Wenn die Stelle nicht mal ausgeschrieben wurde (so Ruhestand kommt nicht unbedingt überraschend) bzw. immer noch nicht wird, ist die Argumentation "vorübergehende" Übertragung wenig tragfähig.
Aber ja, sobald die neue Tätigkeit eingruppierungsrelevant ist, kann es nicht mehr einseitig - also, ohne Einwilligung des AN - per Direktionsrecht übertragen werden.
Und, zur Form: Einfach ausdrücklich nein sagen/schreiben und dabei bleiben.
Ich kann dir allerdings ein paar Beispiele zeigen, wo auch das ignoriert wurde und z.B. einfach per Rundmail die Übertragung mitgeteilt wurde.