejenigen, die unter der W Gehaltsstufe arbeiten. (zumindest in meiner Einrichtung) Mich würde mal interessieren, wie viele dieser Beiträge hier während der Arbeitszeit verfasst worden sind? ;)

Jeder Bekanntenkreis ist logischerweise unterschiedlich. Aber hört euch doch mal um, wann die Mitarbeiter das letzte Mal eine Gehaltserhöhung bekommen haben OHNE zu fragen und ohne vorher ein Mitarbeitergespräch geführt zu haben, in dem festgelegt wird, was die nächsten Ziele sind.
Wenn ihr das wollt. Feel free und geht raus aus dem ÖD. Aber dafür ist man ja eh zu bequem, wenns sich hier so gut maulen lässt  ;)

Da ist sicherlich was dran. Meine Frau ist dieses Jahr als Quereinsteigerin vom Einzelhandel in den ÖD gewechselt und war erstmal völlig baff als ich ihr im Vorfeld erzählt habe das sie durch das Stufensystem automatische Gehalterhöhungen bekommt, ohne zusätzliches zu leisten oder beim Chef auf Knien betteln zu müssen...
Ganz zu schweigen von den flexiblen Arbeitszeiten, niemals Wochenendarbeit, Überstunden darf man ausgleichen durch Freizeit, Pausen machen während der Arbeitszeit ohne schlechtes Gewissen und vorwurfsvolle Blicke der Kollegen usw usw
Sie ist gerade todunglücklich warum sie nicht schon vor Jahren diesen Schritt gemacht hat.
Natürlich kann man jetzt argumentieren "Augen auf bei der Berufswahl" und das man die desolaten Arbeitsbedingungen im Einzelhandel nicht als Maßstab nehmen sollte... ok, lass ich gelten.

Trotzdem schadet es nicht sein berufliches Umfeld und die dazugehörigen Bedingungen mal Ideologiebefreit zu bewerten und in den Kontext der allgemeinen Berufswelt zu setzen.
Es gibt sicherlich Steigerungsmöglichkeiten und Verbesserungsbedarf, keine Frage.
Aber grundsätzlich ist das alles schon meckern auf hohem Niveau...

IchLiebeBeamtentum

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Antw:Tarifrunde TV-L 2025 - Diskussion I
« Antwort #107 am: 19.11.2025 19:04 »
Immer diese Vergleiche, die keine sind 😅

Faunus

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Antw:Tarifrunde TV-L 2025 - Diskussion I
« Antwort #108 am: 19.11.2025 20:43 »

TV-L 2024:  313%  290%  175%
TV-L 2025:  360%  322%  176%
TV-L 2011:  363%  325%  177%
TV-L 2006:  371%  331%  178%

TVöD 2025: 323%  297%  178%
TVöD 2005: 371%  331%  178% 

BAT 2004:   369%  325%  178%
BAT 1990:   369%  325%  178%


Wie ist das zu lesen:
1. diagonales Spannungsverhältnis:
E 1 Stufe 2 zu E 15 Stufe 6

2. vertikales Spannungsverhältnis:
E 1 Stufe 6 zu E 15 Stufe 6

3. E 6 bis E 13:
E 6 Stufe 6 zu E 13 Stufe 6


Erst Mal vielen Dank für die Aufdröselung.

Was ich zu meinem Verblüffen zuerst rauslese: (Aus-) Bildung lohnt sich nicht beim Staat.
Autsch!
Damit habe ich nicht gerechnet. Das Hillfskräfte auch von Ihrem Lohn leben können müssen... kein Thema!
Das die untersten 4 EGs inzw. beim aktuellen (12,82) und auch beim zukünftigen Mindestlohn in 2027 (14,60) weit drüber liegen - hatte ich nicht erwartet.
Das sich der Abstand zu den höheren EG verringert hat war notwendig.
Das sich aber der Abstand von Ausbildung/Ausbildung plus Meister, etc. zu Bachelor in den ganzen Jahren nicht verringert hat....
..hatte ich auch nicht erwartet.

Jetzt erkenne ich die Schieflage - die nicht in den "verarmten oberen EGs" begründet ist, sondern der Tarif das von seiner "Bildung" abhängige Land schlichtweg nicht darstellt.
Ich habe nie verstanden, dass ein fähiger Meister/Techniker mit vorher absolvierter Lehre, der mehr Stunden in seine Ausbildung gesteckt hat als ein Bachelor in sein Studium, nicht mehr verdienen kann/soll/was auch immer...   



