Interessant, aber wie macht man das geltend? Ich bin da auch absoluter Laie, jedoch vermutlich betroffen. Ich habe einen PKV Tarif, der m. E. den beihilfefähigen Umfang (VisB bei Axa) von 2 Implantaten mitgeht sowie einen BET (BN3/1). Am besten noch mal die AKB lesen? Kommt es am Ende auf die genauen Formulierungen an?
Zitat VisB:
Im Rahmen von Zahnersatzmaßnahmen sind während der Vertragslaufzeit insgesamt 2 Implantate pro Kiefer, mit besonderer Begründung max. 4 Implantate pro Kiefer, (jeweils einschließlich bereits vorhandener Implantate) erstattungsfähig.
Selbstverständlich kommt es auf die genauen Formulierungen und wie es berechnet wird. Es geht nicht darum was "die PKV" leistet sondern was die Beihilfe nicht mehr leistet.
Fiktives Beispiel zur Veranschaulichung mit einer fiktiven Rechnung von 100 €
Beihilfe zahlt bisher für 1 Zahnfüllung 100% mit einem Beihilfesatz von 50. Diese Behandlung hat 100 € gekostet.
Beihilfe 50% von 100% der Rechnung sind: 50 €
PKV 50% von 100% der Rechnung: sind 50 €
Summe: 100 € = 100% Erstattet
Nach Beihilfeänderung:
Beihilfe 50% von 50% der Rechnung sind: 25 €
PKV 50% von 100% der Rechnung sind: 50 €
Summe: 75 € = 75% Erstattet
Hat man jetzt einen Beihilfeergänzungstarif, so könnte dieser (je nach Versicherungsbedingung) dann die restlichen fehlenden 25 % / 25 € auffangen. Hat man aber keinen Beihilfeergänzungstarif genommen oder der sieht eine solche Erstattung nicht vor oder man dürfte einen solchen nicht nehmen, dann sitzt man auf diesen Kosten.
Hier könnte dann für solche Leute mit einem solchen (abgespeckten oder fehlenden) Beihilfeergänzungstarif dann 199 VVG hilfreich sein oder eben auch falls man "für die Zukunft vorsorgen" möchte weil man sich denkt, dass man vielleicht doch auf den Beihilfeergänzungstarif aus monetären Gründen verzichten wird.3