Autor Thema: Hinzuverdienst BW  (Read 1295 times)

Neuer12

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Hinzuverdienst BW
« am: 18.11.2025 16:58 »
Ein Beamter in BW arbeitet selbstständig nebenher; unter 8 h die Woche.
Die Nebentätigkeit ist genehmigt.

Wie viel darf er dazuverdienen ohne dass er er weniger als Beamter erhält, da das Gehalt aus der Selbstständigkeit angerechnet wird?

KI sagt 40% des Bruttogehalts; wobei man dann auch argumentieren könnte laut KI, dass man weiterhin deutlich unter 8 h i der Woche arbeitet.

Gibt es Erfahrungen oder kennt jemand genauere Regelungen?

Ronald Handel

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Antw:Hinzuverdienst BW
« Antwort #1 am: 22.11.2025 15:42 »
Solange deine selbstständige Tätigkeit unter 8 Stunden pro Woche bleibt und genehmigt ist, passt das zeitlich gut; beim Einkommen solltest du aber aufpassen: Über 1.200 € pro Jahr muss alles genau beim Dienstherrn angegeben werden, sonst kann es Probleme geben. Also alles transparent anmelden, Stunden realistisch angeben, Einnahmen offenlegen – dann kannst du die Nebentätigkeit ohne Kürzung deines Beamtengehalts ruhig ausüben.

Neuer12

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Antw:Hinzuverdienst BW
« Antwort #2 am: 22.11.2025 18:49 »
Das ist weit .ehr als 1.200 Euro.

Wie kommst du darauf?

Wie gesagt, ich da hte erst man darf verdienen, was man will.
Jetzt habe ich diese 40 Prozent Annahme gefunden.

Sind die 1.200 nicht nur, wenn man ähnlich dazuverdient wie im Dienstgeschäft?

ohjeee

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Antw:Hinzuverdienst BW
« Antwort #3 am: 28.11.2025 12:42 »
§8 Abs. 3 LNTVO.
hätte man auch selbst finden können mit allen Stichworten, die man bereits kennt.

Neuer12

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Antw:Hinzuverdienst BW
« Antwort #4 am: 28.11.2025 12:55 »
Danke.

Das war mir bekannt.
Nur das mit den 1200 Euro lese ich nirgends.

ohjeee

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Antw:Hinzuverdienst BW
« Antwort #5 am: 28.11.2025 13:19 »
Danke.

Das war mir bekannt.
Nur das mit den 1200 Euro lese ich nirgends.

wüsste auch nicht, dass es da eine Grenze gibt. Nach §8 Abs. 1 ist generell anzugeben, nicht erst ab X€.

Versuch

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Antw:Hinzuverdienst BW
« Antwort #6 am: 28.11.2025 14:17 »
Danke.

Das war mir bekannt.
Nur das mit den 1200 Euro lese ich nirgends.

wüsste auch nicht, dass es da eine Grenze gibt. Nach §8 Abs. 1 ist generell anzugeben, nicht erst ab X€.

Und das war meine Frage, da dies oben behauptet wurde.