Pädi07

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Antw:Tarifrunde TV-L 2025 - Diskussion I
« Antwort #109 am: 20.11.2025 07:37 »
Ich bin irgendwie sicher,dass es eigentlich schon feststeht, wie hoch die Erhöhung, die Laufzeit etc. aussehen, vielleicht 0,2 Prozent hin oder her. Von daher ist die Forderung doch eigentlich nur Karneval und pseudo-Getue

HamburgerJung

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Antw:Tarifrunde TV-L 2025 - Diskussion I
« Antwort #110 am: 20.11.2025 07:56 »
und zwar ?

Ich bin irgendwie sicher,dass es eigentlich schon feststeht, wie hoch die Erhöhung, die Laufzeit etc. aussehen, vielleicht 0,2 Prozent hin oder her. Von daher ist die Forderung doch eigentlich nur Karneval und pseudo-Getue

Vollender

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Antw:Tarifrunde TV-L 2025 - Diskussion I
« Antwort #111 am: 20.11.2025 08:00 »
Die schlechtere Bezahlung von Meistern im öffentlichen Dienst liegt nicht an mangelnder Anerkennung des Titels, sondern an der tariflichen Logik: Bezahlt wird die Tätigkeit, nicht der Abschluss. Da viele Meisterstellen nicht als „akademische Tätigkeiten“ eingestuft sind, bleiben sie in niedrigeren Entgeltgruppen. Bei uns allerdings gibt's Meister in EG 11. Und diese meckern auch über die Schlechterstellung höherer EG...

troubleshooting

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Antw:Tarifrunde TV-L 2025 - Diskussion I
« Antwort #112 am: 20.11.2025 08:28 »
... Und im ÖD arbeitet sich niemand kaputt, sind wir doch mal ehrlich. Also zumindest nicht diejenigen, die unter der W Gehaltsstufe arbeiten. (zumindest in meiner Einrichtung)

Hmm, und es ist für dich positiv, wenn die Arbeitsleistung niedrig ist und das niemand interessiert?
Ich pers. sehe da schon einen Systemfehler. Insbesondere wenn immer argumentiert wird, dass man low-performer nehmen muss, weil es besser ist, als gar keine Leute zu bekommen. Niemand mit Personalverantwortung spricht aber an, woran das liegt. Und, von Seiten der Landesregierung wird sich eh eins in die Tasche gelogen, wurde doch grad erst wieder vom attraktiven ÖD gesprochen. Dann frage ich mich, warum offiziell bei meinen letzten AG herausgegeben wurde, dass allein in einem (von 3 Teilbereichen - insges. 1.400 MA) 200 Stellen nicht besetzt werden können?

Verdimmtnochmal

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Antw:Tarifrunde TV-L 2025 - Diskussion I
« Antwort #113 am: 20.11.2025 10:16 »
Die schlechtere Bezahlung von Meistern im öffentlichen Dienst liegt nicht an mangelnder Anerkennung des Titels, sondern an der tariflichen Logik: Bezahlt wird die Tätigkeit, nicht der Abschluss. Da viele Meisterstellen nicht als „akademische Tätigkeiten“ eingestuft sind, bleiben sie in niedrigeren Entgeltgruppen. Bei uns allerdings gibt's Meister in EG 11. Und diese meckern auch über die Schlechterstellung höherer EG...

Also ich weiß von Fällen, wo keine bewerber gefunden wurden. Mach mehreren Bewerbungsphasen ohne geeignete Kandidaten, durfte die Entgeltgruppe erhöht werden. Das gibt der Tarif wohl her.
Die Tätigkeit bleibt so gesehen ja unverändert  ;D

Faunus

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Antw:Tarifrunde TV-L 2025 - Diskussion I
« Antwort #114 am: 20.11.2025 10:30 »
Die schlechtere Bezahlung von Meistern im öffentlichen Dienst liegt nicht an mangelnder Anerkennung des Titels, sondern an der tariflichen Logik: Bezahlt wird die Tätigkeit, nicht der Abschluss. Da viele Meisterstellen nicht als „akademische Tätigkeiten“ eingestuft sind, bleiben sie in niedrigeren Entgeltgruppen. Bei uns allerdings gibt's Meister in EG 11. Und diese meckern auch über die Schlechterstellung höherer EG...

