Autor Thema: Hilfe zur Berechnung des neuen Prekariatsniveau in Baden-Württemberg  (Read 11408 times)

Rentenonkel

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Sehe ich jetzt ehrlich gesagt erstmal nicht so.
Die alte Mindestbesoldung zeigt halt an, was bislang gezahlt. Daher habe ich diese als Vergleich benutzt.

Nach der Entscheidung muss man nun wie das BVerfG, die Jahresnettobesoldung mit der Prekaritätsschwelle vergleichen. Bei den Zahlen des BVerfG wurde bei der Prekaritätsschwelle nichts addiert oder subtrahiert. In der Jahresnettobesoldung wird das Kindergeld wie gehabt dazu gerechnet.

Hier hat man bereits die Zahlen, weil hier schon mal repariert wurde.
https://i.imgur.com/p6xZtxu.png

Meiner Ansicht nach fehlen hier immer noch ca. 430 Euro netto im Monat.
In BW ist der Unterschied halt größer als anderswo, da BW lange Zeit auf Platz 1 bei dem Medianeinkommen war.

Deckt sich auch mit den Berechnungen von Swen, dass in BW rund 900 Euro im Monat gefehlt haben und nicht nur die 483 Euro die bereits repariert wurden.

Es ging Dir doch um den Vergleich zwischen der bisherigen Lücke zur Mindestalimentation und der heutigen Lücke.

Die alte Grenze war 115 % Grundsicherungsniveau. Davon war jedoch das Kindergeld in Abzug zu bringen, weil es dem Beamten zugemutet werden konnte, dieses zu beantragen. Daher sind die Werte, die Du bei der alten Mindestbesoldung zugrunde legst, zu gering. Da kommt noch das Kindergeld dazu.

Die neue Grenze sind die 80 % Prekariatsniveau. Da passt alles.

Wenn Du das Delta ausrechnen willst zwischen den bisherigen Unterdeckung und der neuen Unterdeckung musst Du im nächsten Schritt für jede Besoldungsstufe getrennt errechnen, was der kleinste Beamte inklusive Kindergeld in dem Jahr bekommen hat. Dann haben wir das jeweilige Delta für die Besoldungsgruppe für das Jahr. Das dürfte höher sein als in Berlin, eben weil das Medianeinkommen in BW vergleichsweise höher ist. 

Auch wenn es aus meiner Sicht nicht klar geregelt ist, würde ich bei zumindest den nächsten beiden Besoldungsgruppen, die die Mindestbesoldung überschritten haben, ebenfalls davon ausgehen, dass die was bekommen werden. Der Einfachheit halber gehe ich davon aus, dass die auch den Betrag der letzten verletzten Besoldungsstufe bekommen werden. Vielleicht ist das etwas zu großzügig, aber es sind ja vermutlich auch nur zweistellige Beträge pro Monat.

@Neuer12: Dann sind wir uns einig, dass wir an der Stelle unterschiedliche Rechtsauffassungen haben

Ozymandias

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Bei der Grundsicherung wurde das Kindergeld aber wieder von den Regelsätzen der Kinder abgezogen. Bei der Jahresnettobesoldung wird es ordnungsgemäß dazugerechnet. Beim Prekaritätsniveau ist nichts zu modifizieren.

Ist doch in der Tabelle des Bildes meiner Meinung nach alles gut zu sehen.

Die alte Mindestbesoldung mit 115% Grenze, die damalige Jahresnettobesoldung + Reparaturzahlung und die neue Mindestbesoldung.

Es fehlen m.E. für 2014 (gutes Beispiel da kein Partnereinkommen oder Inflationsprämie oder sonstwas kompliziertes) immer noch 5192,88 Euro netto für die neue Mindestbesoldung.

HABICHThatzweiH

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Welche unmittelbaren Auswirkungen erwartet ihr denn so? Also unmittelbar im Sinne vom nächsten Besoldungsgesetz im Zuge der Übertragung des TV-L Ergebnisses.
Das fiktive Partnereinkommen wird kaum herausgestrichen werden (erstmal).
Das Abschmelzen der Familienzuschläge, je höher die Grundbesoldung ist, dürfte ja aber eigentlich kaum zu halten sein.

Aber irgendwas wird dem DH schon einfallen...

LehrerBW

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Naja...im Beschluss vom BVerfG ist nirgends was von nem Partnereinkommen erwähnt.
Und momentan sieht die rechtliche Grundlage, wie die Besoldung auszusehen hat, kein Partnereinkommen vor.

