Solange deine selbstständige Tätigkeit unter 8 Stunden pro Woche bleibt und genehmigt ist, passt das zeitlich gut; beim Einkommen solltest du aber aufpassen: Über 1.200 € pro Jahr muss alles genau beim Dienstherrn angegeben werden, sonst kann es Probleme geben. Also alles transparent anmelden, Stunden realistisch angeben, Einnahmen offenlegen – dann kannst du die Nebentätigkeit ohne Kürzung deines Beamtengehalts ruhig ausüben.