"akademisch" ist kein Eingruppierungskriterieum.
Aber das ist eines:
1Eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung setzt voraus, dass die Abschlussprüfung in einem Studiengang abgelegt wird, der seinerseits mindestens das Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine Hochschulreife oder einschlägige fachgebundene Hochschulreife) oder eine andere landesrechtli-che Hochschulzugangsberechtigung als Zugangsvoraussetzung erfordert, und für den Abschluss eine Mindeststudienzeit von mehr als sechs Semestern - ohne etwaige Praxissemester, Prüfungssemester o.Ä. - vorgeschrieben ist. 2Ein Bachelorstudiengang erfüllt diese Voraussetzung auch dann nicht, wenn mehr als sechs Semester für den Abschluss vorgeschrieben sind.

Bachelor ist kein"akademischer = wissenschaftlicher" Abschschluss, was letztlich egal ist, da der TV-L nach Tätigkeiten bezahlt *hüstel*

Also ein Bachelor kann je nach Tätigkeit wie selbstverständlich bis E12 eingruppiert werden.
Ein Meister kann theoretisch auch mit entsprechender Tätiglkeit bis E12 eingruppiert werden, aber da nur eine begrenzte Anzahl an E12 vorhanden ist und der Begriff "Meister" in der EGO immer wieder allg. unter E8/9B geführt wird... mir persönlich ist es egal.

Ich stelle einfach nur fest, dass die Eingruppierung alleine davon abhängig ist, wie viele Zähne man zeigt (dafür sind die Tätigkeitmerkmale sehr praktisch, wenn man diese versteht und den Nerv hat diese mit Anwalt durchzusetzten)  bzw. welchen Abschluss man mitbringt (Bachelor im Normalfall E10, wenn er/sie aufmuckt vielleicht noch 11 und 12 wird für die Master benötigt) - nicht welche Tätigkeit man ausführt - immer in der Praxis, auch wenn das "Papier" etwas anderes sagt. Papier ist bekanntlich "geduldig".

Der ÖD bezahlt Menschen nun mal nicht (selbstverständlich) nach dem was sie können & leisten und damit tasächlich tun - sondern alleine nach dem was sie auf Grund ihres Zeugnisses theoretisch zu tun vermögen und dabei spielt es keine Rolle ob man den Bachelor nach 14 Semster mit 4,0 abgeschlossen hat oder die Gesellenprüfung und Meisterprüfung mit 1,0 abgeschlossen hat und sich selbst noch vieles für seine Arbeit beigebracht hat bzw. vom Vorgesetzten z.B. die Statistik noch beigebracht bekommen hat und anwendet. 
Als Vorgesetzter ist man da teilweise machtlos.

 
« Last Edit: 20.11.2025 10:39 von Faunus »

Vollender

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Antw:Tarifrunde TV-L 2025 - Diskussion I
« Antwort #115 am: 20.11.2025 10:44 »
Ich kann halt einen Meister nicht einfach auf eine Ingenieurstelle setzen. Da gibt's wie auch bei Ärzten häufig Vorschriften. Für komplexe Bauwerke (Wohnhäuser, mehrgeschossige Gebäude, Gewerbebauten) ist zwingend ein Architekt oder Ingenieur erforderlich als kleines Beispiel aus der LBO.

Faunus

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« Antwort #116 am: 20.11.2025 11:14 »
Ich kann halt einen Meister nicht einfach auf eine Ingenieurstelle setzen. Da gibt's wie auch bei Ärzten häufig Vorschriften. Für komplexe Bauwerke (Wohnhäuser, mehrgeschossige Gebäude, Gewerbebauten) ist zwingend ein Architekt oder Ingenieur erforderlich als kleines Beispiel aus der LBO.

Das dürften alles Stellen mit "EG13" aufwärts sein! Oder werden inzwischen Architekten mit einer "umfassenden Bauvorlagenberechtigung" in E10 bezahlt? Ein Oberarzt wird für EG15 ein müdes Lächeln haben!
Bestenfalls der unterste Rand der Berufsgruppen, die Du da aufzählst, wie z.B. ein Bc. für Architektur mit einer "kleinen Bauvorhabenberechtigung", die ein Meister auch haben kann,  wird sich in E9-E12 finden lassen und ob die "große" Bauvorlagenberechtigung durch 6-7 Sem.  erreicht wird... gibt es solche Ausnahmefällen?! 8)

