Guten Morgen,
ich wollte einfach nur noch mal fragen, welche Gründe hat es, solche und ähnliche Vermerke bei Anwärtern in die Personalakte zu schreiben, wenn diese nicht übernommen werden?
Na es hat nicht geklappt, seis drum. Meinetwegen kann der Dienstherr sowas auch intern bei sich in der speziellen Behörde wo vermerken, falls ein ehemaliger Anwärter dort tatsächlich noch mal ne Bewerbung schreibt (zb Justizverwaltung Hessen) zwecks Aussortierung.
Aber solche Vermerke haben meiner Meinung nach nur den Zweck andere Dienstherren zu warnen, diese Leute bloß nicht einzustellen. Wobei niemand sagen kann, dass es automatisch genauso kommt.
Grob gesagt, kann ein Dienstherr nur sagen, dass er nicht vom Anwärter überzeugt war.
Aber so hat das ganze nur den Beigeschmack des Nachtretens.