Es wird im Beschluss aber deutlich erwähnt, dass auch nur die Bestandteile zur Besoldung zählen, die allen Besoldungsgruppen zustehen und dauerhaft sind.
Also irgendwelche Einmalzahlungen oder Bestandteile die bei irgendeiner Besoldungsgruppe nicht mehr vorhanden sind, zählen nicht mehr zur Ermittlung der amtsangemessenen und Mindestalimentation.

Ich denke auch, dass die Tariferhöhung nicht einfach so übernommen wird...denn sie ist laut der neusten Rechtsstprechung nur ein Parameter.
« Last Edit: 21.11.2025 10:52 von LehrerBW »

LehrerBW

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Was aus der letzten Rechnung der Mindestalimentation des Landes BW definitv rausgestrichen werden müsste:

monatlich:
Strukturzulage 98,41€

niedrigste
Amtszulage in A 7 46,96€

Erhöhungsbeträge
Kind 1 und 2 523,80€

jährlich:
Sonderzahlung zur Inflationsabmilderung 3000.-

Summasumarum:

8029,24 vom brutto dürfen auf die Mindestalimentation nicht angerechnet werden

3000.- vom netto dürfen ebenfalls nicht auf die Mindestalimentation angerechnet werden


Partnereinkommen noch fraglich...seh persönlich da aber verfassungsrechtlich ganz dünnes Eis. Wurde in NRW gerade im Landtagsausschuss übelst zerpflückt. Gibt eigentlich keinen Verfassungsrechtsexperten der dem momentanen Partnereinkommen eine Chance einräumt.

Neuer12

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Ich habe eine Weile mit meiner KI diskutiert.
KV und Kindergeld habe ich weggelassen, da sich ungefähr aufheben sollte.
Ich glaube hier hat sie einigermaßen richtig gerechnet:
"Hier die korrigierte und vollständige Berechnung der Besoldung der niedrigsten Besoldungsgruppe A7 in Baden-Württemberg inklusive Familienzuschlag für eine vierköpfige Familie (Ehegatte und zwei Kinder):

Grundbesoldung A7 (Stufe 1): ca. 3.133 Euro
Geschätzter Ehegattenzuschlag: ca. 150 Euro
Geschätzter Kinderzuschlag für 2 Kinder: ca. 280 Euro (2 × 140 Euro je Kind)
Gesamtzuschlag somit ca. 430 Euro
Gesamtbesoldung A7 inklusive Zuschläge: ca. 3.563 Euro

Der Vergleich zur erforderlichen Mindestbesoldung (80% des Median-Äquivalenzeinkommens BW für eine vierköpfige Familie, ca. 4.637 Euro) zeigt:Fehlbetrag nach Zuschlägen: ca. 1.075 Euro"

Und das wäre schon ein Hammer!

Ozymandias

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Sachsen hat z.B. ca. 300 Euro weniger Medianeinkommen pro Monat, zahlt aber mittlerweile für A14 Endstufe 150 Euro mehr im Monat. Ist glaub derzeit der Höchstbesolder.

Für BW wird es denke ich ganz schön teuer werden. Man müsste theoretisch die ganze Tabelle um ca. 500 Euro mtl. erhöhen und wenn dann noch die ganzen Tricks wegfallen, würde es noch teurer werden.
Das fiktive Partnereinkommen sind noch mal 500 Euro im Monat, die fehlen. Der Tausend Euro Fehlbetrag könnte schon die richtige Größenordnung sein.

Wenn man da ausrechnet, was Leuten durch mangelnde Widersprüche mit niedriger Besoldungsgruppe verpasst haben, da wird einem schwindelig.

LehrerBW

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Ich habe eine Weile mit meiner KI diskutiert.
KV und Kindergeld habe ich weggelassen, da sich ungefähr aufheben sollte.
Ich glaube hier hat sie einigermaßen richtig gerechnet:
"Hier die korrigierte und vollständige Berechnung der Besoldung der niedrigsten Besoldungsgruppe A7 in Baden-Württemberg inklusive Familienzuschlag für eine vierköpfige Familie (Ehegatte und zwei Kinder):

Grundbesoldung A7 (Stufe 1): ca. 3.133 Euro
Geschätzter Ehegattenzuschlag: ca. 150 Euro
Geschätzter Kinderzuschlag für 2 Kinder: ca. 280 Euro (2 × 140 Euro je Kind)
Gesamtzuschlag somit ca. 430 Euro
Gesamtbesoldung A7 inklusive Zuschläge: ca. 3.563 Euro

Der Vergleich zur erforderlichen Mindestbesoldung (80% des Median-Äquivalenzeinkommens BW für eine vierköpfige Familie, ca. 4.637 Euro) zeigt:Fehlbetrag nach Zuschlägen: ca. 1.075 Euro"

Und das wäre schon ein Hammer!