Corsi

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Antw:Tarifrunde TV-L 2025 - Diskussion I
« Antwort #117 am: 20.11.2025 11:19 »
Hallo zusammen,

ich verstehe den Frust, dass man Kollegen bei der Arbeit erlebt, die nur das Nötigste tun und trotzdem aufgrund ihrer Einstellungsvoraussetzungen hoch eingruppiert wurden. gutes Beispiel: Professoren.
Aber das darf doch kein Argument dafür sein, alle Führungskräfte oder in meinem Beispiel Hochschullehrer kollektiv abzustrafen, denn es gibt genug Leute im TV-L die gut sind, in dem was sie tun. auch als Führungskraft.
und das sollte dann auch besser bezahlt sein, denn wir haben die Gesamtverantwortung für einen Bereich und haben die Mitarbeiterführung und Weiterentwicklung als unsere Aufgaben.
ich möchte nicht mit ein paar schwarzen Schafen, die ne ruhige Kugel schieben, in einen Topf geworfen werden.
Professoren gibt es jede Menge gute und auch akademische Mitarbeiter die wirklich was drauf haben.

meine 2 Cent zu dem Thema "Gerechtigkeit bei der Eingruppierung" und Sockelbetrag Diskussion.

Vollender

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Antw:Tarifrunde TV-L 2025 - Diskussion I
« Antwort #118 am: 20.11.2025 11:35 »
Ich kann halt einen Meister nicht einfach auf eine Ingenieurstelle setzen. Da gibt's wie auch bei Ärzten häufig Vorschriften. Für komplexe Bauwerke (Wohnhäuser, mehrgeschossige Gebäude, Gewerbebauten) ist zwingend ein Architekt oder Ingenieur erforderlich als kleines Beispiel aus der LBO.

Das dürften alles Stellen mit "EG13" aufwärts sein! Oder werden inzwischen Architekten mit einer "umfassenden Bauvorlagenberechtigung" in E10 bezahlt? Ein Oberarzt wird für EG15 ein müdes Lächeln haben!
Bestenfalls der unterste Rand der Berufsgruppen, die Du da aufzählst, wie z.B. ein Bc. für Architektur mit einer "kleinen Bauvorhabenberechtigung", die ein Meister auch haben kann,  wird sich in E9-E12 finden lassen und ob die "große" Bauvorlagenberechtigung durch 6-7 Sem.  erreicht wird... gibt es solche Ausnahmefällen?! 8)

Nö. Viele davon nur mit EG 10-11

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Antw:Tarifrunde TV-L 2025 - Diskussion I
« Antwort #119 am: 20.11.2025 12:42 »
Ich kann halt einen Meister nicht einfach auf eine Ingenieurstelle setzen. Da gibt's wie auch bei Ärzten häufig Vorschriften. Für komplexe Bauwerke (Wohnhäuser, mehrgeschossige Gebäude, Gewerbebauten) ist zwingend ein Architekt oder Ingenieur erforderlich als kleines Beispiel aus der LBO.

Das dürften alles Stellen mit "EG13" aufwärts sein! Oder werden inzwischen Architekten mit einer "umfassenden Bauvorlagenberechtigung" in E10 bezahlt? Ein Oberarzt wird für EG15 ein müdes Lächeln haben!
Bestenfalls der unterste Rand der Berufsgruppen, die Du da aufzählst, wie z.B. ein Bc. für Architektur mit einer "kleinen Bauvorhabenberechtigung", die ein Meister auch haben kann,  wird sich in E9-E12 finden lassen und ob die "große" Bauvorlagenberechtigung durch 6-7 Sem.  erreicht wird... gibt es solche Ausnahmefällen?! 8)

Jetzt bin ich vor Lachen fast vom Stuhl gefallen. MA, welche für das Land die Bauvorlageberechtigung für ihren Job brauchen, kannst an 2 Händen abzählen. Ist, aber wie im Architekturbüro auch. Diese Stellen können nur noch mit Beamten besetzt werden.
Hier im Land kommt dann noch hinzu, dass Planungs- und Überwachungsleistungen zu 93-95% nach extern vergeben werden. Zur Überwachung dieser, braucht man def. keine Bauvorlageberechtigung. Aber, da grad Meister etc., welche viel Erfahrung haben und zB bei den großen Baufirmen regelmäßig die Baustellen leiten, über die tarifliche Einstufung benachteiligt sind (mMn), bewerben die sich gar nicht erst. Ing's mit Erfahrung auch nicht, da stimmt das Gehalt nicht. Die vielen Bewerbungsrunden der letzten Jahre gaben Berufsanfänger (recht untalentierte, weshalb die wohl nicht von den Büros vorher weggefischt wurden), Wiedereinsteiger nach langer Pause (eigenes Problem, da das Wissen nie aktuell war) und Leute, die max. 50% arbeiten wollten/konnten. Also alle, die keine andere Wahl hatten, als das Land. Was das qualitativ bedeutet, ist schon bei der Politik angekommen - nur Konsequenzen gibt es nicht, ausser Werbung auf Bussen und Plakaten.