Nicht wirklich, also jetzt nicht im Kontext der wegfallenden Einzel-Beihilfeleistung, aber solche Übungen sind täglich gang und Gabe in Form der Beihilfesatz-Erhöhungen von 50% auf 70% oder umgekehrt. Das betrifft jetzt natürlich alle Leistungen und ist vermutlich "einfacher" als eine einzelne Leistung.
Wichtig ist aber vor allem meines Erachtens nach, dass man en Antrag rechtzeitig *innert* der Frist einreicht und entsprechende Nachweise mitliefert.
Ein explizites Musterschreiben ist mir bisher noch nicht bekannt. Ich habe aber mal die KI gefüttert und eins generieren lassen. Ich weise explizit darauf hin, dass es *keine Gewähr* dafür besteht und ich ein juristischer Laie bin. Auf eigene Gefahr / Haftung und ohne juristische Korrektur der KI-Aussagen oder Abgleich mit dem Gesetzestext hinsichtlich der konkreten Änderungen.
Betreff: Antrag auf Anpassung des Krankenversicherungsschutzes nach § 199 Abs. 2 VVG wegen Reduzierung der Beihilfeleistungen im Bereich der zahnärztlichen Leistungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
als beihilfeberechtigte(r) Versicherte(r) bin ich bei Ihnen unter der Versicherungsnummer [Versicherungsnummer einfügen] im Tarif/Tarifkombination [bisheriger PKV‑Tarif] versichert. Aufgrund einer Änderung der Beihilfevorschriften des [Bundes / Landes, genaue Bezeichnung der Beihilfeverordnung einfügen] wurden die Beihilfeleistungen im Bereich implantologische Leistungen von 100% auf 50% und gesondert berechenbare Aufwendungen für Auslagen, Material- und Laborkosten nach § 4 Absatz 3 und § 9 der Gebührenordnung für Zahnärzte, die bei einer zahnärztlichen Behandlung nach den §§ 14 bis 15b der Bundesbeihilfeverordnung entstanden sind, sind künftig zu 80 Prozent beihilfefähig mit Wirkung zum [Datum Inkrafttreten]. Hierdurch entsteht in diesem Leistungsbereich eine zusätzliche Eigenbelastung, die bislang von der Beihilfe getragen wurde.
Die Änderung ergibt sich aus [z.B. der Neufassung/Änderungsverordnung zur Beihilfeverordnung vom …, Fundstelle, ggf. Rundschreiben des Dienstherrn/der Beihilfestelle vom …].
Gemäß § 199 Abs. 2 VVG habe ich als Beihilfeempfänger Anspruch darauf, dass mein privater Krankenversicherungsschutz im Rahmen der bei Ihnen bestehenden Krankheitskostentarife so angepasst wird, dass der durch die Reduzierung der Beihilfeleistungen entstandene Ausfall ausgeglichen wird. Die vorliegende Konstellation stellt einen teilweisen Wegfall des bisherigen Beihilfeanspruchs im Leistungsbereich Zahnersatz dar, sodass der Anwendungsbereich des § 199 Abs. 2 VVG eröffnet ist. Da ich diesen Antrag innerhalb von sechs Monaten ab Wirksamwerden der Beihilfeänderung stelle, ist die Anpassung ohne erneute Risikoprüfung und ohne Wartezeiten vorzunehmen.
Ich beantrage daher, meinen bestehenden Versicherungsschutz so umzustellen bzw. zu ergänzen, dass die Reduzierung der Beihilfe im genannten Bereich vollständig kompensiert wird und meine bisherige Absicherungsstruktur (Beihilfe + PKV‑Restkostenabsicherung) faktisch erhalten bleibt. Die Umstellung soll im Rahmen der bei Ihnen vorhandenen Krankheitskostentarife erfolgen; bitte berücksichtigen Sie dabei die für meinen bisherigen Versicherungsschutz gebildeten Alterungsrückstellungen entsprechend der hierzu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung.
Bitte übersenden Sie mir ein konkretes Anpassungsangebot mit Angabe des/der in Betracht kommenden Tarifs/Tarifbausteins, des Leistungsumfangs insbesondere im Bereich Zahnersatz sowie der künftigen Beitragshöhe. Gleichzeitig bitte ich um schriftliche Bestätigung, dass die Umstellung risikoprüfungsfrei und ohne Wartezeiten gemäß § 199 Abs. 2 VVG erfolgt. Für den Fall, dass Sie der Auffassung sind, eine vollständige Kompensation der weggefallenen Beihilfeleistungen sei innerhalb Ihrer bestehenden Tarife nicht möglich, bitte ich um eine ausführliche und nachvollziehbare schriftliche Begründung für weitere Rechtsschritte.
Ich bitte um eine schriftliche Antwort innerhalb von [z.B. 14 Tagen] ab Zugang dieses Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen
[Ort], den [Datum]
[Unterschrift Versicherungsnehmer/in]
[Name, Anschrift]