Hier irrt die KI…die Familienzuschläge sind wesentlich höher!
Familienzuschlag Ehe:          175.51 €
Familienzuschlag 1. Kind:      153.45 €
Familienzuschlag 2. Kind:      153.45 €
Erhöhungsbetrag 1. Kind:        55.26 €
Erhöhungsbetrag 2. Kind:       497.35 €
     
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bw?id=beamte-bawue-2025&g=A_7&s=1&f=3&fstand=v&z=100&fz=100&zulage=&stj=2025&stkl=4&lst4f=0.000&r=0&zkf=2&pvk=3u&pkpv=297

Lasst doch endlich mal die KI weg…ist viel zu fehleranfällig.

Neuer12

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Das sind nicht mal 100 Euro und vernachlässigbar....die Zuschläge zahlen ja nicht.

Mir kam es auf die Hausnummer an.
Und wenn es ca. 1000 Euro sind, ist das heftig.

LehrerBW

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Das sind nicht mal 100 Euro und vernachlässigbar....die Zuschläge zahlen ja nicht.

Mir kam es auf die Hausnummer an.
Und wenn es ca. 1000 Euro sind, ist das heftig.

Ich komme auf einen wesentlich höheren Betrag…wie gesagt…die große Unbekannte ist das Partnereinkommen.
Unsere Parlamentarier haben sich b.t.w. zum ersten Mal zum Urteil geäußert:
https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/knackpunkte-bekenntnisse-und-zusagen/

„“Verfassungskonforme und amtsangemessene Alimentation – daran orientieren wir uns“, bekräftigte Schwarz (Grüne), denn sie sei „kein Selbstläufer“. Für die nächste Legislatur überlege man deshalb auch, „wie wir das 4-Säulen-Modell fortschreiben“.“
Stoch (SPD) erklärte, man solle sich die jüngste BVerfG-Entscheidung „hinter die Ohren schreiben“. Man könne es sich nicht leisten, mit der Besoldung immer mit einem Bein „in der Verfassungswidrigkeit zu stehen.“ Der gestrige Beschluss habe deshalb „erhebliche Konsequenzen für Baden-Württemberg.“
Dr. Rülke (FDP) bezeichnete in diesem Kontext das fiktive Partnereinkommen als „Trickserei. So sollte man mit Staatsdienern nicht umgehen.“
Hagel (CDU) nannte als besonderen Kritikpunkt, „dass Beamtinnen und Beamte Klagen erheben müssen.“ Das habe nichts mit der bei der Podiumsdiskussion häufig geforderten Wertschätzung zu tun und müsse „beendet werden“.

Vor der Wahl reden sie schön und schmieren uns Honig ums Maul…nach der Wahl heißt es dann einer as stehen haushaltspolitische Zwänge im Weg.

LehrerBW

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Das sind nicht mal 100 Euro und vernachlässigbar....die Zuschläge zahlen ja nicht.

Mir kam es auf die Hausnummer an.
Und wenn es ca. 1000 Euro sind, ist das heftig.

Ich komme auf einen wesentlich höheren Betrag…wie gesagt…die große Unbekannte ist das Partnereinkommen.
Unsere Parlamentarier haben sich b.t.w. zum ersten Mal zum Urteil geäußert:
https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/knackpunkte-bekenntnisse-und-zusagen/

„“Verfassungskonforme und amtsangemessene Alimentation – daran orientieren wir uns“, bekräftigte Schwarz (Grüne), denn sie sei „kein Selbstläufer“. Für die nächste Legislatur überlege man deshalb auch, „wie wir das 4-Säulen-Modell fortschreiben“.“
Stoch (SPD) erklärte, man solle sich die jüngste BVerfG-Entscheidung „hinter die Ohren schreiben“. Man könne es sich nicht leisten, mit der Besoldung immer mit einem Bein „in der Verfassungswidrigkeit zu stehen.“ Der gestrige Beschluss habe deshalb „erhebliche Konsequenzen für Baden-Württemberg.“
Dr. Rülke (FDP) bezeichnete in diesem Kontext das fiktive Partnereinkommen als „Trickserei. So sollte man mit Staatsdienern nicht umgehen.“
Hagel (CDU) nannte als besonderen Kritikpunkt, „dass Beamtinnen und Beamte Klagen erheben müssen.“ Das habe nichts mit der bei der Podiumsdiskussion häufig geforderten Wertschätzung zu tun und müsse „beendet werden“.

