Zusätzliche Einmalzahlung

Begonnen von _restore, 19.11.2025 22:47

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Keating

Zitat von: Rukh in 16.02.2026 08:57Im Rundblick ist heute ausführlicher Artikel dazu. Ich möchte ihn aus rechtlichen Gründen hier nicht einstellen, erlaube mir aber eine relevante Passage zu zitieren:
Ansonsten wurde von der Anhörung der Verbände in der letztwöchigen Sitzung eingegangen. Der Tenor der Verbände ist eindeutig: Tabellenentgelte erhöhen und keine Tricksereien mehr. Richterbund beklagt, dass bspw in Hessen die Richter in B2 ca. 1000€ Netto mehr im Monat haben.
Wie ärgerlich. Noch mehr Stimmen, die von der Regierung ignoriert werden müssen.

Rukh

Heute hat wieder der Ausschuss für Haushalt und Finanzen getagt. Leider gibt es noch kein Protokoll - Vllt. weiß jemand schon mehr?

ExponentialFud

Auch das Kurzprotokoll der letzten Sitzung verrät sehr wenig. Das ist ganz offensichtlich Absicht, um nicht noch mehr Munition gegen verfassungswidrige Planspiele zu liefern.

Tchekko123

Die Kurzprotokolle des Landtags sind leider immer wenig informativ.
Inhaltliches findet sich nur in den Niederschriften der Ausschusssitzungen. Bis die veröffentlicht sind, vergehen aber gerne mal 6-8 Wochen.

Von der Pressestelle der Landtagsverwaltung habe ich zum Thema Niederschriften und eventuell geplanter Einführung von Livestreams / Videoaufzeichnungen folgende Antwort erhalten:

vielen Dank für Ihre Nachricht.
 
Sobald die Niederschriften erstellt und alle formalen Erfordernisse erfüllt sind, werden diese veröffentlicht: https://www.landtag-niedersachsen.de/dokumentensuche/?tx_nltdocuments_documents%5Baction%5D=filter&nltdocuments-importer=committee_public_sessions&nltdocuments-period=&nltdocuments-year=&nltdocuments-number=&nltdocuments-committee=.
 
Die Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages sieht kein Livestreaming oder Ähnliches der Ausschusssitzungen vor: https://www.landtag-niedersachsen.de/fileadmin/user_upload/redaktion/hauptseite/downloads/rechtsvorschriften/GO_LT.pdf. Nach Kenntnis der Landtagsverwaltung gibt es aktuell keine parlamentarischen Initiativen, die Geschäftsordnung dahingehend zu verändern.

Pukki

Zitat von: Rukh in 18.02.2026 16:47Heute hat wieder der Ausschuss für Haushalt und Finanzen getagt. Leider gibt es noch kein Protokoll - Vllt. weiß jemand schon mehr?
Aus der Nilas-Datenbank würde ich herauslesen, dass nun eine Weiterverweisung an den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen erfolgt ist. Zumindest soll das ganze dort auf der Tagesordnung für den 25.02. stehen.

Rukh


Keating

Zitat von: Rukh in 19.02.2026 17:15Der wurde weitergeleitet lt. Protokoll.
https://www.landtag-niedersachsen.de/parlamentsdokumente/kurzberichte_ausschuesse/19_wp/afhuf/KB_131_AfHuF_18.02.2026.pdf

Aber nur weil Mitberaten muss - Empfehlung war die Annahme.

Die schieben den schwarzen Peter weiter und am Ende waschen alle ihre Hände in Unschuld? Hat was von der einen Platzpatrone beim Erschießungskommando

GoodBye

Immerhin waren die Beteiligten schlauer als Herr Heere, der das Gesetz, dass er nun in Regierungsverantwortung eisern verteidigt, zuvor noch als verfassungswidrig angesehen hat.

Da enthält man sich als CDU und AFD doch lieber, um sich nicht später unter Umständen in Widersprüche zu verwickeln.

Worin kann sich lt. diesem Protokoll jeder Beamte sicher sein?

Keine Partei wird für die Interessen der Beamten einstehen!

Rukh

Wurde alle gestern abgenickt vom Ausschuss für Recht. Steht jetzt auf der Tagesordnung fürs Plenum.
Ich schätze, dass eine Auszahlung mit den Aprilbezügen realistisch ist.

GoodBye

Ich würde mir ganz genau die Gehaltsabrechnung anschauen, die die zusätzliche Einmalzahlung beinhaltet.

Es könnte notfalls im Kleingedruckten stehen, dass sich damit ein eingelegter Widerspruch erledigt.



Keating

Zitat von: Akte_not_found404 in Heute um 14:25https://www.landtag-niedersachsen.de/drucksachen/drucksachen_19_10000/09501-10000/19-09935.pdf

Nds. hält weiter daran fest

Ich lass mich bei der nächsten Wahl aufstellen. Ich will in den Landtag. Noch inkompetenter kann ich gar nicht sein.

Aus Karlsruhe heißt es doch: "Die Freiheit des im aktiven Dienst befindlichen Beamten von existenziellen finanziellen Sorgen setzt voraus, dass seine Besoldung mindestens so bemessen ist, dass sie einen hinreichenden Abstand zu einem ihn und seine Familie treffenden realen Armutsrisiko sicherstellt (...) Ein solcher Abstand ist nach Erkenntnissen der Armutsforschung nur gewahrt, wenn das Einkommen die sogenannte Prekaritätsschwelle von 80 % des Median-Äquivalenzeinkommens erreicht (Gebot der Mindestbesoldung)."

Hannover sagt: "Dabei geht das Finanzministerium davon aus, dass die Partnerin oder
der Partner (...) über ein Einkommen in Höhe von 0,5 x 80 % des Medianäquivalenzeinkommens verfügt und die vom BVerfG
geforderte Mindestbesoldung mit (...) mit (...) Besoldung und Hinzuverdienst bestehenden Familieneinkommen erreicht werden müsse."

Ich bin ja nur Germanist. Gelten im Juristendeutsch andere Regeln?