Bayaz gibt sich zu rückhaltend:

https://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/politik-und-verwaltung/bei-der-wochenarbeitszeit-bleiben-die-gruenen-hart/
„ Karlsruhe setzt Maßstab

Es ist die große Unbekannte für Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne): Wie wirkt sich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mittwoch zur Beamtenbesoldung, das vordergründig nur Berlin betrifft, auf Baden-Württemberg aus? Beamtenbund-Landeschef Kai Rosenberger weist auf einen wichtigen Punkt hin: In Zukunft misst sich die Mindestalimentation nicht mehr am bundeseinheitlichen Bürgergeld, sondern am Gehaltsmedian des jeweiligen Bundeslands. Das hieße, dass in Ländern, in denen gut verdient wird, auch die Beamten besser besoldet werden müssten. „Da muss das Land Geld in die Hand nehmen“, sagt Rosenberger. Bayaz will das Urteil prüfen.“

Vor der Wahl reden sie schön und schmieren uns Honig ums Maul…nach der Wahl heißt es dann einer as stehen haushaltspolitische Zwänge im Weg.

1000Baht

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Für mich ist das kein schön reden, ganz im Gegenteil. Das sind Allgemeinplätze und ein Rumgeeiere, ohne wirklich klare Ansagen zu machen. Das sind die Spitzenpolitiker ihre jeweiligen Partei, die wissen das schon seit Jahren, was eigentlich falsch läuft und machen Alle mit.
Es wird sich in Baden-Württemberg ohne klare Beschlüsse des BVerfG (für Baden-Württemberg) wenig tun. Und selbst nach einem entsprechenden Beschluß wird man so lange wie möglich mit einer Umsetzung warten und versuchen zu tricksen, wo es nur geht.
« Last Edit: 23.11.2025 09:58 von 1000Baht »

Quasselstrippe

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Naja...im Beschluss vom BVerfG ist nirgends was von nem Partnereinkommen erwähnt.
Und momentan sieht die rechtliche Grundlage, wie die Besoldung auszusehen hat, kein Partnereinkommen vor.

Es wird im Beschluss aber deutlich erwähnt, dass auch nur die Bestandteile zur Besoldung zählen, die allen Besoldungsgruppen zustehen und dauerhaft sind.
Also irgendwelche Einmalzahlungen oder Bestandteile die bei irgendeiner Besoldungsgruppe nicht mehr vorhanden sind, zählen nicht mehr zur Ermittlung der amtsangemessenen und Mindestalimentation.

Ich denke auch, dass die Tariferhöhung nicht einfach so übernommen wird...denn sie ist laut der neusten Rechtsstprechung nur ein Parameter.

In der Randnummer 78 des Beschlusses steht, dass Zulagen einzubeziehen sind, die allen Beamten einer Besoldungsgruppe zustehen. Es steht dort nicht, dass es nur um Zulagen geht, die sämtliche Beamte aller Besoldungsgruppen erhalten.

Beispiel: Eine Zulage nur für A11-Beamte darf also in die Betrachtung der Verfassungsmäßigkeit der A11er einbezogen werden, auch wenn diese Zulage bei anderen Besoldungsgruppen nicht existiert.

So lese ich das zumindest...


LehrerBW

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Naja...im Beschluss vom BVerfG ist nirgends was von nem Partnereinkommen erwähnt.
Und momentan sieht die rechtliche Grundlage, wie die Besoldung auszusehen hat, kein Partnereinkommen vor.

Es wird im Beschluss aber deutlich erwähnt, dass auch nur die Bestandteile zur Besoldung zählen, die allen Besoldungsgruppen zustehen und dauerhaft sind.
Also irgendwelche Einmalzahlungen oder Bestandteile die bei irgendeiner Besoldungsgruppe nicht mehr vorhanden sind, zählen nicht mehr zur Ermittlung der amtsangemessenen und Mindestalimentation.

Ich denke auch, dass die Tariferhöhung nicht einfach so übernommen wird...denn sie ist laut der neusten Rechtsstprechung nur ein Parameter.

In der Randnummer 78 des Beschlusses steht, dass Zulagen einzubeziehen sind, die allen Beamten einer Besoldungsgruppe zustehen. Es steht dort nicht, dass es nur um Zulagen geht, die sämtliche Beamte aller Besoldungsgruppen erhalten.

Beispiel: Eine Zulage nur für A11-Beamte darf also in die Betrachtung der Verfassungsmäßigkeit der A11er einbezogen werden, auch wenn diese Zulage bei anderen Besoldungsgruppen nicht existiert.

So lese ich das zumindest...
Muss mich nochmal einlesen...wenn es so wäre, dann wäre das echt fatal, denn dann könnte BW mit den nach oben hin verschwindenden Zulagen weiterwursteln.
Dann wird sich nichts ändern oben.

LehrerBW

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Im Prinzip fehlen uns noch qualifizierte Stellungnahmen der Verbände u.s.w.
Wir raten ja gerade mehr oder weniger ins Blaue hinein.